Rollerträger: Stützlast und Traglast

ViperGP

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6.1 California Beach
Hallo zusammen,

wir besitzen einen T6.1 California Beach Camper mit abnehmbarer Anhängerkupplung.

Vor ein paar Wochen haben wir uns einen Rollerträger für die AHK besorgt. Es handelt sich um den "TowCar Balance" (z.B. Link zu rameder). Funktioniert soweit super.

Der Träger hat ein Eigengewicht von 25 kg und darf mit max. 75 kg beladen werden. Unser Roller, ein UNU Classic, wiegt "ca. 58 kg ohne Akku (67 kg inkl. Akku)" [Quelle: Link zu unumotors]. Sollte also passen.
Die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast der AHK ist 100 kg. Sollte also auch passen.

Was mich jetzt etwas verunsichert hat, ist das Bordbuch unseres T6.1 California.
Im Bordbuch steht unter "Montage eines Fahrradträgers am Kugelkopf der Anhängevorrichtung" --> "Maximale Traglast" folgendes:
"Die maximale Traglast (Trägersystem inklusive Zuladung) des auf dem Kugelkopf montierten Fahrradträgers beträgt 75 kg. Die modellabhängig maximal zulässige Stützlast der Anhängevorrichtung Anhängerbetrieb darf jedoch nicht überschritten werden."

--> 75 kg für Trägersystem inkl. Zuladung würde nicht reichen.

Ich habe dann gegoogelt und Foren durchgestöbert, aber immer nur den Verweis auf die Stützlast gefunden. Kein Wort über die "maximale Traglast" der AHK.
Was gilt nun rechtlich: max. Stützlast der AHK, max. Traglast der AHK oder das kleinere von beidem?

Hat sich von euch schonmal jemand mit diesem Thema beschäftigt? Mir geht es hauptsächlich um die rechtliche Situation, im Fall z.B. eines Unfalls.
Kennt jemand eine verlässliche Quelle, wo man das nachlesen kann?

Im Voraus schonmal vielen Dank und viele Grüße,
ViperGP

P.S.: Ist vielleicht auch für den ein oder anderen mit E-Bikes interessant, welche auf einem Fahrradträger auf der AHK transportiert werden sollen.
 
So weit es den zitierten Passus betrifft, greift der möglicherweise besonders dann, wenn die Stützlast geringer sein sollte, als die angegebene Traglast (was hier nicht der Fall ist). In diesem Fall dürfte letztere m.E. nicht mehr ausgereizt werden.

Meiner Ansicht nach ergibt die Angabe einer "Traglast" sowohl technisch als auch rechtlich absolut Sinn. Denn bei einem auf der Anhängerkupplung angebrachten Träger werden an ganz anderen Stellen in ganz anderer Weise ganz andere Kräfte in das "System Kupplung" eingeleitet, als das bei einem angehängten Anhänger der Fall ist.

Im obigen Fall ist meiner Ansicht nach daher bei 75kg Schluss.
 
@TwinOtter
Ich stimme dir grundsätzlich zu, im Zweifel gilt vermutlich der kleinere Wert.
Um sicher zu gehen, sollte ich noch irgendwo 8 kg aus dem System nehmen. Das wird schwierig :)


Der Hauptunterschied zwischen angehängter Last (Anhänger, Wohnmobil etc.) und einem Träger (Rollerträger, Fahrradträger etc.) ist meiner Ansicht nach das Moment, das durch die Ausladung des Trägers an der Kupplung entsteht. Und da kommt es dann ja nicht mehr nur auf das Gewicht an, sondern auch an welcher Stelle die Lasten montiert sind.
Hier hat ein Rollerträger meiner Ansicht nach einen Vorteil ggü. einem Fahrradträger mit 3-4 Fahrrädern.
(Ganzes Gewicht ist recht nahe an der AHK montiert.)

Und dann wundert mich eben noch die Tatsache, dass überall wo ich bislang nachgesehen habe, von der Stützlast gesprochen wird. Die Traglast wird nirgends erwähnt. Selbst bei großen Herstellern wie z.B. Thule.

Als Beispiel mal hier der Hinweis aus der Betriebsanleitung des Thule VeloSpace XT3:
Bild1.jpg
[Betriebsanleitung]

Schaut man dann zusätzlich in das Dokument Sicherheitsanweisungen, findet man folgendes:
D.3 Das Gesamtgewicht aus Träger und Last darf die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung keinesfalls übersteigen. Informationen zur Stützlast Ihrer Anhängerkupplung finden Sie auf der Plakette neben der Kupplung oder in der Fahrzeugunterlagen.
[Sicherheitsanweisungen]

In diesem Beispiel kommt man bei der laut Hersteller maximal zulässigen Zuladung auf ein Gesamtgewicht von 80 kg.
Da hätte ich zumindest einen Hinweis erwartet, der zusätzlich die Prüfung der maximal zulässigen Traglast laut Hersteller der AHK empfiehlt - wenn selbst ein T6/T6.1 auf 75 kg begrenzt ist.
 
Der Hauptunterschied zwischen angehängter Last (Anhänger, Wohnmobil etc.) und einem Träger (Rollerträger, Fahrradträger etc.) ist meiner Ansicht nach das Moment, das durch die Ausladung des Trägers an der Kupplung entsteht.
... und die Krafteinleitung an konzentrierter Stelle irgendwo unterhalb der Kugel, dort, wo sich der sich Träger am "Hals" zwangsläufig abstützen muss. Bildlich gesprochen: "Brechen über eine Kante". Denn in diesem Bereich der Kupplung findet im Anhängerbetrieb eine entsprechende (punktuelle) Belastung und Krafteinleitung überhaupt nicht statt.

Warum die Hersteller der Träger das nicht deutlicher kundtun? Gute Frage, kann ich nicht beantworten.
Kaffeesatzleserei: Möglicherweise besteht kein Interesse daran, den eigenen Kundenkreis zu schmälern, indem man darauf hinweist, dass der Träger, den man verkaufen möchte, bei genauer Betrachtung für den angepriesenen Zweck gar nicht geeignet ist.
Da stellt man sich lieber (nicht mal ganz zu Unrecht) doof, beschränkt sich auf Haltbarkeitsangaben zum eigenen Produkt und hält sich zu Haltbarkeitsangaben bezüglich des Anbringungsortes vornehm zurück.

Die von Dir oben zitierte Formulierung "Das Gesamtgewicht aus Träger und Last darf die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung keinesfalls übersteigen" ist ja nicht unklug gewählt, denn sie sagt eben genau nicht, dass die Stützlast uneingeschränkt ausgenutzt werden darf.

Unabhängig davon wird aber die Reduzierung der Betrachtung nur auf die Stützlast in vielen Fällen vermutlich sogar genügen. Insbesondere bei geringen Stützlasten, die obendrein noch im Fahrverhalten des Fahrzeugs und nicht in der Stabilität der Kupplung begründet sind.

Bei meinem GenSix stehen übrigens dieselben Beschränkungen im Bordbuch, plus der Einleitung: "Es dürfen nur von Volkswagen Nutzfahrzeuge für das Fahrzeug frei gegebene Fahrradträger verwendet werden." Dies nur zur Info am Rande, ob der genannte Träger zu selbigen zählt, ist mir weder bekannt, noch habe ich das überprüft.
 
Zurück
Oben