Verkehrsstrafen

ähm...
meintest du STG09 Byte 12 Bit 0 Standlicht EIN bei "Klemme 15 EIN" ?

weil Byte 0 Bit 12 kann nicht einfach setzen, sondern muss es tatsächlich in die Lange Codierung händisch eintragen...
 
Aber die "Zwangsbremse" bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte nicht schneller als 55km/h zu fahren, fehlt immer noch...
M. E. die wichtigste Programmierung. Aber gebe unheimlich mehr Auffahrunfälle. Stell Dir mal vor Du fährst 140 km/h auf der BAB und der Depp vor Dir schaltet die NSL ein - da werden Deine Augen aber kreisrund und groß wie Bierdeckel........😜
 
ähm...
meintest du STG09 Byte 12 Bit 0 Standlicht EIN bei "Klemme 15 EIN" ?

weil Byte 0 Bit 12 kann nicht einfach setzen, sondern muss es tatsächlich in die Lange Codierung händisch eintragen...
Ja natürlich! Sorry für die Verwirrung.
 
Du fährst 140 km/h auf der BAB und der Depp vor Dir schaltet die NSL ein
Nja, wir wollten jetzt kein "engineering for runaways"... das System, inkl. der Leuchte, aktiviert sich erst, wenn die Geschwindigkeit unter 60km/h abgesunken ist... aber zuvor, alleine durchs Drücken der Taste NSL bekommt der Fahrer ne ziemliche Hinweisorgie, nebst Aufforderung zum Abbremsen, ins Instrumentarium eingeblendet...
 
STG09 Byte 12 Bit 0 Standlicht EIN bei "Klemme 15 EIN"?

Damit leuchten vorne dann aber die Tagfahrlicher UND die Standlichter + hinten die Rücklichter (zumindest beim T5.2 Cali in der Familie mit H4 Scheinwerfern).
 
aber zuvor, alleine durchs Drücken der Taste NSL bekommt der Fahrer ne ziemliche Hinweisorgie, nebst Aufforderung zum Abbremsen, ins Instrumentarium eingeblendet...
MQB25 - STG09 - Anpassungskanal "Fahrlicht und Standlicht-Nebelschlusslicht Warngeschwindigkeit"-Wert eingeben

wenn ich das nächste mal den Stecker dran habe, schaue ich, ob der Kanal vorhanden ist
 
ob der Kanal vorhanden ist
Zumindest ein möglicher Schritt in die richtige Richtung... auch wenn andere "Ideen" der EU ja deutlich in Richtung Bevormundung des Autofahrers zeigen...

Als Deutscher darf man sich da nur wenig wundern: Wir haben viele Regeln die aus der Maxime "Den Bürger vor sich selber schützen" geboren worden sind...

-> "Nachts ist mit Dunkelheit zu rechnen"...
 
der Anpassungskanal existiert
nur weiß ich gerade nicht, ob auch in meinem 5.2
 
Habe sowas zwar noch nie benutzt, aber haben die Angst, dass denen Geld durch die Lappen geht ?
"Blitzer Apps und Navigationsgeräte die Blitzer anzeigen sind verboten. Auch für die Bei-/Mitfahrer"

 
"Die Polizisten entdeckten die laufende Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin bei einer Verkehrskontrolle."

Wie blond muss die denn gewesen sein?
 
Nur so zur Info:
Bei uns in Österreich sind die Blitzerwarner-Apps erlaubt!
 
Es zu verbieten, sich warnen bzw. erinnern zu lassen, dass man eventuell zu schnell unterwegs ist, hat ja auch etwas positives. Nur für die deutsche Staatskasse nicht.
 
Was ist denn eine "inaktive" Dashcam?
Naja, es ist bei uns verboten permanent, also ohne Anlass, zu filmen.

Wenn du vor dem Unfall die Kamera manuell startest, dann darfst du kurzzeitig filmen 🤪
 
Eine Frontkamera, die im Nachbarland nicht erlaubt ist.
Was eine Dashcam ist, ist mir schon bekannt. ;) Mich irritierte der Begriff "aktiv".

Nachdem ich es jetzt selber gegoogelt habe: Die Kamera an sich ist nicht verboten. Man darf auch für sich selber filmen, um zum Beispiel die Fahrtstrecke und die Landschaft zu dokumentieren. Aber das Veröffentlichen etc., auch um jemanden wegen Fehlverhaltens anzuzeigen, scheint verboten zu sein. Zur eigenen Entlastung dürfte man die Aufnahme wohl verwenden, aber anscheinend nur, wenn man alle Unbeteiligten und die Kennzeichen pixelt bzw. unkenntlich macht.
 
Was eine Dashcam ist, ist mir schon bekannt. ;) Mich irritierte der Begriff "aktiv".

Nachdem ich es jetzt selber gegoogelt habe: Die Kamera an sich ist nicht verboten. Man darf auch für sich selber filmen, um zum Beispiel die Fahrtstrecke und die Landschaft zu dokumentieren. Aber das Veröffentlichen etc., auch um jemanden wegen Fehlverhaltens anzuzeigen, scheint verboten zu sein. Zur eigenen Entlastung dürfte man die Aufnahme wohl verwenden, aber anscheinend nur, wenn man alle Unbeteiligten und die Kennzeichen pixelt bzw. unkenntlich macht.
Wo hast du die Informationen gefunden? Ich kannte bisher die Version, die @Joe4fun geschrieben hatte.

Naja, es ist bei uns verboten permanent, also ohne Anlass, zu filmen.

Wenn du vor dem Unfall die Kamera manuell startest, dann darfst du kurzzeitig filmen 🤪
 
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