Ratet mal, wer hier Knöllchen kriegt und wer nicht

Misery

Top-Mitglied
Ort
Hamburg
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
1/2005
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nachgerüstet
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Trendline
Extras
Was kaputt gehen kann, war kaputt. Hoffe ich jedenfalls
Hallo,
mal wieder ein schönes Beispiel zum Thema "Parkraumbewirtschaftung.":
20171127_131235.jpg
Wer kriegt hier die Knöllchen? Vielleicht die LKW-Fahrer, weil sie auf der Straße für Staus sorgen, große Teile der Straße blockieren, geparkte PKW am Wegfahren hindern und auf öffentlichem Grund ohne Absicherungen Verladetätigkeiten ausüben?

Nein! Nur die PKW auf dem Parkstreifen, weil sie vergessen haben, eine Parkscheibe hinzulegen.
 
Moin..

Nedderfeld eben... automobile Ausnahmezone... aber unter Benutzung der (virtuellen) Mittelspur ja ohnehin ne sportliche Angelegeneheit..
nur weiß ich nicht, was auf dem Schildchen steht...

Den Autotransportern droht jedenfalls kein Unbill, die sind ja eifrig dabei...

Schön, daß MB & VW dort nicht ansässig sind... und mein Motorradhändler auch nicht...
 
...Aber hauptsache jammer wenn das Auto oder die Teile nicht sofort geliefert werden.
 
Er kann sich ja schlecht seinen LKW in die Tasche stecken? Wo sollen die denn deiner Meinung nach hin zum Be- und Entladen?
 
Hallo,
mal wieder ein schönes Beispiel zum Thema "Parkraumbewirtschaftung.":
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Wer kriegt hier die Knöllchen? Vielleicht die LKW-Fahrer, weil sie auf der Straße für Staus sorgen, große Teile der Straße blockieren, geparkte PKW am Wegfahren hindern und auf öffentlichem Grund ohne Absicherungen Verladetätigkeiten ausüben?

Nein! Nur die PKW auf dem Parkstreifen, weil sie vergessen haben, eine Parkscheibe hinzulegen.


Hallo @Misery

sehr einseitige (im wahrsten Sinne des Wortes ;) ) Berichterstattung und Fragestellung.

Vielleicht steht auf dem nur rückseitig zu sehenden Verkehrsschild "Wegen Be- und Entladearbeiten von 9-10 Uhr parken verboten", damit die LKW-Fahrer, die ja sogar zu zweit dort angereist sind, ihre bekannte Ledezeit haben.
Wenn dann natürlich rücksichtslose Bürgerkäfigfahrer dort parken, bekommen sie freilich ein Ticket...

Also, immer beide Seiten (wortwörtlich! ;) ) betrachten! :)


P.S.: Wer "vergißt" eine Parkscheibe in die Scheibe zu legen, begeht selbstverständlich eine Owi und gehört "bestraft". Egal, ob dort Be- oder Entladezeiten vorliegen... Ganz einfach.
 
Er kann sich ja schlecht seinen LKW in die Tasche stecken? Wo sollen die denn deiner Meinung nach hin zum Be- und Entladen?
Hallo,

ganz einfach: aufs Firmengelände. Dort gehören diese Verrichtungen erledigt.

Jeder Mittelständler, jede Firma oder Fabrik schafft normalerweise auf ihrem eigenen Areal Flächen für die Andienung der Produktionsmittel und Waren.

Hier ums Eck ist auch so ein größerer Autofritze, bei dem jeden Tag die Autotransporter auf der Straße zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten be- und entladen werden, während die Entladezone auf dem Firmenhof in einen Abstellplatz für die Neu- und Gebrauchtwägen umgewidmet wurde.
 
Jeder Mittelständler, jede Firma oder Fabrik schafft normalerweise auf ihrem eigenen Areal Flächen für die Andienung der Produktionsmittel und Waren.

Wenn man die Möglichkeiten hat sicher. Das in einem Gewerbegebiet (so sieht das auf denn Foto aus) mit Fahrzeugen zu rechnen ist die Be- und entladen werden sollte einen nicht überraschen. Abgesehen was ist daran so schlimm - der LKW Fahrer macht nur seine Arbeit. Bei uns in der Firma ist auch nicht möglich das der LKW der Ware bringt auf den Hof fährt, also steht auf der Straße, ist ja so selten nun auch nicht.

