Traglast des Reifens um 10kg zu niedrig. Wie bekomme ich die Räder trotzdem eingetragen?

Smith87

Jung-Mitglied
Ort
Hohnstein
Mein Auto
T6 Caravelle
Erstzulassung
2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
Extras
werkseitig verbaute AHK,
Achslast VA 1710kg, HA 1720kg
FIN
VW2ZZZ7HZHH064810
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo in die Runde.
Ich habe nun auf meinen T6 endlich die 275/35 R20 aufziehen lassen, 30mmm tiefer gelegt und mit 10mm Spurverbreiterungen versehen. Unglücklicherweise steht allerdings im Gutachten für die Felgen eine Auflage für den Bus, dass die Reifen nur für eine Achslast von 1700kg zugelassen sind (das hat im Vorfeld allerdings niemand gesehen und auch nicht damit gerechnet). Allerdings beträgt die Achslast bei meinem Bus 1710 bzw. 1720kg und das ist wohl der einzige Grund warum der Prüfer das nicht abnehmen wollte. Hat jemand von Euch vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und weiß wie man das umgehen kann? Bzw. habe ich gehört das alleine die Erhöhung des Luftdrucks die Traglast des Reifens positiv beeinflusst und man es dadurch eintragen lassen könnte (auch wenn es nicht ganz rechtens ist). Kennt ihr also einen Dekra Prüfer (bewusst Dekra weil es sich um eine Sonderabnahme handelt) der das schon mal gemacht hat?
Für Hilfe wäre ich echt dankbar.
Grüße Jens
 
Was steht denn auf dem Reifen für ein Lastindex? Das kann man doch im Vorfeld sehen und auch damit rechnen: 2 x Reifentragfähigkeit = max Achslast
 
Lastindex ist 102, ich bräuchte mindestens 103. Leider habe ich mich komplett auf das Gutachten verlassen und den einen Punkt darin übersehen. Und einen anderen Reifen in der Größe mit anderer Traglast gibt es auch nicht.
 
3 Möglichkeiten stehen zur Wahl

Beim Reifenhersteller nach einer Reifenfreigabe anfragen, vielleicht bescheinigen Sie Dir die 10kg, da der Reifen für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen ist.
100% Traglast bei 210km/h, danach prozentual abfallend. Hinterachse ablasten lassen.

Prüfer finden der wegen der 10kg trotzdem einträgt. Hinterachse ablasten lassen

Andere Reifengröße mit passender Traglast nehmen, Problem ist, nicht im Gutachten aufgeführt, also auch mit TÜV/Dekra vorher klären.

Ich habe das gleiche,1710 mit 275er, habe das aber vorher mit meinem Prüfer geklärt, Eintrag kommt aber erst noch.
 
Es gibt noch eine Möglichkeit: Einen T6 Transporter mit maximal 2,8 t zGG kaufen. Der hat nur 1700 kg Achslast vorne.
 
Das ist hier aber nicht gefragt gewesen :evil:
 
Lass dir die 10 Kilogramm streichen und gut, dann kannst Du auch mal andere Reifen aufziehen ohne dass Du sofort wieder eine Freigabe brauchst.
 
Für 10kg streichen an der VA braucht er den passenden Prüfer.
 
@Smith87

Weiss ja nicht wie genau Du recherchiert hast, aber ich habe eben auf der ersten Seite in der Bucht bei Deiner Reifengröße einen passenden gefunden:

Sommerreifen Yokohama 275/35 ZR20 105Z Advan Sport; neuer Reifen; 156,30 €; versandkostenfrei

Mit Traglastindex 105 solltest Du gut bedient sein und sogar noch über Reserven verfügen.
 
@Smith87

Weiss ja nicht wie genau Du recherchiert hast, aber ich habe eben auf der ersten Seite in der Bucht bei Deiner Reifengröße einen passenden gefunden:

Sommerreifen Yokohama 275/35 ZR20 105Z Advan Sport; neuer Reifen; 156,30 €; versandkostenfrei

Mit Traglastindex 105 solltest Du gut bedient sein und sogar noch über Reserven verfügen.
Der heißt nur V105, hat aber Loadindex 102.
 
Aber unten im Text ( in den technischen Daten ) steht halt was anderes, sorry
 
Ablasten macht fast kein Prüfer mehr. Das ist denen viel zu heiß, da die FZG sowieso meist überladen unterwegs sind.

Ich würde damit auch nicht rumfahren - es gibt dann null Reserven. Natürlich nutzt man die Vmax nicht aus - dafür fährt man evtl. doch mal mit etwas zu wenig Luftdruck rum oder der Reifen hat mal eine minimale Beschädigung. Gerade beim Bus mit dem hohen Schwerpunkt führt ein Dreher ganz schnell zum Überschlag. Das will ich mir überhaupt nicht ausmalen ...
 
