Reifengröße 235/55 17Zoll 99 Möglich

tequila123

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 California - Beach
Erstzulassung
00.05.2015
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Radio / Navi
RNS 510+DAB(+) MJ2013?
Hallo ist für einen T5.2 Gesamtgewicht 3000kg die Reifengröße 235/55 17Zoll 99 Lodindex möglich oder ist nur 103 zugelassen.99 wehren ja auch 3100kg.Danke im voraus
 
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Hallo,
das reicht nicht. Da müsste man das Auto ablasten. Gerader für 235/55 R17 würde ich das NIE machen - da gibt es Reifen wie Sand am Meer.

Das Gesamtgewicht hilft da auch nichts - Du musst die Achslasten in den Papieren prüfen.

An der HA stehen da normalerweise 1600kg + Zulage für die Stützlast wenn eine AHK verbaut ist.

Gruß, Marcus
 
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Laut VW sind es diese Werte bei 99 sind das 775kg pro Rad also pro Achse 1550kg. Die Frage ist gibt es von VW aus überhaupt eine Freigabe für 99 weil ich gerne Allwetterreifen fahren möchte und bei diesen gibt es mit 99
mehr und billiger.


Zul. Gesamtgewicht






3.000 kg
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Leergewicht mit Fahrer2221 kg
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Zul. Gesamtzuggewicht4.800 kg
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Zulässige Achslast vorn1.500 kg
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Zulässige Achslast hinten1.550 kg
 
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Wenn die Achslast hinten 1550kg ist dann sollte es gehen. Allerdings ist die zul. Achlast bei Anhängerbetrieb um die Stützlast erhöht.
Wenn eine Kupplung dran ist passt es also nicht.

Gruß, Marcus
 
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Habe keine Kupplung aber die Frage überhaupt gibt es überhaupt eine Freigabe von VW für 99 ob es geht oder nicht ist ja nicht das Thema am Ende wenn es keine Freigaben gibt und der Tüv dann nicht mit spielt.
 
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Moin,

was VW frei gibt und was nicht, ist zunächst mal egal. VW ist zwar viel, aber zum Glücl noch kein Gesetzgeber und kein kontrollierendes Organ.
Ich fahre auch 99er, sowohl als 245/20 im Sommer, als auch als 235/17 im Winter.
Vor 2 Jahren war ich auch richtig froh daru, so hab ich wenigstens überhaupt noch Winterreifen bekommen.
Seid 2004 sind nicht mehr die im Schein stehenden LIs die zugelassen, sondern die Achslasten sind maßgebend.
In diesem Falle ausnahmsweise mal: EU sei Dank. Obwohl ich sonst eher finde, dass man auf den Laden ne Haufen machen kann :uuups:

Es gibt ne nette Seite beim ADAC, denn link hab ich schon öfters gepostet, wenn es um das Thema LI ging. Ich such ihn grad mal und reich ihn gleich nach.

Gruß Tom
 
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Eine Freigabe ist dafür NICHT nötig. Du darfst jeden Reifen fahren der von der Tragfähigkeit her für das Auto (Achlasten, FZG Schein) ausreicht.

Gruß, Marcus

EDIT: Tom war eine Minute schneller ;-)
 
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Moin,

und hier der link: http://www.adac.de/infotestrat/reif...ult.aspx?ComponentId=33173&SourcePageId=49474

Interessant ist der Punkt: Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen

Und dort dann diese Zeilen:

Neuerung seit Ende 2004 ¹)In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

Gruß Tom
 
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