T5 131 KW - Motorschaden mit happyEnd

Hallo,

....ich hatte oben im 2. Beitrag von einem meiner Kunden berichtet, den das gleiche Schicksal ereilt hatte und er erst mal 12.000€ löhnen musste.
Letzte Woche wollte ich für ihn noch eine Stoßstange für hinten bestellen damit wieder alles schick ist.

Heute ist ihm einer bei Glätte hinten rein gefahren = 8000€ Schaden :(
Da es ein Highline ist, mit Umbau auf Calidach wird wohl auch diese Reparatur nochmal ausgeführt.

Gruß
Claus
 
Den Gedanken mit der Produkthaftung hatte ich auch mal verfolgt, musste später aber die Aussichtslosigkeit einsehen.
Zunächst ist bei der Produkthaftung zu beachten, dass man als Kunde nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen den Hersteller Ansprüche geltend machen kann. Aber auch gegen beide, ggf. nacheinander (aber nicht doppelt).
Damit wären Ansprüche gegen den Teilehersteller wie auch gegen den Verkäufer durchaus denkbar, der Verkäufer wird aber immer auf den Hersteller weiterleiten.
Also entweder Pierburg oder falls VW drauf steht, den "Teilehersteller VW".
Zwei Kleinigkeiten wurden hier aber noch vergessen zu erwähnen:
Die Produkthaftung muss vom Hersteller nur dann erbracht werden, wenn er zum Zeitpunkt des ersten Vertriebs von dem Fehler gewusst hat bzw. haben musste und der Fehler vermeidbar gewesen wäre.
Beides trifft offenbar nicht zu, folglich werden die Chancen für den Käufer gegen Null gehen.
Außerdem trägt der Käufer die volle Beweislast, hierbei auch in den ersten 6 Monaten!
 
Müsste nur mal Einer vor Gericht durchsetzen.
Viel Spaß dabei ....
Das werden wir nie mitbekommen, da solche Verfahren immer mit einem außergerichtlichen Vergleich enden, über den Stillschweigen vereinbart wird.
 
Das werden wir nie mitbekommen, da solche Verfahren immer mit einem außergerichtlichen Vergleich enden, über den Stillschweigen vereinbart wird.
Um einen solchen Vergleich angeboten zu bekommen, müsste zunächst mal irgendetwas erkennbar sein, was WV weh tun könnte.
Vielleicht hat ja hier jemand Zugriff auf die Anzahl angrstrebter und mit Vergleich beendeter Verfahren.
 
In Ami-Land hätte man VW diesbezüglich schon an den Eiern.

Bei uns müsste das EINER durchboxen, da keine Sammelklage möglich.
Wenn man nen findigen Anwalt hat und 200 Mitkläger sähe die Lage bestimmt anders aus.
 
In Ami-Land hätte man VW diesbezüglich schon an den Eiern.
Dazu müsste VW erst mal welche haben. Hätten sie die, wäre der Motor längst zurückgerufen worden und wir bräuchten hier nicht schreiben.

Bei uns müsste das EINER durchboxen, da keine Sammelklage möglich.
Wenn man nen findigen Anwalt hat und 200 Mitkläger sähe die Lage bestimmt anders aus.
Um es durch zu boxen müsste aber erst mal jemand eine geeignete Rechtsgrundlage auftun, und eben daran mangelt es ja in Deutschland. Wir sind halt nicht in Amerika, wo rechtlich ganz anders argumentiert werden kann und wo auch viel höhere Summen erstritten werden können.
 
Dazu müsste VW erst mal welche haben. Hätten sie die, wäre der Motor längst zurückgerufen worden und wir bräuchten hier nicht schreiben.


Um es durch zu boxen müsste aber erst mal jemand eine geeignete Rechtsgrundlage auftun, und eben daran mangelt es ja in Deutschland. Wir sind halt nicht in Amerika, wo rechtlich ganz anders argumentiert werden kann und wo auch viel höhere Summen erstritten werden können.
Darum dreht sich mein Geschriebenes...

Wenn VW Eier hätte, würde man uns die ganzen Kisten gegen neue tauschen, da die Abgaswerte manipuliert sind. Ob der T5 jetzt betroffen ist oder nicht.
Soviel dazu...