Der Thread erinnert mich ein bischen an das Thema Handwerkerauto welche mal im Parkverbot stehen (war in eine anderen Thread vor ein paar Tagen). Auch die wissen nicht wohin mit ihrem Auto und stehen nicht aus Spaß oder um einen zu ärgern im Parkverbot. Ich kenn das Thema zur genüge.

Jeder brauch mal einen Handwerker, will das sein Paket pünktlich da ist oder das Ersatzteil im Autohaus am nächsten Tag da ist. Wenn als mal wieder ein Lieferant euch den Weg versperrt legt etwas mehr Gelassenheit an den Tag- die machen nur ihren Job.
 
Er kann sich ja schlecht seinen LKW in die Tasche stecken? Wo sollen die denn deiner Meinung nach hin zum Be- und Entladen?

In einer Be- und Entladezone auf dem Firmengelände. In München steht mit großer Regelmässigkeit ein Autotransporter auf der rechten Spur der Landsberger Straße um zwischen 17 und 19 Uhr im Feierabendverkehr seine PKW für die BMW Niederlassung ab- und aufzuladen mit dem Ergebnis von 600 m Rückstau.

Neu gebaut wurde die Niederlassung vor sieben Jahren.

Warum ist hier bereits bei Bauantrag des Firmengebäudes und der Stellplätze nicht eine Be- und Entladezone auf dem Firmengelände nachzuweisen?
 
Unter welchen Umständen dürfen die eigentlich mit den nicht zugelassenen FZG beim Entladen auf der Straße rumfahren?
 
Unter welchen Umständen dürfen die eigentlich mit den nicht zugelassenen FZG beim Entladen auf der Straße rumfahren?
Dürfen sie gar nicht.

Das gab auch schon mal richtig Bambule, weil der Laster in Fahrtrichtung rechts stehend entladen wurde, das Autohaus aber auf der anderen Straßenseite ist.

Es kam zu einer massiven Kaltverformung durch Nichtbeachtung des Gegenverkehrs. Unfallaufnahme, Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz..........:eek:. Dem Kutscher - Mitarbeiter des Autohauses - wurde dann von Amts wegen ordentlich was übergebraten. Das geht alles seinen geregelten Gang.
 
Er kann sich ja schlecht seinen LKW in die Tasche stecken? Wo sollen die denn deiner Meinung nach hin zum Be- und Entladen?

Die Frage ist im Prinzip berechtigt (in diesem Fall nicht, weil im Umfeld auf den riesigen Flächen der umliegenden Autohäuser genug Platz wäre. Aber man blockiert anscheinend lieber die Straße als die eigenen Parkplätze. Auf dem fraglichen Schild steht übrigens der Parkscheibenhinweis).

Aber es ist leider typisch für die Industrie, derartige Probleme einfach der Allgemeinheit aufzuladen. Egal ob Bankenschulden, Atommüll, Nitrat im Grundwasser - oder LKW-Stellplätze, Staat und Bürger lösen das Thema schnell und einfach für lau. Und der Gesetzgeber lässt es laufen, gerne auch beim im wahrsten Sinne des Wortes mörderischen LKW-Verkehr, für den anscheinend keine Regeln gelten, nicht nur beim Parken.
 
Dürfen sie gar nicht.

Das gab auch schon mal richtig Bambule, weil der Laster in Fahrtrichtung rechts stehend entladen wurde, das Autohaus aber auf der anderen Straßenseite ist.

Es kam zu einer massiven Kaltverformung durch Nichtbeachtung des Gegenverkehrs. Unfallaufnahme, Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz..........:eek:. Dem Kutscher - Mitarbeiter des Autohauses - wurde dann von Amts wegen ordentlich was übergebraten. Das geht alles seinen geregelten Gang.

Meine Frage war eigentlich eher rhetorisch ...

Ich habe das schon oft gesehen - es ist ja an der Tagesordnung, dass so entladen wird. Dabei werden häufig auch dicht befahrene Straßen überquert.

Gruß, Marcus
 
Hallo,
mal wieder ein schönes Beispiel zum Thema "Parkraumbewirtschaftung.":
Anhang anzeigen 203226
Wer kriegt hier die Knöllchen? Vielleicht die LKW-Fahrer, weil sie auf der Straße für Staus sorgen, große Teile der Straße blockieren, geparkte PKW am Wegfahren hindern und auf öffentlichem Grund ohne Absicherungen Verladetätigkeiten ausüben?

