T5 131 KW - Motorschaden mit happyEnd

Killernrw

Jung-Mitglied
Ort
Siegen
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
29.05.2013
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Standheizung, El. Schiebetüren, 4Motion, AHK,
Hallo Leute, auch ich liebe diese Multivans, aber bin auch ein Geschädigter. Jetzt zu meiner Geschichte...

Habe mir am 07.12.18 einen neueren MV gegönnt und 30 Tage später nach komischen Geräuschen, jaulen, pfeifen, knattern war der Motor aus. Diagnose VW: Motorschaden und alles andere auch,, Turbo etc. Ca: 12.000€ Schaden. Müsste auch wie viele von euch 2 mal Öl nachfüllen in dieser kurzen Zeit.

Habe mir dann erstmal ein Kaffee gegönnt und den richtig ausgetrunken.... :D

Als 1.: Kann jedem nur Raten so ein Fahrzeug bei einem richtigen Händler zu kaufen. Quasi Autohaus und nicht Alibaba Export Import. ( Wegen Gewährleistung etc, denn diese Autos machen VIIIIELE PROBLEME)

Naja, das gute an der Sache war, das das Autohaus super war. Nach ca 1 Woche haben die der VW Werkstatt den RepAuftrag über 12.000€ erteilt. ( Die sind nämlich ca 500km weiter weg gewesen) Rumpfmotor, Turbolader, Partikelfilter und alles was dazu gehört wurden auf Kulanz erneuert.

Jetzt bin ich glücklich und zufrieden. Und wenn nochmal was ist, habe ich jetzt 2 Jahre Gewährleistung über VW direkt.

Das zu meiner Story...

Lg
Euer Killer:)
 
Hallo,

.....schöne Sch.... !!

Bist du sicher, das du nun 2 Jahre Garantie auf die Sachen hast ?
Wenn mich nicht alles tauscht betrifft das nur Reparaturen, die du auch bezahlst.

Ich hoffe es wurde auch der Dieselpartikelfilter erneuert ?

Ich glaube wir Bulli Fahrer finanzieren einen großen Teil dieses VW Saftladens - bereits vor 3 Wochen ist einer meiner Kunden im Raum München auf dem Weg in den Urlaub
mit gleichem Schaden liegen geblieben - auch 12.000€ - ein Teil wurde über die externe Gebrauchtwagengarantie abgewickelt (3500€) - zum Rest wird im Moment noch um Gnade gebettelt.

KM Stand 120.000 !!

VW sollte sich für so einen Murks in Grund und Boden schämen !!!

Gruß
Claus
 
Hallo Claus, ja DPF wurde auch erneuert. Ja genau das finde ich auch, die Ingenieure, die diese Technik entwickelt haben gehören zu den schlechtesten in dieser Branche. Das Autohaus kann ja wohl auch nichts dafür, dass der MV ( meiner hatte 85.000km) dann kaputt geht wie viele tausend weitere auch. Eigentlich muss VW dafür haften. Denn ganz bekannter und weit verbreiteter Schaden.
Gibt es keinen Weg dass man VW dafür haftbar machen kann?

In diesem fall musste ich nichts zahlen, aber ich denke an die vielen anderen die einem Leid tun können. Ja 2 Jahre Gewährleistung. Rechnung habe ich. Läuft aber auf das Autohaus. De versuchen einen Teil von der Garantie zu holen. Hatte extra eine Cargarantie über 3 Jahre abgeschlossen. Das ist Pflicht bei diesem Fahrzeug meiner Meinung nach.

Bei dieser Reparatur habe ich freiwillig den zahnriemen mit WP etc erneuern lassen. Das habe ich selber bezahlt. Aber nur das Material.

Also wer eine Idee hat, VW für solche Fehler zu bestrafen, ich bin dabei. Hatte vorher den alten T5, bei dem war es nicht anders.

Lg Killer
 
Hallo,

Gibt es keinen Weg dass man VW dafür haftbar machen kann?

....normalerweise wäre so etwas ein gefundenes Fressen für einen fähigen Journalisten aus dem Bereich Autobranche.
Aber - fast alle bekommen bei den Herstellern beste Konditionen zum Kauf eines "Geschäftswagens" - man kauft praktisch ein wie ein Händler.

Also würde man auf dem Ast sägen auf dem man sitzt, würde zu keinen der schönen Event´s eingeladen, wenn am A... der Welt ein neues
Fahrzeug vorgeführt wird etc..
Auch hätte ich gedacht das sich der ADAC dazu mal stark macht.