Und in Bezug auf die Rechtsgrundlage bei uns und in Ami-Land, nimm das Beispiel mit der Katze in der Mikrowelle...
In Ami-Land bekommste Kohle wenn kein Hinweis in der Bedienungsanleitung steht und bei uns wirste wegen Tierquälerei verknackt.
Selbiges mit dem Tempomat...
Drüben bekommste Kohle wenn kein Hinweis in der Bedienungsanleitung steht (Tempomat ist kein Autopilot oder ähnliches) und bei uns kriegste den Lappen weg, weil du geistig nicht in der Lage bist ein Fahrzeug zu führen. (Vorausgesetzt man überlebt den Unfall)

Oder Coffee to go...
Das steht auch der Warnhinweis drauf, das der Inhalt heiß ist. Und warum? Weil sich drüben einer die Eier verbrüht hat als er sich den Pappbecher beim fahren zwischen die Beine geklemmt hatte.
Passiert dir das bei uns, halten dich alle für bescheuert und falls ein Unfall passiert haste zu den verbrühten Nüssen noch „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ an der Backe...
 
In Ami-Land hätte man VW diesbezüglich schon an den Eiern.

Bei uns müsste das EINER durchboxen, da keine Sammelklage möglich.
Wenn man nen findigen Anwalt hat und 200 Mitkläger sähe die Lage bestimmt anders aus.

Es gibt keine Rechtsgrundlage. Wir haben hier schon mehrfach erklärt, warum die Produkthaftung hier nicht greift.

Gruß, Marcus
 
Es gibt keine Rechtsgrundlage. Wir haben hier schon mehrfach erklärt, warum die Produkthaftung hier nicht greift.

Gruß, Marcus
Was haben wir in der Hinsicht mit den Ami‘s gemein?
Nix...
Denn bei denen bekommste für Sachen recht, wo man dich hierzulande auslacht.
 
Was haben wir in der Hinsicht mit den Ami‘s gemein?
Nix...
Denn bei denen bekommste für Sachen recht, wo man dich hierzulande auslacht.

Tja, sonst wird immer prächtig über die Amis gemeckert....

Ob es allerdings hier in den USA eine Rechtsgrundlage gäbe, bezweifele ich ebenfalls.

Sonst ist es mit Garantie etc. in den USA nicht weit her: Üblich für Verbrauchsgüter sind 90 Tage - mehr nicht.

Es gibt natürlich freiwillig bessere Leistungen - das ist, wie immer, eine Frage des Wettbewerbes. Das gilt aber für andere Länder genauso: Wenn man in Südafrika einen Audi kauft, ist da 5 Jahre Garantie bis 100.000km incl. aller Wartungs- und Verschleissreparaturen drauf.

Gruß, Marcus
 
Dann auf nach Südafrika...;)
 
Tja, sonst wird immer prächtig über die Amis gemeckert....
Ich mecker auch gerne über die Ami‘s...
Deren Rechtsauffassung ist nicht so wirklich mit dem normalen denken zu vereinbaren.

In Falle des BiTdi käme es drüben auf den Versuch an.
Findige Anwälte findest du da bestimmt eher als bei uns.
Die versuchen dort drüben doch alles und jeden zu verklagen, oftmals mit Erfolg.

Als gutes Beispiel dient da doch der „Oscar“. Den Namen/Begriff hat sich dort einer „schützen“ lassen und hat dann fleißig „Drohbriefe“ verschickt.
Daraufhin hat eine sehr bekannte Kneipe in Aschaffenburg ihren Namen ändern müssen. Diese heißt jetzt „O“ und nicht mehr „Oscar“.

Versuche du doch mal deinen Namen schützen zu lassen und drohe jedem mit Klage, wenn er deinen Namen weiter nutzt...;)
 
...aber sie haben das Lenkrad auf der falschen Seite!
 
Ich mecker auch gerne über die Ami‘s...
Deren Rechtsauffassung ist nicht so wirklich mit dem normalen denken zu vereinbaren.

In Falle des BiTdi käme es drüben auf den Versuch an.
Findige Anwälte findest du da bestimmt eher als bei uns.
Die versuchen dort drüben doch alles und jeden zu verklagen, oftmals mit Erfolg.

Als gutes Beispiel dient da doch der „Oscar“. Den Namen/Begriff hat sich dort einer „schützen“ lassen und hat dann fleißig „Drohbriefe“ verschickt.
Daraufhin hat eine sehr bekannte Kneipe in Aschaffenburg ihren Namen ändern müssen. Diese heißt jetzt „O“ und nicht mehr „Oscar“.

Versuche du doch mal deinen Namen schützen zu lassen und drohe jedem mit Klage, wenn er deinen Namen weiter nutzt...;)
So viel amders ist es hier auch nicht, der Begriff Weltuntergangsparty konnte hier auch sinnloserweise geschützt werden und irgend ein A.... hat damit nichtsahnende Kneipiers abmahnen können, die ihrer Kundschaft einfach nur eine nette Feier machen wollten.
 
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