bluethunder
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 04.09.2013
- Motor
- TDI® 103 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- RCD 210
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo zusammen,
wie es oft so ist findet man zu einem Thema zwar haufenweise Forenbeiträge und Diskussionen, jedoch sagt dort jeder etwas anderes und man ist danach verwirrter als davor.
Deshalb muss ich doch mein Anliegen hier nochmal konkret ansprechen, bitte verweist gerne auf andere Beiträge, falls ich welche übersehen habe.
Ich habe vor, auf meinen 16-Zoll VW Stahlfelgenden die vorhandenen 205/65 R16C 103T Standardreifen durch Nokian Rotiiva AT 215/65 R16 102T XL zu ersetzen.
Jetzt ist die Frage, ob das ohne weitere Eintragung, Tachoanpassung und co. möglich ist, und auch so in der gesamten EU (speziell Italien, da wohl etwas speziell) gefahren werden darf.
So wie ich das jetzt bisher verstanden habe gilt folgendes, hier bitte ich gerne um Zustimmung bzw. Korrektur:
Reifengröße
Die VW-Felgen sind für folgende Reifengrößen zugelassen (siehe Auszug TÜV-Zertifikat im Anhang aus einem anderen Beitrag):
- 205/65R16C
- 215/65R16
- 215/65R16C
- 235/60R16
Soweit so gut, das heißt die Felgen sind schonmal für besagte Reifen zugelassen, aufziehen kann ich sie also.
Geschwindigkeitsindex
Die alten Reifen haben T, die neuen auch, also kein Problem.
Der T5 hat eine eingetragene Höchstgeschweindigkeit von 173km/h, somit sollte man theoretisch auch S-Reifen nutzen können? (zumindest mit entsprechendem Tempolimit Aufkleber im Führerhaus)
Hier gilt wohl in Italien im Sommer, dass der Reifen mind. den Index der im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen haben muss, also hier T. In Italien könnte ich also im Sommer keinen S fahren?
Oder richtet sich das Verbot in Italien nach der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges selbst?
Tragfähigkeitsindex
Eingetragene max. Achslast ist 1550Kg, also 775Kg pro Reifen. Somit sollte ab 99 bzw. 100 alles erlaubt sein. Der alte hat 103, der neue 102, also kein Problem.
C-Zusatz (hier blicke ich nicht durch)
Meine aktuellen Originalreifen haben den C-Zusatz, sind also verstärkt. Es scheiden sich nun die Geister, ob ich dann auch Reifen ohne C-Zusatz fahren darf.
Eine verbreitete Meinung ist, dass das C unwichtig ist, solange der Tragfähigkeitsindex passt, dieser schließt das mit ein. Das würde für mich Sinn ergeben.
Aus meiner Sicht sagt auch das Dokument im Anhang, dass auch Reifen ohne C (zumindest beim 215/235) mit den Originalfelgen gefahren werden dürfen.
Zudem hat der Nokian ja die XL-Bezeichnung, was auch eine Verstärkung beschreibt, aber scheinbar nicht die gleiche Art wie mit einem C und somit nicht vergleichbar?
Dann gibt es ein Informationsblatt von der GTÜ, in dem die in den Papieren eingetragenen Werte zum Reifen (u.a. der C-Zusatz) "nur Empfehlungscharakter" haben sollen, also nicht verpflichtend sind.
Einige anfragen bei Dekra und TÜV von anderen Forenmitgliedern haben wohl unterschiedliche teils widersprüchliche Resultate geliefert.
Hier geht es mir vor allem um den Versicherungsschutz. Es würde mich also freuen, wenn jemand genau weiß wie das geregelt ist.
Das war jetzt einiges an Text zu einem eigentlich einfachen Thema, aber für mich gibt es hier einfach ein paar Widersprüche
Habe ich darüber hinaus noch wichtige Punkte zu diesem Reifenwechsel vergessen?
