yannick29
Top-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 02/2007
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nie
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Atlantis
- Radio / Navi
- RNS-2 DVD
- Extras
- Luftstandheizung und Wasserstandheizung
- Umbauten / Tuning
- AHZV nachgerüstet
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Touran 2.0 TDI - wird auch gern gefahren...
Sorry, du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen. Abladen hat nichts mit Parken zu tun und auch nichts mit Sondergenehmigung.
Abladen gehört zum fließenden Verkehr, genauso, wie an der roten Ampel stehen, das hat nichts mit Rollen zu tun.
Und dafür ist nun mal nicht das Ordnungsamt zuständig.
Ob der LKW Fahrer etwas falsch macht, ist eine völlig andere Frage. Wenn dort kein Halteverbot ist, ist halten eben erlaubt, auch und gerade zum Be-und Entladen. Natürlich auf der Fahrspur, das hat nichts mit zweckentfremden zu tun, oder steht irgendwo, dass man auf Fahrspuren ausschließlich Fahren darf? Und wenn der LKW dabei etwas falsch macht ist dafür allein die Polizei zuständig.
Also kann er vom Ordnungsamt auch nicht belangt werden. Daher ist die Eingangsfrage ganz klar nur so zu beantworten.
Abladen gehört zum fließenden Verkehr, genauso, wie an der roten Ampel stehen, das hat nichts mit Rollen zu tun.
Und dafür ist nun mal nicht das Ordnungsamt zuständig.
Ob der LKW Fahrer etwas falsch macht, ist eine völlig andere Frage. Wenn dort kein Halteverbot ist, ist halten eben erlaubt, auch und gerade zum Be-und Entladen. Natürlich auf der Fahrspur, das hat nichts mit zweckentfremden zu tun, oder steht irgendwo, dass man auf Fahrspuren ausschließlich Fahren darf? Und wenn der LKW dabei etwas falsch macht ist dafür allein die Polizei zuständig.
Also kann er vom Ordnungsamt auch nicht belangt werden. Daher ist die Eingangsfrage ganz klar nur so zu beantworten.