Im Prinzip gilt hier glaube ich " ......alle in einen Sack und mit dem Knüppel drauf gehauen - man trifft immer den richtigen".

Gruß
Claus
 
Das Autohaus kann ja wohl auch nichts dafür
Wieso nicht? Die haben dir doch den Motorschaden verkauft, anstatt das vorher zu richten. Die Maschine ist ja nicht erst seit gestern kaputt...

Gruß
 
Hallo,

Die haben dir doch den Motorschaden verkauft

....das frage ich mich auch immer - normalerweise sind diese Schäden doch bei jedem Autohaus bekannt.
Ich erlebe es aber immer wieder das manche Autohäuser die Ahnungslosen spielen.

Leider bringt es aber ja dem Autohaus nichts, so einen Schaden auf eigene Kosten vor dem Verkauf zu richten - also wird es
auf die Garantieversicherung - egal ob für Gebrauchtwagen, oder Anschlußgarantie abgewälzt - und wir wundern uns dann über
Kosten für eine Garantieverlängerung von 4000€.

Also gibt man dem Kunden das Auto mit und wartet - die Versicherung zahlt ja.


Gruß
Claus
 
Hallo,
Müsste auch wie viele von euch 2 mal Öl nachfüllen in dieser kurzen Zeit.


um dich in den ticker einzutragen, bräuchte ich deine Hilfe:pro:: Wie hoch ware dein Ölverbrauch konkret (zB x Liter auf 1000km ,bei welchem KM-Stand)?(:danke:




Gruß Ulli
 
Ja genau das finde ich auch, die Ingenieure, die diese Technik entwickelt haben gehören zu den schlechtesten in dieser Branche. Das Autohaus kann ja wohl auch nichts dafür, dass der MV ( meiner hatte 85.000km) dann kaputt geht wie viele tausend weitere auch. Eigentlich muss VW dafür haften.

Obwohl ich sonst sehr kritisch mit VW bin, teile ich die Ansicht zu den Ingenieuren nicht. Die haben schon sehr oft bewiesen, dass sie durchaus in der Lage sind gute und durchdachte Autos zu bauen.

Im Vorfeld herauszufinden ob ein Alu Kühler zerbröselt und dann durch Korund die Laufbahnen aufschmirgelt ist vermutlich kein Standard-Testszenario. Unverschämt finde ich das Abwälzen des Problems auf den Kunden und die völlig intransparente Vorgehensweise, wenn man betroffen ist. Aber das haben wir ja schon zig-mal durchgekaut ;).
 
Bist du sicher, das du nun 2 Jahre Garantie auf die Sachen hast ?

Wenn die Reparatur außerhalb des VW Konzerns bezahlt wurde (externe Garantieversicherung oder nicht VW Händler), gibt es durchaus Gewährleistung auf die Reparatur.
Gleiches gilt bei Kulanz oder Versicherung mit einem Eigenanteil des Kunden.

Nur wenn alles über die VW Garantie, Kulanz oder VW Garantieversicherung ging, gibt es keine Gewährleistung auf die Reparatur.

Gruß, Marcus
 
Nur wenn alles über die VW Garantie, Kulanz oder VW Garantieversicherung ging, gibt es keine Gewährleistung auf die Reparatur.
Das ist nicht zwangsläufig so.
Im vorliegenden Fall wurde eine Reparatur zwar auf "Garantie" abgewickelt, da zu dem Zeitpunkt aber parallel auch noch ein Gewährleistungsanspruch bestand, der ebenfalls zu derselben Reparatur geführt hätte (und das darf man relativ sicher annehmen, da der Schaden innerhalb des ersten halben Jahres auftrat und somit der Gegenbeweislast des Verkäufers unterlag) gelten hier u.U. die Regeln des Gewährleistungsrechts. Danach ist auf die ausgetauschten Teile m.W. wieder eine zweijährige Gewährleistung zu geben.
Ob die Reparatur letztlich "auf Garantie" oder "auf Gewährleistung" durchgeführt wurde, scheint lt. Meinung von Rechtsexperten im Netz egal zu sein, wenn die Reparatur ggf. ohnehin zu Lasten des Verkäufers nötig war. Kulanzleistungen sind allerdings NICHT automatisch mit erneuter Gewährleistung versehen.

Im Übrigen gelten bei der Garantie die in deren Klauseln nachzulesenden Garantiebedingungen, auch hier könnte eine Ersatzteilgarantie enthalten sein.

Und ich meine hier im Forum auch mal gelesen zu haben, dass VW auf die unter Garantiebedimgingen verbauten Teile auch eine Teilegarantie gibt.

