Servicemaßnahme vor Auslieferung 23Y7 - Update Motorsteuergerät

Sollen sie ihn zurückkaufen. Das Geld investiere ich dann in einen T4 California und einen Audi S4 B5.

Der T6 war der zweite Neuwagen in meinem Leben. Wenn es dumm geht der letzte.
 
War gestern beim :), um ein bisschen das eigene Auto anzugucken. Er sagt, mein T6 wurde bei ihm geflasht, wie alle bereits bei ihm wartenden, zugelassenen oder nicht. Meinen habe ich am 19.12 zugelassen. Neue Fahrzeugscheine gibt's bei ihm nicht.
Wem soll man noch glauben?
 
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War gestern beim :), um ein bisschen das eigene Auto anzugucken. Er sagt, mein T6 wurde bei ihm geflasht, wie alle bereits bei ihm wartenden, zugelassenen oder nicht. Meinen habe ich am 19.12 zugelassen. Neue Fahrzeugscheine gibt's bei ihm nicht.
Wem soll man noch glauben?

In einem anderen Thema wurde schon vor geraumer Zeit erwähnt, dass alle die schon zugelassen sind per Sondergenehmigung fahren dürfen. Eine nachträgliche Anpassung der CO2 Werte im Fahrzeugbrief würde wohl große Wellen schlagen auch wenn sie dann den schon immer da gewesenen Realwerten entsprechen würden.
 
Zugelassen und zurück gehalten ??

Dann hast du ja auch steuern etc. bezahlt. Aber eben steuern auf Basis alter CoC.

Ich glaube, dein Händler hat sich vertan. Denn zulassen geht ja nur nach ZP8, und dann hätte er rausgehen dürfen.
 
Ich glaube, dein Händler hat sich vertan. Denn zulassen geht ja nur nach ZP8, und dann hätte er rausgehen dürfen.
Am 19.12. konnten die fertigen ja eigentlich noch ausgeliefert werden. @starlight-blue was war denn die Begründung vom :D im Dezember? Wenn Du ihn schon zugelassen hattest, hätte er ihn garnicht zurückhalten dürfen.... Und ZP9 hatte Deiner wohl definitiv im Dezember schon.

Meiner war bis zum 22.12. noch nicht zugelassen, daher hat mein :) bisher korrekt gehandelt.
 
Am 19.12. konnten die fertigen ja eigentlich noch ausgeliefert werden. @starlight-blue was war denn die Begründung vom :D im Dezember? Wenn Du ihn schon zugelassen hattest, hätte er ihn garnicht zurückhalten dürfen.... Und ZP9 hatte Deiner wohl definitiv im Dezember schon.

Meiner war bis zum 22.12. noch nicht zugelassen, daher hat mein :) bisher korrekt gehandelt.
Sorry für die Verwirrung. Ich hatte Werksabholung gebucht und einen Abholtermin für den 21.12. Dieser wurde mir dann am 19.12 NACH Zulassung und Altdieselverschrottung abgesagt. Der Wagen wurde dann zum Händler gebracht, wo er jetzt noch rumsteht. Der :) konnte also nicht anders. Ich hätte vielleicht trotz Absage nach H fahren sollen, wäre aber ärgerlich gewesen, wieder ohne Bulli heimzufahren.
Ich hab damals (ja so lang ists her) auch mit dem Kundenservice telefoniert. Nichts zu machen. Es gab ja auch andere im Forum die trotz Zulassung ihre T6 nicht bekommen haben, auch beim :).
 
Du zahlst also Steuern und Versicherung und VWN "klaut" Dir Dein Auto ???
 
Sorry für die Verwirrung. Ich hatte Werksabholung gebucht und einen Abholtermin für den 21.12. Dieser wurde mir dann am 19.12 NACH Zulassung und Altdieselverschrottung abgesagt. Der Wagen wurde dann zum Händler gebracht, wo er jetzt noch rumsteht. Der :) konnte also nicht anders. Ich hätte vielleicht trotz Absage nach H fahren sollen, wäre aber ärgerlich gewesen, wieder ohne Bulli heimzufahren.
Ich hab damals (ja so lang ists her) auch mit dem Kundenservice telefoniert. Nichts zu machen. Es gab ja auch andere im Forum die trotz Zulassung ihre T6 nicht bekommen haben, auch beim :).

Das würde ich mir umgehend von VWN schriftlich begründen lassen und in einem goldenen Rahmen aufhängen. Da liegt Sprengstoff drin!
 
Der Wagen wurde dann zum Händler gebracht, wo er jetzt noch rumsteht.
Hol ihn Dir, er gehört Dir. Schilder dran und los geht‘s. Zur Not mit der Rennleitung vorfahren und die Herausgabe Deines Eigentums fordern. Der :D darf Dir dann gleich noch die Steuern usw. in bar aushändigen.
Sorry, das geht jetzt gar nicht.
 
Wobei ich nicht glauben kann, dass er zugelassen wird, wenn man nicht bezahlt.
 