Anlieferung per W-Lan ist noch nicht möglich, gilt übrigens für alle Waren des täglichen Bedarfs. Einfach auf alles verzichten und die LKW verschwinden von allein.

edit by pille: Zitat vom Beitrag abgetrennt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meine Frage war eigentlich eher rhetorisch ...

Ich habe das schon oft gesehen - es ist ja an der Tagesordnung, dass so entladen wird. Dabei werden häufig auch dicht befahrene Straßen überquert.

Gruß, Marcus

Er daher braucht er eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO resp. VOWi nach der FZV, Zulassung.

Ebenfalls gibt es die Auflage (70ger), dass er eine Kopie der Versicherung mitführen muss.
Diese geht über die Güterschadenhaftpflicht hinaus und deckt Schäden an dritten durch den Gebrauch von Fahrzeugen ohne Zulassung ab.

PS: Die haben schon einen genug harten Job, ein wenig Empathie wäre hier angebracht.
 
PS: Die haben schon einen genug harten Job, ein wenig Empathie wäre hier angebracht.
Moment. Bitte nichts durcheinanderbringen. Ich glaube, hier hat niemand fehlende Empathie gegenüber den Abladern.

Die Geschäftspraktik, zum Sinne der Gewinnoptimierung Abläufe, die auf der Firmenfläche zu verrichten sind in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern steht in der Kritik.
 
@hjb
Mal tief durchatmen und sich besinnen!

Sollen wir jetzt mal anfangen alles mögliche und unmögliche aufzulisten was zur "Gewinnoptimierung" alles im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet? :rolleyes:

Ich fange dann mal mit "eiligen" Arzneimitteltransporten an.
Oder hier im ländlichen Raum gibt es einige rollende Backwarenhändler und sogar Hühnereierhändler, die trauen sich mit ihren Verkaufswagen sogar bis in die Großstädte hinein und verkaufen dort vom Straßenrand.
 
Die Geschäftspraktik, zum Sinne der Gewinnoptimierung Abläufe, die auf der Firmenfläche zu verrichten sind in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern steht in der Kritik.

Darf man mal fragen was du beruflich machst?
 
Er daher braucht er eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO resp. VOWi nach der FZV, Zulassung.

Ebenfalls gibt es die Auflage (70ger), dass er eine Kopie der Versicherung mitführen muss.
Diese geht über die Güterschadenhaftpflicht hinaus und deckt Schäden an dritten durch den Gebrauch von Fahrzeugen ohne Zulassung ab.

PS: Die haben schon einen genug harten Job, ein wenig Empathie wäre hier angebracht.

Mich interessiert lediglich der gesetzliche Hintergrund. Wenn es da Regelungen gibt incl. Versicherung - umso besser.

Ich konnte mir kaum vorstellen, dass das komplett illegal tagtäglich so gemacht wird.

Gruß, Marcus
 
Hallo,
mal wieder ein schönes Beispiel zum Thema "Parkraumbewirtschaftung.":
Anhang anzeigen 203226
Wer kriegt hier die Knöllchen? Vielleicht die LKW-Fahrer, weil sie auf der Straße für Staus sorgen, große Teile der Straße blockieren, geparkte PKW am Wegfahren hindern und auf öffentlichem Grund ohne Absicherungen Verladetätigkeiten ausüben?

Nein! Nur die PKW auf dem Parkstreifen, weil sie vergessen haben, eine Parkscheibe hinzulegen.

Die LKW können hier ja auch gar keine Knöllchen kriegen, weil die LKW sich nicht im ruhenden Verkehr befinden und daher das Ordnungsamt nicht zuständig ist. Für die geparkten PKW dagegen schon.
 
Die LKW können hier ja auch gar keine Knöllchen kriegen, weil die LKW sich nicht im ruhenden Verkehr befinden und daher das Ordnungsamt nicht zuständig ist. Für die geparkten PKW dagegen schon.

Wie, die LKW rollen beim Abladen? Dann ist es ja eine Sonderveranstaltung! Ohne Genehmigung auch nicht zulässig!

Im übrigen ist es schon sehr dreist, Fahrspuren zur Warenentladung zu entfremden. Dann kann ja künftig jeder fliegende Händler dort auch seine Waren feilbieten.
 
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