gromit
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- 11/2005
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nein
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
Hallo Leute,
VW bietet ja eine Neuwagen-Anschlussgarantie an, die nach Ablauf der normalen Garantie nach 2 Jahren für weitere 2 Jahre gilt. Bei den technischen Leckerbissen, die die meisten T5 heute so drin haben und bei den bekannten Problemen damit scheint eine Anschlussgarantie für mich sehr ratsam zu sein. Wenn man diese innerhalb von 4 Wochen nach Erstzulassung bereits abschließt, gibt es auch noch einen Rabatt von 10 %. So weit so gut. Aber jetzt kommts:
Ich habe mir im September einen solchen Vertrag besorgt, als ich meinen T5 bestellt habe. Jetzt wollte ich den Vertrag unterschreiben - aber siehe da: die Bedingungen haben sich geändert. Und zwar signifikant!
1.) Prämie ist ca. 10 % gestiegen
2.) Ersatzanspruch alter Vertrag: Selbstbeteiligung bei jedem Schaden in Höhe von 10% des Schadens - mindestens 50 Euro, höchstens 250 Euro je Schadenfall.
Ersatzanspruch neuer Vertrag: die Lohnkosten werden zu 100 % übernommen. Allerdings: die Materialkosten werden in Abhängigkeit vom km-Stand prozentual übernommen.
bis 50.000 km = 100 %
bis 60.000 km = 90 %
bis 70.000 km = 80 %
bis 80.000 km = 70 %
bis 90.000 km = 60 %
bis 100.000 km = 50 %
> 100.000 km = 40 %
> 200.000 km = max. Entschädigung 2.000 Euro pro Schaden.
Das bedeutet im Klartext bei einem Motorschaden im 4. Jahr bei 110.000 km: Reparaturkosten mit Austauschmotor geschätzt 8.000 Euro. Bisher war man mit 250 Euro Selbstbeteiligung dabei. Jetzt muss man 60 % der Materialkosten (AT-Motor) bezahlen, also bestimmt über 3.000 Euro.
Zwar ist der Abschluss einer Garantieverlängerung bestimmt immer noch empfehlenswert. Bei einem Schadenfall bei höherer Laufleistung und hohen Ersatzteilkosten hat sich die Situation für den Kunden durch die neuen Verträge jedoch dramatisch verschlechtert.
Glücklich ist derjenige, der einen der alten Verträge (bis 30.09.2005) abgeschlossen hat. Ich werde trotzdem den neuen Vertrag jetzt schon abschließen und nicht bis kurz vor Ablauf der Herstellergarantie warten. Denn wer weiß schon, wie die Vertragsbedingungen dann aussehen werden...
Diese neuen Verträge gelten übrigens für alle VW und Audi Modelle.
VW bietet ja eine Neuwagen-Anschlussgarantie an, die nach Ablauf der normalen Garantie nach 2 Jahren für weitere 2 Jahre gilt. Bei den technischen Leckerbissen, die die meisten T5 heute so drin haben und bei den bekannten Problemen damit scheint eine Anschlussgarantie für mich sehr ratsam zu sein. Wenn man diese innerhalb von 4 Wochen nach Erstzulassung bereits abschließt, gibt es auch noch einen Rabatt von 10 %. So weit so gut. Aber jetzt kommts:
Ich habe mir im September einen solchen Vertrag besorgt, als ich meinen T5 bestellt habe. Jetzt wollte ich den Vertrag unterschreiben - aber siehe da: die Bedingungen haben sich geändert. Und zwar signifikant!
1.) Prämie ist ca. 10 % gestiegen
2.) Ersatzanspruch alter Vertrag: Selbstbeteiligung bei jedem Schaden in Höhe von 10% des Schadens - mindestens 50 Euro, höchstens 250 Euro je Schadenfall.
Ersatzanspruch neuer Vertrag: die Lohnkosten werden zu 100 % übernommen. Allerdings: die Materialkosten werden in Abhängigkeit vom km-Stand prozentual übernommen.
bis 50.000 km = 100 %
bis 60.000 km = 90 %
bis 70.000 km = 80 %
bis 80.000 km = 70 %
bis 90.000 km = 60 %
bis 100.000 km = 50 %
> 100.000 km = 40 %
> 200.000 km = max. Entschädigung 2.000 Euro pro Schaden.
Das bedeutet im Klartext bei einem Motorschaden im 4. Jahr bei 110.000 km: Reparaturkosten mit Austauschmotor geschätzt 8.000 Euro. Bisher war man mit 250 Euro Selbstbeteiligung dabei. Jetzt muss man 60 % der Materialkosten (AT-Motor) bezahlen, also bestimmt über 3.000 Euro.
Zwar ist der Abschluss einer Garantieverlängerung bestimmt immer noch empfehlenswert. Bei einem Schadenfall bei höherer Laufleistung und hohen Ersatzteilkosten hat sich die Situation für den Kunden durch die neuen Verträge jedoch dramatisch verschlechtert.
Glücklich ist derjenige, der einen der alten Verträge (bis 30.09.2005) abgeschlossen hat. Ich werde trotzdem den neuen Vertrag jetzt schon abschließen und nicht bis kurz vor Ablauf der Herstellergarantie warten. Denn wer weiß schon, wie die Vertragsbedingungen dann aussehen werden...
Diese neuen Verträge gelten übrigens für alle VW und Audi Modelle.