Kaufrücktritt wegen neuer CO2 und NOx Werte

Moin,
ich habe gestern meinen Händler auf diesem Umstand (Änderungen der Energieeffizienzklasse und höhere Schadstoffwerte) angesprochen. Seine Aussage : "Betrifft nur Fahrzeuge die ab jetzt (23.02.18) bestellt werden". Werte kommen Aufgrund des neuen Normmessverfahrens zustande. Mein Wagen bestellt am 09.11.2017 wird noch mit dem alten Werten ausgeliefert.

Also ich verstehe das so, die Technik bleibt gleich aber die Normmessverfahren ergeben unterschiedliche Werte die dann leider in Zukunft auch höhere Steuern zur Folge haben
Meiner Meinung nach ist das Unfug.
Es deutet alles darauf hin, dass die Einstufung weiterhin Euro 6b ist. Und am Messverfahren dafür hat sich nichts geändert. Änderungen kommen erst mit Euro 6c. Und man kann davon ausgehen, dass dann der Verbrauch nochmal deutlich steigt. Ich schätze so um 1l/100km.
Im Konfigurator steht weiterhin Euro 6b. In der Fußnote zum Verbrauch steht weiterhin, dass der Verbrauch von der individuellen Ausstattung und vom individuellem Gewicht abhängt. Auch ändern sich die Verbrauchswerte nicht, wenn man schwere Extras dazuwählt. Das müsste es aber, wenn es Euro 6c/WLTP wäre.
Dein Freundlicher hat dir das erzählt, was das Infoschreiben vom 16.2. suggeriert, was aber aus meiner Sicht einfach falsch ist.
Aber wir werden sehen...
 
Manchmal ist es besser vom Kaufvertrag zurückzutreten , ein Auto zu kaufen welches man gar nicht haben will und nur wegen Umweltprämie bestellt ist doch Schwachsinn , besser ist es wirklich nicht allen die Vorfreude zunehmen durch Unwissen . Ich habe noch nie ein Auto gehabt welches auf der Straße nicht 50% mehr gebraucht hat
Mein aktueller Q3 ist im Katalog mit 5,1 Litern angegeben (kombinierter Verbrauch). Nach nun ziemlich genau 100t km habe ich einen Durchschnittsverbrauch von 6 Litern, laut Spritmonitor.de sind es im Netz 6,45 Liter. Das sind bei mir ca. 18% Mehrverbrauch, Durschnitt im Netz ca. 26,5%.
Beim 150KW TDI 4Motion DSG war die Angabe bisher 6,8 Liter im Prospekt, bei einem reellen Verbrauch von ca. 10 Litern wären es dann ca. 47% Mehrverbrauch. Das würde dann ja zu deinen Erfahrungen passen.
Ich habe jedoch bisher andere Erfahrungen mit meinen Autos (alle Audi) gemacht, und dachte nicht, dass VW hier so "getrickst" hat. Bitte nicht falsch verstehen, ich kann bei der Größe des Fahrzeugs durchaus mit 10 Litern leben, aber die Diskrepanz zwischen Katalogwert und Realwert ist schon immer wieder verblüffend, natürlich betrifft das alle Marken. Beim einen fällt der Unterschied eben kleiner aus, beim andren größer.
 
Meiner Meinung nach ist das Unfug.
Es deutet alles darauf hin, dass die Einstufung weiterhin Euro 6b ist. Und am Messverfahren dafür hat sich nichts geändert. Änderungen kommen erst mit Euro 6c. Und man kann davon ausgehen, dass dann der Verbrauch nochmal deutlich steigt. Ich schätze so um 1l/100km.
Im Konfigurator steht weiterhin Euro 6b. In der Fußnote zum Verbrauch steht weiterhin, dass der Verbrauch von der individuellen Ausstattung und vom individuellem Gewicht abhängt. Auch ändern sich die Verbrauchswerte nicht, wenn man schwere Extras dazuwählt. Das müsste es aber, wenn es Euro 6c/WLTP wäre.
Dein Freundlicher hat dir das erzählt, was das Infoschreiben vom 16.2. suggeriert, was aber aus meiner Sicht einfach falsch ist.
Aber wir werden sehen...
Es basiert ja hier leider alles auf Meinungen, Hoffnungen und Auslegungen.
Wissen werden wir es erst, wenn der Erste sein Auto bekommt und vom Zoll seinen Steuerbescheid erhält .... wenn dort eine Abweichung gegenüber dem bei Vertragsabschluss gültigen Werten vorliegt, hat VWN ein Thema.
Ich hoffe die Werte bleiben gleich. Ich glaube (der gesunde Menschenverstand suggeriert es mir) es wäre sonst ein Vertragsbruch von VWN.
 