Vielen Dank schonal für eure Antworten!
Gruß Tobias
wie es oft so ist findet man zu einem Thema zwar haufenweise Forenbeiträge und Diskussionen, jedoch sagt dort jeder etwas anderes und man ist danach verwirrter als davor.
Deshalb muss ich doch mein Anliegen hier nochmal konkret ansprechen, bitte verweist gerne auf andere Beiträge, falls ich welche übersehen habe.
Ich habe vor, auf meinen 16-Zoll VW Stahlfelgenden die vorhandenen 205/65 R16C 103T Standardreifen durch Nokian Rotiiva AT 215/65 R16 102T XL zu ersetzen.
Jetzt ist die Frage, ob das ohne weitere Eintragung, Tachoanpassung und co. möglich ist, und auch so in der gesamten EU (speziell Italien, da wohl etwas speziell) gefahren werden darf.
So wie ich das jetzt bisher verstanden habe gilt folgendes, hier bitte ich gerne um Zustimmung bzw. Korrektur:
Reifengröße
Die VW-Felgen sind für folgende Reifengrößen zugelassen (siehe Auszug TÜV-Zertifikat im Anhang aus einem anderen Beitrag):
- 205/65R16C
- 215/65R16
- 215/65R16C
- 235/60R16
Soweit so gut, das heißt die Felgen sind schonmal für besagte Reifen zugelassen, aufziehen kann ich sie also.
Geschwindigkeitsindex
Die alten Reifen haben T, die neuen auch, also kein Problem.
Der T5 hat eine eingetragene Höchstgeschweindigkeit von 173km/h, somit sollte man theoretisch auch S-Reifen nutzen können? (zumindest mit entsprechendem Tempolimit Aufkleber im Führerhaus)
Hier gilt wohl in Italien im Sommer, dass der Reifen mind. den Index der im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen haben muss, also hier T. In Italien könnte ich also im Sommer keinen S fahren?
Oder richtet sich das Verbot in Italien nach der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges selbst?
Tragfähigkeitsindex
Eingetragene max. Achslast ist 1550Kg, also 775Kg pro Reifen. Somit sollte ab 99 bzw. 100 alles erlaubt sein. Der alte hat 103, der neue 102, also kein Problem.
C-Zusatz (hier blicke ich nicht durch)
Meine aktuellen Originalreifen haben den C-Zusatz, sind also verstärkt. Es scheiden sich nun die Geister, ob ich dann auch Reifen ohne C-Zusatz fahren darf.
Eine verbreitete Meinung ist, dass das C unwichtig ist, solange der Tragfähigkeitsindex passt, dieser schließt das mit ein. Das würde für mich Sinn ergeben.
Aus meiner Sicht sagt auch das Dokument im Anhang, dass auch Reifen ohne C (zumindest beim 215/235) mit den Originalfelgen gefahren werden dürfen.
Zudem hat der Nokian ja die XL-Bezeichnung, was auch eine Verstärkung beschreibt, aber scheinbar nicht die gleiche Art wie mit einem C und somit nicht vergleichbar?
Dann gibt es ein Informationsblatt von der GTÜ, in dem die in den Papieren eingetragenen Werte zum Reifen (u.a. der C-Zusatz) "nur Empfehlungscharakter" haben sollen, also nicht verpflichtend sind.
Einige anfragen bei Dekra und TÜV von anderen Forenmitgliedern haben wohl unterschiedliche teils widersprüchliche Resultate geliefert.
Hier geht es mir vor allem um den Versicherungsschutz. Es würde mich also freuen, wenn jemand genau weiß wie das geregelt ist.
Das war jetzt einiges an Text zu einem eigentlich einfachen Thema, aber für mich gibt es hier einfach ein paar Widersprüche
Habe ich darüber hinaus noch wichtige Punkte zu diesem Reifenwechsel vergessen?
Vielen Dank schonal für eure Antworten!
Gruß Tobias