Ratet mal, wer hier Knöllchen kriegt und wer nicht

Sorry, du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen. Abladen hat nichts mit Parken zu tun und auch nichts mit Sondergenehmigung.
Abladen gehört zum fließenden Verkehr, genauso, wie an der roten Ampel stehen, das hat nichts mit Rollen zu tun.
Und dafür ist nun mal nicht das Ordnungsamt zuständig.
Ob der LKW Fahrer etwas falsch macht, ist eine völlig andere Frage. Wenn dort kein Halteverbot ist, ist halten eben erlaubt, auch und gerade zum Be-und Entladen. Natürlich auf der Fahrspur, das hat nichts mit zweckentfremden zu tun, oder steht irgendwo, dass man auf Fahrspuren ausschließlich Fahren darf? Und wenn der LKW dabei etwas falsch macht ist dafür allein die Polizei zuständig.
Also kann er vom Ordnungsamt auch nicht belangt werden. Daher ist die Eingangsfrage ganz klar nur so zu beantworten.
 
Abladen gehört zum fließenden Verkehr, genauso, wie an der roten Ampel stehen,

Moin,

die Kiste mit den Birnen & Äpfeln geht aber wieder zurück...

Die Rote Ampel regelt den fließenden Verkehr, dafür ist auch ein Stillstand vorgesehen, der ausschließlich durch die Ampel verordnet wird, durch den Fahrer sinngemäß aber nicht beeinflußt werden kann... das sind die Äpfel..

Ne Birne gibt's, wenn Du mitten auf der Fahrbahn Dein Auto/LKW anhältst und anfängst "abzuladen", alternativ könntest Du ja auch den leeren Laster mit PKW "beladen"...
Da bist Du mitnichten mehr im fließenden Verkehr, sondern hältst (den fließenden Verkehr auf...). :D
Das Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) gilt, so ist zu vermuten, auf der Fahrbahn & Parkstreifen, während für den Parkstreifen zusätzlich die Parkscheibenpflicht gilt, wer i.S.dG. "parkt".
Den Randstreifen zu benutzen, so denn keine PKW dort parken, ist sicherlich auch verpflichtend, dennoch dürfte dann der LKW ein gutes Stück in die Fahrbahn hineinragen, so daß die Betrachtung wie unter Be- & Entladen auf der Fahrbahn zu erfolgen hat.

Die Ladetätigkeit ist in jedem Fall zulässig, nebst den sogenannten "Nebenverrichtungen" (das ist das, wenn man einen Hals bekommt, weil die Situation unverändert ist, aber kein Mensch mehr zu sehen ist...).
Umsomehr noch, wenn in der Nähe eines Gewerbestandortes gehalten und geladen wird, dann wird regelmäßig keine "Störung" (und damit eine Owi) festgestellt.
Es gibt auch kein einheitliches Zeitfenster, über die Zulässigkeit ansich, über die Dauer des "Be-und Entladen" liegt ausschließlich im Charakter der Tätigkeit.

Es gibt zu der Problematik des "wo", "wie" und "was" zum (nicht) erlaubten Problemkreis des Be- & Entladens an bestimmten Stellen der Fahrbahn säckeweise Gerichtsurteile...
Die "Schutzbedürftigkeit" der Anlieger, der Lieferanten, wie auch anderer Verkehrsteilnehmer, zu beurteilen ist da ganz unterschiedlich.

Das Ordnungsamt ist nur teilweise nicht zuständig: nämlich so lange nicht, wie in den oben gezeigten Grenzen, "be- und entladen" wird.
Entfallen diese Grenzen, dann ruht ja der Verkehrsteilnehmer, er parkt (ordnungswidrig) und dann sind die Ordnungsämter (etc) zuständig.
In Hamburg heißen die so schön: "Parkraum Management".

Unstrittig ist, daß das Zeichen 283 "absolutes Halteverbot", jegliches Halten, Be- und Entladen auf der Fahrbahn, teilweise auf dem Geh- oder Radweg, oder in 2. Reihe verbietet.
Ursprünglich war das Parken in 2. Reihe mal als sogen. "Taxiprivileg" vorgesehen, wird es heute doch recht frei interpretiert (& kaum geahndet... gemessen an der heutigen Zahl der Lieferhelden...)
 
Wo sollen die armen, lenkzeitüberlasteten Kieskutscher und die Handwerker parken, wenn nicht in 2. bis 10. Reihe?