Es basiert ja hier leider alles auf Meinungen, Hoffnungen und Auslegungen.
Wissen werden wir es erst, wenn der Erste sein Auto bekommt und vom Zoll seinen Steuerbescheid erhält .... wenn dort eine Abweichung gegenüber dem bei Vertragsabschluss gültigen Werten vorliegt, hat VWN ein Thema.
Ich hoffe die Werte bleiben gleich. Ich glaube (der gesunde Menschenverstand suggeriert es mir) es wäre sonst ein Vertragsbruch von VWN.


Es liegt doch auf der Hand, dass es eine unsinnige Aussage ist. Ob ein Wagen vor dem 24.02 oder danach bestellt wurde, spielt doch keine Rolle. Die laufen doch vom selben Band. Vwn hat sich in den Knie geschossen und öffentlich zugegeben, dass das was sie ausliefern nicht dem entspricht was bestellt wurde. Nun hat jeder einen Grund um den Kaufpreis zu mindern. Für einen Rücktritt ist die Pflichtverletzung allerdings noch zu gering. Es bleibt abzuwarten was noch alles rauskommt.
 
Wenn ich das richtig verstehe, ist der NOx-Wert nun um mehr als ein Viertel (!) höher als zu dem Zeitpunkt, an dem wir uns zum Kauf entschieden haben! Und um diesen Wert geht es ja hauptsächlich bei den diskutierten Fahrverboten.

Gibt es irgendwo eine Gegenüberstellung NOx-alt vs. NOx-neu für die verschiedenen Konfigurationen? Das wäre sicher hilfreich.
 
Wenn ich das richtig verstehe, ist der NOx-Wert nun um mehr als ein Viertel (!) höher als zu dem Zeitpunkt, an dem wir uns zum Kauf entschieden haben! Und um diesen Wert geht es ja hauptsächlich bei den diskutierten Fahrverboten.

Gibt es irgendwo eine Gegenüberstellung NOx-alt vs. NOx-neu für die verschiedenen Konfigurationen? Das wäre sicher hilfreich.
Der Grenzwert liegt bei 80 , vorher war er mit ca 55 angegeben
 
zugesicherte Eigenschaften

Zugesicherte Eigenschaften = der Verkäufer muss Dir Folgekosten erstatten; es sind aber nur vereinbarte technische Werte, heißt er muss (innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (in der Verlängerung wird das sicherlich explizit ausgeschlossen) nachbessern, kann er das (mehrmaliger Versuch) nicht, kannst Du wandeln.

Viele Grüße,
Jochen
 
18% Mehrverbrauch

Das ist kein Mehrverbrauch. Sondern der Verbrauch bei Deinem Fahrzyklus.

Den T kannst Du auch nur reklamieren wenn er im (ISO irgendwas - Zyklus) mehr verbraucht als angegeben ...

Der Verbrauchswert ist für alle Fahrzeuge einheitlich ermittelt und damit nur ein Wert um (Fahrzeuge) vergleichen zu können, er wird aber per se nie der
Realität entsprechen.

Wäre ja auch zu schön wenn uns die Großen dieser Welt (wie VW) vorhersagen können was in der Zukunft jeweils genau wann wie passiert .... ohne oder in Unkenntnis der jeweiligen Rahmenbedingungen ;)

Viele Grüße,
Jochen
 
Nun hat jeder einen Grund um den Kaufpreis zu mindern. Für einen Rücktritt ist die Pflichtverletzung allerdings noch zu gering
Minderung ? Gibt es keinen Anspruch. Es gibt einen Anspruch auf Erfüllung, dann Nachbesserung, dann Wandelung. Das ganze übrigens nur innerhalb der gesetzlichen oder sonst weiter vereinbarten GWL. Mindern muss Niemand, macht aber vielleicht Sinn, bevor ich ein paar Zigtausend Autos auf den Hof zurück hole.

