Traglast des Reifens um 10kg zu niedrig. Wie bekomme ich die Räder trotzdem eingetragen?

VW will das halt nicht selbst anbieten, wegen diesem dämlichen Flottenverbrauch und CO2-Getue.

Deshalb wurde ja auch die Luftfederung, in Zusammenarbeit mit VB vor einigen Jahren nur kurz angeboten und dann wieder zurückgezogen.

Entweder das oder um dem Crafter keine Konkurrenz zu machen.

Gruß, Marcus
 
OT: Das wird es wohl eher sein. Seikel, als offizieller Lieferant, darf daher nur bis 3200 kg auflasten.
Das ist neu!
Seinerzeit zu meiner Zeit waren es noch 3,5t.
Hat da VW nochmal nachgerechnet? Muss ich jetzt Angst haben mit meiner Kiste?
Oder doch eher Marketing als konstruktive Berechnungen....
 
Wegen dem Crafter sind die auf 3200 kg gegangen.
 
Entweder das oder um dem Crafter keine Konkurrenz zu machen.

Gruß, Marcus
Der Tx kann mit seinem doch sehr begrenzten Rauminhalt, auch bei langem Radstand und Hochdach dem Crafter keine Konkurrenz machen.
 
Der Tx kann mit seinem doch sehr begrenzten Rauminhalt, auch bei langem Radstand und Hochdach dem Crafter keine Konkurrenz machen.

Hängt auch davon ab, was man transportiert. Nicht jeder fährt Schaumstoff. ;)
 
Es geht ja hier um die höchst zulässige Achslast.
Einen T6 der 1710/1720 höchst zulässige. Achslast hat auf dem ein Y102 Reifen gefahren wird bei dem bei 850kg Traglast bzw 1700 auf der Achse "Schluss" ist ist definitiv bedenkenlos.
Dazu müsstest du den Bus schon komplett voll beladen bzw die höchst zulässige Achslast einladen.
Fakt ist. Man darf ihn eben bis 1710/1720 beladen. Da heißt es sind 5 bzw 10kg am reifen zuviel Belastung.
Da die Prüfung bei Y 250(270) kmh hergibt und der bus höchstwahrscheinlich keine 200gefahren wird kann nicht viel passieren.

Aber Vorschrift ist nunmal Vorschrift.
Hab das gleiche Problem.
Alle Prüfer oder Reifenhersteller abgeklappert. Keiner wird es dir schriftlich geben.

Problem dass der Herr der den Post eröffnet hat gesagt hat ist dass Es t ja eigentlich keine 20zoll Felgen für den Bus gibt, die für eine andere Dimension als 270/35R20 bzw 265/35R20 mit Gutachten geprüft sind.

Bei 20 Zoll Felgen hast also ein Problem bei achskasten höher als 1700.
Nicht wegen der Felge sondern wegen der reifen .

D.h.
Var1 - Untypisiert mit den 20zoll herumfahen (Viel kann nicht passieren ausser du hast einen Unfall bei dem bescheinigt werden kann, dass deine falschen reifen schuld dran sins. Dann wird dir die Versicherung aussteigen)

Var.2 auf 18 Zöller runtergehen. Da gibt's genug reifen mit einer Traglast höher als 102
Möchtest du eh aus optischen Gründen nicht.

Var 3 hab ich mir damals überlegt ... Einen 275/40R20 aufziehen. Den gibt es mit höherer traglast als 102.
Im Gutachten bei allen 20zoll reifen gibt es aber nur die Prüfung mit 275/35
Den 275/40 wird daher auch niemand eintragen (da gibt es glaub ich schon Probleme mit dem abrollumfang)
 
Bei Diewe 19" streht folgender Passus mit im Gutachten.

3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal (siehe Pkt. 3a – 3d) kg. Ggf. muss die jeweilige Achslast auf diesen Wert begrenzt werden. Eine Begrenzung der Achslasten ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn nachgewiesen ist (ggf. durch Wägung), dass die verbleibenden Zuladungen für den Einsatzzweck ausreichend groß sind.

3a) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg.
3b) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg.
3c) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg.

235/45 R 19 – 99 *)
1), 2), 3), 3b), 4), 5)
245/40 R 19 – 98 *)
1), 2), 3), 3c), 4a), 5)
255/40 R 19 – 100 *)
1), 2), 3), 3a), 4a), 5)

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht??
 