Ganz ehrlich?
Hassknecht-Modus an
MIR DOCH SCHEISSEGAL.
Hassknecht-Modus aus
Und wenn das Autohaus einen Shuttleservice mit einem Abschleppdienst vom nächsten für solche Aktionen geigneten Parplatz organisiert.

Das muss der Verkäufer halt einkalkulieren. Ebenso wie der Handwerker 5 Min. Parkplatzsuche und 10 Minuten Materialtransport einkalkulieren muss.
Wenn ich zu Kunden im Innenstadtbereich fahre, muss auch 10 Minuten eher los, damit ich genug Zeit zum Parkplatzsuchen habe. Is halt so.

Aber nein, weil die Konkurenz illegale Praktiken (behindernd parken) einkalkuliert, meint jeder, das auch zu müssen und zu dürfen.
Wie kann ich all meine Staustehzeiten wg. solch dreister Vögel geltend machen? Beim Finanzamt sicher nicht!

Und die Debatte Ruhender Verkehr ja nein wäre vorbei, wenn die Rennleitung ihren Job ernst nähme und nicht nur dekorativ durchs Revier cruisen würde!
Wenn die jedem Handwerker, Paketdienst, Lieferservice, ... ein Tickte wg Falschparkens anhägen würden, wär das ganz schnell vorbei. Aber hätte, hätte, Fahrradkette
 
@ archer455

leider gibt es hier keinen - gefällt mir nicht - Button, den hättest du dann von mir bekommen.

Solche - mir doch scheißegal- Leute gehen mir mächtig gegen den Strich. Das sind genau die, die dann auf der Handwerkerrechung wegen 15,- Euro Fahrtkostenpauschale in Faß aufmachen, mit der Stechuhr neben dir stehen und am Ende runjammern das alles so teuer ist. Wenn ich (als Handwerker) irgendwo hin fahre dann meist weil irgenetwas nicht funktioniert. Es kommt nicht so selten vor das ich ein/zweimal noch zum Auto muss um Ersatzteile oder Meßgeräte zu holen. Wenn ich da jedes mal zwanzig Minuten weg bin ist weder der Kunde noch ich begeistert. Ich probiere schon immer so zu parken das es keinen stört, aber leider lässt sich das nicht immer vermeiden. Ich kann es halt nicht in die Tasche stecken.

Dich will ich sehen, wenn du dir Pakete zwei Straßen weiter abholen kannst oder die bestellte Pizza kalt ist weil der Pizzabote erst drei Runden umd den Block gefahren ist... Ich kann es da relativ entspannt sehen. Mittlerweile wandelt es sich im Handwerk so langsam. Wir haben so viel arbeit, das wir uns mittlerweile aussuchen können wo wir arbeiten oder nicht. Will ja keiner mehr auf dem Bau (Handwerk) arbeiten. Also nicht wundern wenn der Handwerker sagt - kein Bedarf an ihrem Auftrag.
 
Wenn DU meinen Beruf angesehen hättest, hättest Du dir das Gejammer sparen können. Ich bin nicht der KUNDE, der wg. 15 € jammert, ich bin der Bauleiter, der die Handwerker wg. des Falschparkens anmekert. Die wissen das, parken entsprechend und arbeiten auch bei der aktuellen Konjunkturlage für meine Kunden!

Der Paketbote kann (wie der Handwerker) eine Sackkarre mitbringen.

Und Pizza backen wir selber (und alles andere HOLEN wir)
Ausserdem ist das mit dem Pakete holen schon in der Pipeline. Aber nicht (oder nur vorgeblich) um das Parken in x. Reihe zu unterbinden, sondern um den Gewinn weiter zu maximieren.
 
ich bin der Bauleiter

Die sind mir die liebsten ;-)

Wenn wir mal eine größere Baustelle haben dan stehen die Autos auch mal ein Stückchen weg ordentlich eingepark. Ist ja auch kein Problem, man muß ja nicht zwischendurch da hin. Der Lieferant das uns da Material bring entlädt allerdings auch genau vor Tür, wo sonst auch? Aber meist leite ich meine Baustellen selbst.
 
wenn du dir Pakete zwei Straßen weiter abholen kannst oder die bestellte Pizza kalt ist

Moin,
ja das ist auch so ein wenig Zeitgeist, alles muß 24/7 sofort verfüg- und lieferbar sein...
so wie neulich im Apothekennotdienst um 22:55h ein Telefonanruf: "Ich wollte fragen, ob Sie jetzt noch etwas liefern können...?" ?(

Früher gab's ja auch noch Postämter in kleineren Gemeinden, da war Abholen an der Tagesordnung..
Futterlieferdienste früher...? Unbekannt, selber Kochen war angesagt....