Hallo in die Runde. Ich hatte 110kw/SG bestellt, dann von VW hochgestuft auf 110kw/DSG. Interessant ist der Konfiguratorausdruck des bestellten Autos (Nov 2017) und das Ergebnis des aktuellen Konfigurators:
alt: Partikel (PM) = 0,41 mg/km (allerdings Schalter)
neu: Partikel (PM) = 0,14 mg/km (allerdings DSG, Schalter nicht mehr prüfbar)

Jetzt die Frage: kann jemand erklären, wie der Partikelausstoß sich drittelt, die übrigen Daten (Verbrauch, NOx) aber um 3% steigen?
Meine Vermutung ist, daß ein neuer Partikelfilter eingebaut wird und es nicht nur bei einer reinen SW Lösung geblieben ist.
 
Die Frage ist, ob das Auto bereits bezahlt ist.
Natürlich, der :) verfeiert meine Kohle schon seit Anfang Dezember. Vielleicht fährt er ja auch mit meinem Bulli spazieren zum Spaß...
Also im guten alten Fred "Auslieferungsstopp" auf Seite schlagmichtot war das Thema mit Herausgabe auch diskutiert. Hat niemand gemacht, sonst hätte ich es gelesen. Ich bin ja nicht der einzige der einen zugelassenen beim :) rumstehen hat. Die anderen haben vielleicht wieder stillgelegt, bzw. vom :) machen lassen.
Was ich als Nachweis habe ist ein mail vom :), dass er am 19.12 erfahren hat, dass die Auslieferung abgesagt ist. Das schlimme ist eigentlich, dass er am Vortag schon die Mitteilung erhalten hat, dass für EZ ab 19.12 nicht mehr ausgeliefert wird und den Kunden das mitgeteilt werden soll, um sich eine unnötige Anfahrt zu ersparen (nett oder?). Er hat dann rückgefragt, die falsche Info bekommen, dass die Auslieferung doch stattfindet, und mich daher nicht gewarnt. Nach der feierlichen Übergabe des Abholscheins hat er aber noch in meiner Anwesenheit am Telefon erfahren dass das flach fällt. Wär ne tolle Story wenn sie nicht so traurig wäre.
 
Hol ihn Dir, er gehört Dir. Schilder dran und los geht‘s. Zur Not mit der Rennleitung vorfahren und die Herausgabe Deines Eigentums fordern. Der :D darf Dir dann gleich noch die Steuern usw. in bar aushändigen.
Sorry, das geht jetzt gar nicht.
Ach, das geht schon. Der :) sagt mir ja auch ins Gesicht, dass er mit dem ganzen nichts zu tun hat und mir gar nichts schuldet. Ersatzgolf haben sie mir angeboten, wollte ich aber nicht.
Das hatten sich auch andere überlegt, mit der Rennleitung in H das Fzg. abholen zu lassen. hat wohl keiner gemacht. Es gab aber auch :) die noch am 21.12 herausgegeben haben.
 
OK, also Bus ist bezahlt und zugelassen, der Händler rückt ihn aber nicht heraus, weil VW das verbietet? Das ist ja der Hammer! Ich sehe auf die Schnelle 2 Möglichkeiten:
1. Bus umgehend abmelden, Steuer und Versicherung für 3 Monate zurückfordern, Kaufpreis zurückfordern oder
2. Händler auf Herausgabe Deines Eigentums verklagen und Schadenersatz fordern.

In jedem Fall würde ich dem Händler das größtmögliche Anwaltsregiment auf den Hals hetzen. Der hätte fortan keine ruhige Minute mehr.... Diese Drecksäcke bei VW!

Gruß Robert
 
Wer hätte es gedacht:
Deutschland entgehen Steuer-Milliarden (siehe tagesschau.de)
Jetzt sind die Benziner dran!
 
OK, also Bus ist bezahlt und zugelassen, der Händler rückt ihn aber nicht heraus, weil VW das verbietet? Das ist ja der Hammer! Ich sehe auf die Schnelle 2 Möglichkeiten:
1. Bus umgehend abmelden, Steuer und Versicherung für 3 Monate zurückfordern, Kaufpreis zurückfordern oder
2. Händler auf Herausgabe Deines Eigentums verklagen und Schadenersatz fordern.

In jedem Fall würde ich dem Händler das größtmögliche Anwaltsregiment auf den Hals hetzen. Der hätte fortan keine ruhige Minute mehr.... Diese Drecksäcke bei VW!

Gruß Robert
Ja, ist so.
1. abmelden lohnt nicht, Geld fordere ich schon lange (:) weiß ja bescheid was los ist)
2. kostet mich dann wohl mehr als ich bekomme
mal abwarten was die so von sich aus zu bieten haben.
Geht aber auch anderen so ähnlich.
 
OK. Eine anwaltliche Erstberatung kostet nicht die Welt. Je nach dem was die Beratung in Bezug auf die Optionen und ggf. das Prozeßrisiko ergibt, müsste der möglicherweise unterliegende Händler auch Deine Anwaltskosten tragen. Das würde ich jetzt aber genau wissen wollen. Ich hätte da leider nicht Deine stoische Ruhe.
Du hast doch den Vertrag nicht mit VW abgeschlossen sondern mit dem Händler. Nach §433 BGB muss Dir der Händler die (bezahlte) Ware übergeben. Das ist seine wesentliche Pflicht. Fordere alternativ Dein Geld zurück. Notfalls per Mahnbescheid.

Edit: Mir fällt ein, Du hast ja auch schon 3 Monate Werksgarantie verloren, denn mit der Erstzulassung läuft die Uhr.
 
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