Bei Diewe 19" streht folgender Passus mit im Gutachten.

3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal (siehe Pkt. 3a – 3d) kg. Ggf. muss die jeweilige Achslast auf diesen Wert begrenzt werden. Eine Begrenzung der Achslasten ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn nachgewiesen ist (ggf. durch Wägung), dass die verbleibenden Zuladungen für den Einsatzzweck ausreichend groß sind.

3a) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg.
3b) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg.
3c) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg.

235/45 R 19 – 99 *)
1), 2), 3), 3b), 4), 5)
245/40 R 19 – 98 *)
1), 2), 3), 3c), 4a), 5)
255/40 R 19 – 100 *)
1), 2), 3), 3a), 4a), 5)

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht??
Hallo
Habe genau das gleiche Problem gehabt meine VA Achslast 1610 kg
Ich will aber für den Sommer 19 zoll felgen mit 255/40 r19 100 fahren!
Also bräuchte ich eine Achslast von 1600 Kg!
Ich dachte am Anfang das es bei uns in der Schweiz garnicht möglich währe oder wenn es möglich ist Mahl wieder richtig viel Geld kostet !
Ich habe mich dann einfach beim STVA (Zulassungsstelle) informiert .
Und siehe da ist kein Problem ich musste nur meinen Fahrzeuge Schein zur Zulassungsstelle senden und sie haben mir das ohne Probleme eingetragen!
 
In Deutschland kann das mit einem fähigen Prüfer dann so aussehen. Vorher 1710 und 1720kg
1700-1700.jpg 2753520+9x20.jpg
 
Steht doch alles schon im Thread geschrieben, je nach Lasindex der Reifen muß hat ggf. die Achslast verringert werden. Halt eben im sinnbollen Bereich. Wie das gehen soll steht doch im ersten Satz im Diewe-Gutachten drin.
Ich verstehe die Problematik echt nicht mehr...
Und was heißt "Problemlos oder mit Aufwand verbunden"?
Gutachten unter den Arm klemmen und bei demjenigen der das Eintragen soll nett vorsprechen. Möchte der das nicht - halt ab zum nächsten. Wenn jemand sagt er macht das - Namen gut merken, Räder kaufen und eintragen lassen.
Gruss
 
So einfach ist das nicht wie manch einer schreibt, an der Vorderachse kann man schlecht abtasten, hinten OK, Sitzplatz streichen, Mit welcher Begründung soll man vorne ablasten? Turbo ausbauen ?

So die rechtliche Seite, ablasten tun aber trotzdem ein paar Prüfer, Muss man halt ein wenig rumprobieren
 
Wenn man vorher auf der Waage war um das tatsächliche VA Gewicht zu protokollieren, gibt es keinen Grund etwas auszubauen.
 
Der Passus muß da nicht drinstehen, das kann der Prüfer so eintragen. Es ist entweder möglich die Achslast unter 7.1 / 7.2 mit einem Hinweis auf 15.1 / 15.2 zu beschränken oder im Eintragungstext auf die verringerte Achslast bei Verwendung der Räder hinzuweisen.
Wie @simsone2 treffend schrieb: fähiger Prüfer...
 
Ein fähiger Prüfer lastet keine Vorderachse ab, Punkt.

Es sei den der Fahrzeughersteller erlaubt ihm das.

Das ist Fakt.

Alles andere zeugt von Unfähigkeit und mangelndem Pflichtbewußtsein.

Gruß T2-Fahrer
 
Na wenn Du das sagst.
 
Achslast ist nicht nur das statische Gewicht das auf der Vorderachse ruht, das kann man sicher wiegen....

Achslast ist auch ein dynamischer Vorgang, speziell beim Bremsen, wenn der Bus vorne eintaucht und sich die Lastverteilung erheblich ändert.

Nur mal so als Gedanke !

Gruß T2-Fahrer
 
Da du das ja bestimmt Beruflich machst haste bestimmt recht, alle anderen haben keine Ahnung. Der Prüfer ist unfähig, genau wie derjenige der das Gutachten für Diewe erstellt hat - alle doof, alle unfähig. Es geht hier nicht um 100kg Ablastung...
Ich bin raus, ich geb's auf.
Thema "entabboniert".
Genercte Grüße
 
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