Verkehrsstrafen

explizite Erwähnung von Schweizern oder Osteuropäern
Das liegt wahrscheinlich daran, daß bei euch auf deutschen Autobahnen immer gefühlt mehr als 80% Deutsche Kennzeichen unterwegs sind. Bei dem von mir oben extra erwähnten Abschnitt der österreichischen A1 von Wien bis Linz, wo ich meist mehrmals wöchentlich unterwegs bin aber meist 80% Ausländeranteil herrscht.
Das ist ja auch die Transitroute von D (München bzw. Passau) nach H, SK, SLO, KR, RO, BG etc.
Und wenn, vor allem Nachts, jemand Kilometerweit alleine die Mittelspur nutzt, dann ist das erfahrungsgemäß fast immer ein CH, H, RO oder BG! selten ein A oder D, noch seltener ein I oder GB (wobei in den letzten Jahren die Anzahl der GB (Rechtslenkerr) komischerweise deutlich gestiegen ist)
 
Und wenn, vor allem Nachts, jemand Kilometerweit alleine die Mittelspur nutzt, dann ist das erfahrungsgemäß fast immer ein CH, H, RO oder BG! selten ein A oder D, noch seltener ein I oder GB (wobei in den letzten Jahren die Anzahl der GB (Rechtslenkerr) komischerweise deutlich gestiegen ist)
Moin,

wie ist denn in Österreich die Rechtslage?
In D ist der "Mittelspurchleicher" immer dann ein Problem, wenn dieser auf einer bereits gut gefüllten Autobahn zur Störung im Verkehrsfluß der rechten und mittleren Fahrbahn wird, weil eben dieser eine, ohne nennenswert schneller, als die Fahrzeuge auf der rechten Fahrbahnseite, dazu noch mit größerer Lückenbildung auf der rechten Spur durch ihn ausgelöst, unterwegs ist.

Man kann dieses Phänomen sehr gut "von oben" beobachten und spätestens, wenn es soweit gekommen ist, beginnt auch der Sanktionsrahmen zu greifen.

Aber z.B. nachts (oder in verkehrsarmer Zeit), wenn nur gelegentlich auf der rechten Fahrbahn Fahrzeuge unterwegs sind, darf der Mittelspurschleicher einsam, wie der letzte Cowboy aus Gütersloh, seinen Weg durch die Mitte nehmen, unsanktioniert. Die Zulässigkeit dieser Fahrweise unter diesen Schwachverkehrsumständen ist in D gerichtlich abgesegnet worden.
Die dennoch zum Verkehrsfluß dann notwendige "Omega" Überholverfahrensweise ist dann eben für die braven Rechtsfahrgeboteinhalter in D rechtlich zumutbar.
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es ist naheliegend, daß es dann auch unter diesen Umständen vermehrt Linksspurblockierer gibt, denen diese "Tanzeinlage" nicht gefällt und die dann ihrerseits zum Problem werden...
Und diesen Knispeln kann man manchmal situationsbedingt nur noch "Heimleuchten"... darum bin ich persönlich für ein "uneingeschränktes" Rechtsfahrgebot.
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Aber z.B. nachts (oder in verkehrsarmer Zeit), wenn nur gelegentlich auf der rechten Fahrbahn Fahrzeuge unterwegs sind, darf der Mittelspurschleicher einsam, wie der letzte Cowboy aus Gütersloh, seinen Weg durch die Mitte nehmen, unsanktioniert. Die Zulässigkeit dieser Fahrweise unter diesen Schwachverkehrsumständen ist in D gerichtlich abgesegnet worden.
Sicher? Soweit ich weiß, darf nur in der Mitte gefahren werden, wenn kein schnelleres Fahrzeug von hinten kommt. Ist das der Fall, muss der bequeme Mittelspurfahrer sich auch nach rechts bewegen. Außerdem würde sonst ne erhebliche zusätzliche Gefährdung vom Mittelspurschleicher ausgehen, wenn dieser schön mit 120 km/h auf der sonst leeren Autobahn zuckelt und ein schnellerer Fahrer mit der erlaubten vMax plötzlich droht hinten einzuschlagen.
 
uneingeschränktes" Rechtsfahrgebot
Von solchen Ausnahmen in A hab ich noch nie etwas gehört, abgesehen von Kolonnenverkehr, fahren mind. 3 Fahrzeuge pro Spur hintereinander, darf auch nebeneinander gefahren werden.