Evtl. lohnt es sich also, das alles nochmal genau und im Guten klären zu lassen, bevor es nacher noch zu Streitigkeiten kommt.
 
An meinem selbst bezahlten Austauschmotor wurde eine Glühkerze in meiner Multi-Marken-Werkstatt auf Garantie gewechselt. Kurz vor Ablauf der 2 Jahre.
 
Das ist nicht zwangsläufig so.
Im vorliegenden Fall wurde eine Reparatur zwar auf "Garantie" abgewickelt, da zu dem Zeitpunkt aber parallel auch noch ein Gewährleistungsanspruch bestand, der ebenfalls zu derselben Reparatur geführt hätte (und das darf man relativ sicher annehmen, da der Schaden innerhalb des ersten halben Jahres auftrat und somit der Gegenbeweislast des Verkäufers unterlag) gelten hier u.U. die Regeln des Gewährleistungsrechts. Danach ist auf die ausgetauschten Teile m.W. wieder eine zweijährige Gewährleistung zu geben.
Ob die Reparatur letztlich "auf Garantie" oder "auf Gewährleistung" durchgeführt wurde, scheint lt. Meinung von Rechtsexperten im Netz egal zu sein, wenn die Reparatur ggf. ohnehin zu Lasten des Verkäufers nötig war. Kulanzleistungen sind allerdings NICHT automatisch mit erneuter Gewährleistung versehen.

Im Übrigen gelten bei der Garantie die in deren Klauseln nachzulesenden Garantiebedingungen, auch hier könnte eine Ersatzteilgarantie enthalten sein.

Und ich meine hier im Forum auch mal gelesen zu haben, dass VW auf die unter Garantiebedimgingen verbauten Teile auch eine Teilegarantie gibt.

Evtl. lohnt es sich also, das alles nochmal genau und im Guten klären zu lassen, bevor es nacher noch zu Streitigkeiten kommt.

Komplizierte Geschichte. - Vor allem wenn da unterschiedliche Garantie- und Gewährleistungen von unterschiedlicher Seite zusammen kommen.

Garantiebedingungen mit anschließender Teilegarantie habe ich noch nie gesehen.

Gruß, Marcus
 
Komplizierte Geschichte. - Vor allem wenn da unterschiedliche Garantie- und Gewährleistungen von unterschiedlicher Seite zusammen kommen.

Gruß, Marcus
So kompliziert nun auch wieder nicht. Gewährleistungspflichtig ist IMMER und NUR der Verkäufer gegenüber dem Käufer. Ob der Verkäufer nun meint, sich das Geld lieber über eine Garantieversicherung oder von seiner Tante oder sonstwem zurück geben zu lassen, ist eher seine persönliche Sache, er darf dem Käufer jedenfalls nicht die Rechte beschneiden, die diesem vom Gesetz zugestanden werden.

Das gilt aber natürlich wie immer nur für private Endkunden, für gewerbliche gelten andere Regeln.

Ob es etwas ändert, wenn der Kunde ggf. einen schriftlichen bzw. ausdrücklichen mündlichen Auftrag zur "Abwicklung auf Garantie" erteilt hat, weiß ich allerdings nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich muss VW dafür haften. Denn ganz bekannter und weit verbreiteter Schaden.
Gibt es keinen Weg dass man VW dafür haftbar machen kann?

Klar gibt es das.
Nennt sich „Produkthaftung“.
Dann ist der Hersteller einer Ware in der Pflicht, nicht der Händler.
Und unabhängig von den 2 Jahren Gewährleistung.

Müsste nur mal Einer vor Gericht durchsetzen.
Viel Spaß dabei ....
 
Klar gibt es das.
Nennt sich „Produkthaftung“.
Dann ist der Hersteller einer Ware in der Pflicht, nicht der Händler.
Und unabhängig von den 2 Jahren Gewährleistung.

Das haben wir im Ölthread schon mehrfach diskutiert. Die Produkthaftung greift hier nicht. Über die Produkthaftung werden nur Folgeschäden durch schadhafte Produkte ersetzt - nicht aber das Produkt selbst. Wenn Dir auf der AB ein schadhafter Reifen platzt und Du dich 17x überschlägst wird das FZG und evtl. Personenschäden ersetzt - nicht aber der Reifen selbst.
Weiterhin müssen evtl. Reparaturen im Rahmen der Produkthaftung nicht vom Hersteller bezahlt werden - er muss nur seine Produkte überwachen und den Kunden auf evtl. Reparaturbedarf hinweisen. Dazu gibt es ein Musterurteil - ging um OP Tische.