Aber unten im Text ( in den technischen Daten ) steht halt was anderes, sorry
hjb hat Recht, der Reifen heißt genau Yokohama Advan Sport V105. Lastindex 102. Hier kann man sich zu den Reifen informieren. Ich kenne keinen Hersteller, der diese Reifendimension mit einem höheren Lastindex als 102 herstellt.
Es gab mal wenige Hersteller, auch Yokohama, das ist aber schon eine ganze Weile her. Selbst bei 19 Zöller 'n sieht es schlecht aus, auch da wird's mit der Traglast eng.
 
3 Möglichkeiten stehen zur Wahl

Beim Reifenhersteller nach einer Reifenfreigabe anfragen, vielleicht bescheinigen Sie Dir die 10kg, da der Reifen für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen ist.
100% Traglast bei 210km/h, danach prozentual abfallend. Hinterachse ablasten lassen.

Prüfer finden der wegen der 10kg trotzdem einträgt. Hinterachse ablasten lassen

Andere Reifengröße mit passender Traglast nehmen, Problem ist, nicht im Gutachten aufgeführt, also auch mit TÜV/Dekra vorher klären.

Ich habe das gleiche,1710 mit 275er, habe das aber vorher mit meinem Prüfer geklärt, Eintrag kommt aber erst noch.
Wenn aber die Vorderachse schon Zuviel ist, was ich hier denke, geht dies nicht abzulasten, auch nicht an der Hinterachse. An der Vorderachse kann man nichts ablasten, da müssten wenn ja Teile ausgebaut werden und das geht leider auch wieder nicht.
Das mit dem Reifenhersteller ist ne gute Idee, hätte ich auch machen sollen
 
Ablasten macht fast kein Prüfer mehr. Das ist denen viel zu heiß, da die FZG sowieso meist überladen unterwegs sind.

Ich würde damit auch nicht rumfahren - es gibt dann null Reserven. Natürlich nutzt man die Vmax nicht aus - dafür fährt man evtl. doch mal mit etwas zu wenig Luftdruck rum oder der Reifen hat mal eine minimale Beschädigung. Gerade beim Bus mit dem hohen Schwerpunkt führt ein Dreher ganz schnell zum Überschlag. Das will ich mir überhaupt nicht ausmalen ...
Habe auch zich Prüfer gefragt, keine Sau wollte das machen.
 
Danke schon mal für die vielen Antworten.

Ich habe mich ja auch schon schlau gemacht gehabt und mit einem Dekra Ingenieur telefoniert, der mir auch versichert hat das ein ablasten der Achslast nicht möglich ist. Dabei handelt es sich um eine Herstellerangabe an der sich die Dekra gar nicht vergreifen darf.

Von daher sehe ich es auch am sinnvollsten und einfachsten nach der Reifenfreigabe beim Reifenhersteller zu fragen. Vielleicht habe ich Glück, da mein T6 nur 179km/h fährt und das auch eine Rolle spielen könnte.
 
An der Vorderachse kann man nichts ablasten, da müssten wenn ja Teile ausgebaut werden und das geht leider auch wieder nicht.
Haben sich da in letzter Zeit Vorschriften geändert?
Ich kenne das so, dass bei Auflastungen die mechanischen Voraussetzungen stimmen müssen, evtl. Teile (z. B. Federn, Reifen, Felgen) ausgetauscht werden (müssen). Ablastungen dagegen nur auf dem Papier stattfinden. Es ist für eine Achse ja nicht schädlich, wenn sie mit weniger Gewicht belastet wird. Wenn man zusätzlich noch Teile austauscht, dann nur um den Fahrkomfort zu erhöhen. Dass Auf-/Ablastungen nur im technisch möglichen und sinnvollen Bereich genehmigt werden (können), sollte klar sein. Im LKW-Bereich kenne ich genug Fälle, wo die Kisten auf 7,5t (massiv) abgelastet werden, damit sie mit dem alten 3er Führerschein gefahren werden dürfen.

Wie Auf-/Ablastungen in dem geringen Bereichwie in diesem Fall heutzutage gehandhabt werden, weiß ich nicht. Aber in den 90ern habe ich ein Wohnmobil mit 2,8t auflasten lassen. Die TÜV-Vorzimmerdame hat mir zunächst auch erklärt, dass da technische Veränderungen nötig seien und dass das nicht so einfach sei. Schließlich wurde ich zum Prüfingenieur vorgelassen und habe ihm mein Vorhaben geschildert. Mir ging es damals darum, dass das Womo über 2,8t kommt und somit als LKW versteuert wird (1000DM/Jahr PKW - 300DM/Jahr LKW). Da hat er geschmunzelt und gemeint: "Naja, 10kg mehr wird er schon verkraften!" Sprachs, und hat das zul. Gesamtgewicht um 10kg erhöht, 30DM gelöhnt, 700DM/Jahr gespart...
 
Die Achslast bei Tx an der Vorderachse ist sowieso schon ab Werk kriminell gering. Da würde ich als Prüfer auf keinen Fall ablasten wollen.

2 (oder 3) stämmige Personen vorne und anteilige Zuladung auf die VA verteilt und gleich ist man drüber.
 
Aber nicht bei Schwerlast, aktuell habe ich vorne 1600kg mit Fahrer.
 
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