Das Rechtsfahrgebot besagt, dass Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker grundsätzlich so weit rechts fahren müssen, wie ihnen dies zumutbar und möglich ist. Die Zumutbarkeit wird unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beurteilt. Durch das Rechtsfahren dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. Darüber hinaus darf die Lenkerin/der Lenker sich nicht selbst gefährden oder Sachen beschädigen.

Benützung des rechten Fahrstreifens:

Das Rechtsfahrgebot, und damit auch die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benützen, gilt grundsätzlich auf mehrspurigen Freilandstraßen und Autobahnen.
 
Ja: siehe §7 STVO Absatz 3c:
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
Knackpunkt: Hin & wieder.... eindeutig uneindeutig...
genauso, wie es bei uns auf der A1 immer wieder LKW's ganz links außen auf der ansich "verbotenen" Spur gibt...
Ausnahmen in A hab ich noch nie etwas gehört
naja, andere Länder, andere Sitten...
 
Ja: siehe §7 STVO Absatz 3c:

Knackpunkt: Hin & wieder.... eindeutig uneindeutig...
genauso, wie es bei uns auf der A1 immer wieder LKW's ganz links außen auf der ansich "verbotenen" Spur gibt...

naja, andere Länder, andere Sitten...
Der § besagt nur, dass man "durchgängig" dort fahren darf, wenn "hin und wieder" rechts Fahrzeuge fahren, die man also überholt. Das "hin und wieder" ist laut Rechtsprechung meine ich bei etwa 20 oder 30 Sekunden festgelegt. Wenn also innerhalb von 20 oder 30 Sekunden kein Fahrzeug kommt, ist rechts zu fahren. Wenn die Autobahn leer ist, ist das keine "Erlaubnis" in der Mitte zu fahren.
 
Es sind 20 Sekunden.
 
Es sind 20 Sekunden.
Das bietet genügend Anlaß für Spekulation, wie "lange" denn 20sec. sein können... inkl. mangelnder Kontrolle ist das eine Mega-Grauzone...

Bin ich kein Fan von...

klarer wäre die Regel: nach dem Überholen wieder maximal rechts einordnen...
Aber das ist, nicht nur an dieser Stelle, ein wesentliches Merkmal deutscher Gesetzgebung, die in der Durchführung förmlich danach schreit, umgangen zu werden...
 
Das bietet genügend Anlaß für Spekulation, wie "lange" denn 20sec. sein können... inkl. mangelnder Kontrolle ist das eine Mega-Grauzone...

Bin ich kein Fan von...

klarer wäre die Regel: nach dem Überholen wieder maximal rechts einordnen...
Aber das ist, nicht nur an dieser Stelle, ein wesentliches Merkmal deutscher Gesetzgebung, die in der Durchführung förmlich danach schreit, umgangen zu werden...
Genau. Man braucht nicht mal 10 Sekunden, um an den Mittelfahrer vorbei zu fahren. Ohne ein Hinderniss zu sein.
 
ich mochte den 7.Sinn, warum ist der eigentlich weg ?

Ich denke, die Wiederaufnahme des legendären "7. Sinn" in das Tv Programm könnte einiges zur Verkehrssicherheit beitragen.

Mit wichtigen Hinweisen z.B.:
- Verwendung der Nebelschlussleuchte.
- Rechtsfahrgebot.
- Blinken beim ausfahren aus dem Kreisel.
- was mich am meisten anko..t. sind die Kollegen die mit lustigen, grinsenden >TagfahrlichtLEDschaltungen< durch die Gegend fahren. Am Heck aber auch bei Schneetreiben, Regen und Gischt völlig unbeleuchtet sind. Ich bin mir sicher, die meisten von denen wissen das gar nicht und fahren nur mit Schalterstellung "Auto" und denken "Alles gut - mein Wägelchen macht das schon.