Gruß, Marcus
 
Nun ja, das fehlerhafte Produkt ist doch nun mal eindeutig der "innovative und preisgekrönte" AGR- Kühler der FA. Pierburg, imho deren Eigenentwicklung.
Preisgekrönter AGR-Kühler aus Aluminium
Der Motorschaden ist dann ein Folgeschaden.
Ist eigentlich bekannt, wie sich das Verhältnis zu Pierburg dann entwickelte?
Wurden die irgendwie in die Pflicht genommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun ja, das fehlerhafte Produkt ist doch nun mal eindeutig der "innovative und preisgekrönte" AGR- Kühler der FA. Pierburg, imho deren Eigenentwicklung. Der Motorschaden ist dann ein Folgeschaden.

Du kaufst ein Auto und keine Einzelteile. Daher ist das Produkt immer das ganze Auto.

Ob und wie Pierburg da mit drin hängt weiß kein Mensch. Das hängt auch davon ab, ob VW den Aufbau und die Materialien des Kühlers vorgegeben hat oder nicht.

Gruß, Marcus
 
Das haben wir im Ölthread schon mehrfach diskutiert. Die Produkthaftung greift hier nicht. Über die Produkthaftung werden nur Folgeschäden durch schadhafte Produkte ersetzt - nicht aber das Produkt selbst. Wenn Dir auf der AB ein schadhafter Reifen platzt und Du dich 17x überschlägst wird das FZG und evtl. Personenschäden ersetzt - nicht aber der Reifen selbst.
Weiterhin müssen evtl. Reparaturen im Rahmen der Produkthaftung nicht vom Hersteller bezahlt werden - er muss nur seine Produkte überwachen und den Kunden auf evtl. Reparaturbedarf hinweisen. Dazu gibt es ein Musterurteil - ging um OP Tische.

Gruß, Marcus

Das schadhafte Teil ist der AGR Kühler.
Die restlichen Bauteile würden ohne dieses mangelhafte Aggregat nicht beschädigt werden.
Somit sind Rumpfmotor, DPF usw inkl. Montage Folgekosten des Produktmangels.
Eine unsachgemäße Nutzung des AGR Kühlers kann wohl nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden.
Und die Tatsache, dass VWN/Pierburg mehrere Revisionen entwickelt hat, kann als Beleg dienen, um eine Produkthaftung des AGR Kühlers zu beanspruchen.

Es kämpft sich nur Keiner vor Gericht durch die Instanzen.
 
Du kaufst ein Auto und keine Einzelteile. Daher ist das Produkt immer das ganze Auto.

Ob und wie Pierburg da mit drin hängt weiß kein Mensch. Das hängt auch davon ab, ob VW den Aufbau und die Materialien des Kühlers vorgegeben hat oder nicht.

Gruß, Marcus

Marcus, das ist falsch.
Dein eigenes Beispiel mit den Reifen, erklärt Dir selbst, warum.
Die sind auch Bestandteil des Gesamtproduktes.

Produkthaftung ist eindeutig auch auf Bauteilebene vorgesehen.

Nur mal realistisch:
Man müsste sich also durch mindestens zwei Instanzen klagen, weil weder VWN noch Pierburg klein beigeben würden.
Man bräuchte einen wirklich spezialisierten Anwalt, denn die Beklagten würden ein Urteil auf Biegen und Breechen vermeiden wollen.
Man müsste also das Kulanzangebot von VWN ausschlagen, in Vorleistung gehen, und ca. 12-15 Tausend Euro Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten vorauslegen.
Man hätte zwei bis drei Jahre Prozessdauer vor der Nase.
Die Autos haben bei Prozessbeginn bereits 100k und mehr auf der Uhr...
Und dann bekäme man ein Urteil? Oder wird vorher auf einen außergerichtlichen Vergleich gedrungen...

Das ist alles analog der Urteilsvermeidungstaktik „Abgasskandal“.
Auch dort spielte VW auf Zeit, und kurz vor den (Muster)urteilen wurde eine Vergleichsangebot gemacht, dass der Kunde nicht ausschlagen kann.
Und zack: gibt es wieder nix, worauf sich alle anderen Geschädigten berufen können.
 
Das Stichwort dafür ist, lt. der Rechtsprechung, „funktionell abgrenzbares Teil“. Ein Reifen ist das, ein Einzelteil des Motors eben nicht.

Die Produkthaftung soll eben keine Erweiterung der Gewährleistung auf 10 Jahre sein.

Hier ist es gut erklärt:

Fragen zur Produkthaftung

Gruß, Marcus
 
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