Der Handwerker kann schon kommen, aber er dürfte u.U. über 70 sein... und bringt seinen Vater mit...(Nachwuchsprobleme in bestimmten Branchen?)
Größere Bau-Projekte lassen sich vom Parken her immer mit Ausnahmegenehmigungen rechtssicher darstellen, was nervt ist dieses Selbstherrliche: "ich nehme mir das einfach mal raus, so zu parken..."
 
Moin,

die Kiste mit den Birnen & Äpfeln geht aber wieder zurück...

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Es gibt auch kein einheitliches Zeitfenster, über die Zulässigkeit ansich, über die Dauer des "Be-und Entladen" liegt ausschließlich im Charakter der Tätigkeit.

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Na gut, ich wollte es mit meinem Post oben eigentlich vermeiden, tiefer in die Materie einzudringen.
1. was fließender Verkehr ist, ist nicht legaldefiniert. Fakt ist, für Be- und Entladen interessiert sich kein Ordnungsamt, weil es das nicht als ruhenden Verkehr ansieht.
2. Ganz streng formaljuristisch jedoch ist ein Halten (auch zum Abladen) länger als 3 Minuten ein Parken. (...und damit ruhender Verkehr) § 12 Abs. 2 StVO. Damit gelten dann die Vorschriften zum Parken.(Damit stimmt deine Aussage zum Zeitfenster streng genommen nicht, das Gesetz gibt exakt 3 Min vor.)
Aber: diese 3 Minuten Regel sieht in der Praxis keiner, für das Ordnungsamt sind nur „verlassene“ Fahrzeuge von Interesse, weil eben in verschiedenen Situationen ein längeres Halten unumgänglich ist. Es wird daher nur geschaut, das man „so schnell wie möglich“ das Halten beendet. (Daher stimmt deine Aussage zum Zeitfenster in der Praxis dann doch wieder)

Daher bleibe ich dabei: das Ordnungsamt interessiert sich nicht für auf Fahrbahnen haltende Fahrzeuge, solange da jemand mit Be-und Entladen beschäftigt ist. Das wird nicht als ruhender Verkehr angesehen.
 
Daher bleibe ich dabei: das Ordnungsamt interessiert sich nicht für auf Fahrbahnen haltende Fahrzeuge, solange da jemand mit Be-und Entladen beschäftigt ist. Das wird nicht als ruhender Verkehr angesehen.
Moin,

na, das hab ich doch auch geschrieben :D
Das Ordnungsamt ist nur teilweise nicht zuständig: nämlich so lange nicht, wie in den oben gezeigten Grenzen, "be- und entladen" wird.


nur ist es ja, so wie in diesem Fall, grade wichtig, tiefer in die Materie einzudringen, denn hier wird ja gerne vorverurteilt, nenne es ruhig "Stammtischparolen etc..".
Da ist manchmal auch Rechtsverständnis & Kenntnis sehr von Vorteil. Insofern finde ich das immer gut, wenn sich Rechts- Sachkundige da mit einbringen im Rahmen der erlaubten Stellungnahmen, solange da nicht in einer Rechtsberatung endet, an die andere Anforderungen gestellt werden und hier im Forum nicht bedient werden...
 
Hallo,

ganz einfach: aufs Firmengelände. Dort gehören diese Verrichtungen erledigt.

Jeder Mittelständler, jede Firma oder Fabrik schafft normalerweise auf ihrem eigenen Areal Flächen für die Andienung der Produktionsmittel und Waren.

Hier ums Eck ist auch so ein größerer Autofritze, bei dem jeden Tag die Autotransporter auf der Straße zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten be- und entladen werden, während die Entladezone auf dem Firmenhof in einen Abstellplatz für die Neu- und Gebrauchtwägen umgewidmet wurde.

Sorry, was ein Senf.
Ich würde die Aufregung verstehen, wenn die LKW dort stundenlang parken würden,
aber die Be- und Entladen dort.

Und sollte hier Jemand zufällig mal in der Fahrschule gewesen sein: das ist sogar im eingeschränktem Halteverbot zugelassen.

Und ja: auch ich muss beruflich regelmäßig dran vorbei... das ist in der Gegend wirklch das geringste Problem.
 
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