Gruß
Helmut
 
was mich am meisten anko..t. sind die Kollegen die mit lustigen, grinsenden >TagfahrlichtLEDschaltungen< durch die Gegend fahren. Am Heck aber auch bei Schneetreiben, Regen und Gischt völlig unbeleuchtet sind. Ich bin mir sicher, die meisten von denen wissen das gar nicht und fahren nur mit Schalterstellung "Auto" und denken "Alles gut - mein Wägelchen macht das schon.
Das Unverständniss teile ich. Der Golf Sportsvan meiner Frau hat Lichtautomatik. Am Tage, bei Regen leuchten weiterhin nur die Tagfahrlichter vorn. Hinten ist alles dunkel. Wer programiert denn sowas? Bei automatischen Einschalten der Wischerblätter muss das normale Licht angehen. Aber ja, die Fahrer von solchen automatischen Systemen gehen davon aus, das Auto macht dass schon.
 
Am Tage, bei Regen leuchten weiterhin nur die Tagfahrlichter vorn. Hinten ist alles dunkel. Wer programiert denn sowas?
Ich wäre auch dafür, dass TFL die Rückleuchten einschließt!
 
Lässt sich dieser Umstand, automatischer Regensensor aktiviert die Wischerblätter, automatisches Licht wird auf normales Licht geschalten, per VCDS einstellen?
 
Wenn ich Winterreifen drauf habe, codiere ich die Rückleuchten dazu, beim Wechsel auf Sommerreifen wieder weg. Im Winter macht das Sinn.
 
Wenn ich Winterreifen drauf habe, codiere ich die Rückleuchten dazu, beim Wechsel auf Sommerreifen wieder weg. Im Winter macht das Sinn.
Das ist auch eine praktikable Idee. Wenn dass mit den Wischerblättern nicht geht, gehe ich diesen Weg.
 
Der Golf Sportsvan meiner Frau hat Lichtautomatik. Am Tage, bei Regen leuchten weiterhin nur die Tagfahrlichter vorn
Moin, So war es beim Golf plus meiner Schwiegermutter auch, sogar einen Regensensor hatte das Gefährt, aber Lichtautomatik & Regensensor zusammengearbeitet haben die nicht...
Ich wäre auch dafür, dass TFL die Rückleuchten einschließt!

so ein wenig "schuld" ist die aus heutiger Sicht etwas unausgegorene EU-Richtlinie zum Tagfahrlicht, die zwar 2011 für alle neu zugelassenen PKW in Kraft trat, aber bei der planerischen Umsetzung im wesentlichen den technischen Standard der KFZ Elektr(on)ik aus den Jahren kurz nach der Jahrtausendwende wiederspiegelte.
CAN_Bus steckte noch in den Kinderschuhen und solche "intelligenten" Lichtsteuerungssysteme mit Anbindung an Regensensor wären da schon recht aufwändig (und rel. teuer in der Massenumsetzung gewesen...).
Das ist das eine, dazu die ja noch flächendeckende Ausstattung sämtlicher Leuchten mit "analogen" Leuchtmitteln und die weitverbreitete Angst vor Spritmehrverbräuchen durch ständig mitlaufendes Licht.
Dazu die eher kurze Lebensdauer...
Zu guter Letzt bleibt einfach nur noch der Gedanke, des "Nicht endgültig nachgedacht". Das gilt insbesondere für die Rücklichter und aktive Scheibenwischer (mit oder ohne Regensensor)
Wahrscheinlich war es hier auch wieder der Kostendruck, der vorm dem Umsetzen besserer Schaltungsideen in einer Kombination mit Lichtautomatik mal wieder Halt gemacht hat.

heute in Zeiten von Voll-LED und CAN_Bus überall kein Thema mehr, zum Teil im Fahrzeug Menu, zum Teil in Diagnosesystemen ist ein buntes Sammelsurium an Lichtspielen möglich.

Aber die "Zwangsbremse" bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte nicht schneller als 55km/h zu fahren, fehlt immer noch...
 
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