Hallo,
..........ich würde mal behaupten = nicht ist unmöglich.
Es hat es bisher auch noch nie gegeben, das ein Konzern Neufahrzeuge nunmehr über einen sehr langen Zeitraum nicht ausliefern darf.
Die Tatsache ergab sich nicht aus einem Kaffeekränzchen mit dem KBA - sondern das war eine Anordnung.
Wenn sich ein Hersteller so dumm und dreist versucht durch den Abgas Dschungel zu bewegen, bekommt man eben schon mal auf die Finger geklopft - wobei mit Finger klopfen in diesem Fall noch viel zu wenig ist.
Löhnen müssten die und zwar richtig !!!!
Also warum nicht auch dafür als "qalitätsverbessernde Maßnahme" anbieten?
....weil es sich definitiv nicht um eine Qualitätsverbessernte Maßnahme handelt.
Die Daten des Fahrzeuges in Bezug aus Verbrauch und Schadstoff Ausstoß verschlechtern sich um 15-20%.
Etwas was noch nicht ausgeliefert ist, kann man evtl. mit dem Argument verkaufen "......friss oder stirb".
Aber ein Produkt nachträglich verschlechtern dürfte rechtlich keinen Bestand haben.
Ob man etwas herunter Stufen kann oder darf ist doch ein anderes Blatt - wenn das Fahrzeug nur auf dem Papier Euro6 war - in täglichen Leben aber nur Euro5 erfüllt kann das schon Konsequenzen haben - ob für uns oder VW das wird sich zeigen.
Unabhängig davon bleibe ich bei diesem Thema ganz entspannt, weil bis alles so kommt, wie man es gerne hätte, wird noch viel Wasser den Rhein runter fließen.
Gruß
Claus