Viele Grüße,
Jochen
 
Vertragsbruch von VWN
Nein. Es ist ein Mangel, die Folge ist zunächst Pflicht zur Nachbesserung ...
Ein defekter Sensor in der GWL ist auch kein Vertragsbruch.

Grüße,
Jochen
 
Mein aktueller Q3 ist im Katalog mit 5,1 Litern angegeben (kombinierter Verbrauch). Nach nun ziemlich genau 100t km habe ich einen Durchschnittsverbrauch von 6 Litern, laut Spritmonitor.de sind es im Netz 6,45 Liter. Das sind bei mir ca. 18% Mehrverbrauch, Durschnitt im Netz ca. 26,5%.
Beim 150KW TDI 4Motion DSG war die Angabe bisher 6,8 Liter im Prospekt, bei einem reellen Verbrauch von ca. 10 Litern wären es dann ca. 47% Mehrverbrauch. Das würde dann ja zu deinen Erfahrungen passen.
Ich habe jedoch bisher andere Erfahrungen mit meinen Autos (alle Audi) gemacht, und dachte nicht, dass VW hier so "getrickst" hat. Bitte nicht falsch verstehen, ich kann bei der Größe des Fahrzeugs durchaus mit 10 Litern leben, aber die Diskrepanz zwischen Katalogwert und Realwert ist schon immer wieder verblüffend, natürlich betrifft das alle Marken. Beim einen fällt der Unterschied eben kleiner aus, beim andren größer.
Es liegt am testzyklus , da gibt es halt riesige Unterschiede in der späteren tatsächlichen Abweichung . Mein aktueller BMW ist mit 4,9l angegeben , machbar sind unter 6l , ich fahre mit 8,5l . Erstens fahre ich schneller als 120 und achte auch nicht den ganzen Tag aufm Verbrauch . Fahren nach NEFZ benötigt keine 200PS , werden sie gefordert haben sie auch Durst
 
Das ist kein Mehrverbrauch. Sondern der Verbrauch bei Deinem Fahrzyklus.

Den T kannst Du auch nur reklamieren wenn er im (ISO irgendwas - Zyklus) mehr verbraucht als angegeben ...

Der Verbrauchswert ist für alle Fahrzeuge einheitlich ermittelt und damit nur ein Wert um (Fahrzeuge) vergleichen zu können, er wird aber per se nie der
Realität entsprechen.

Wäre ja auch zu schön wenn uns die Großen dieser Welt (wie VW) vorhersagen können was in der Zukunft jeweils genau wann wie passiert .... ohne oder in Unkenntnis der jeweiligen Rahmenbedingungen ;)

Viele Grüße,
Jochen

Oberlandesgericht Hamm, I-28 U 94/12

jedoch: https://www.google.com/url?sa=t&rct...erbrauch.pdf&usg=AOvVaw3tHQt-zWLNmU2ttqjWaD6B
 
Hallo,
Beschämend, dass nur DB, BMW, Volvo und Peugeot die Dinger einbauen und VW nicht.


also Volvo hat sich bei den neuen Dieseln wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, denn der neue XC90 wurde zeitgleich oder später mit dem T6 auf den Markt gebracht, und hatte erstmal kein ADBLue, nur einen einfachen NOX Kat , dasselbe gilt für den später 6/17 auf den Markt gekommenen V90. Erst beim 2017 angekündigten XC60 wurde dann zugesagt, daß die 2018 ausgelieferten XC 60Diesel wie auch sukzessive der XC 90 + V90 auch mit ABBlue -Einspritzung zur deutlichen Reduzierung der NOX-Werte führt, ausgeliefert werden.

Volvo 90er Serie ab November mit SCR Kat - nordicwheels

Ulli
 
Hatten einen xc 90 für ca 1 Jahr im Fuhrpark, davon stand das Ding ca. 5/6 mal in der Werkstatt wegen Turbo Problemen und als Ende letzten Jahr die Elektrik einen kompletten "Blackout" hatte war das Maß voll und er ist gleich beim Händler geblieben. War aber schon ein geiles Teil mit der R Ausstattung.

Soll heißen der Bus mit seinen jetzt 2 Jahren ist ein echter Musterknabe :pro:
 
Minderung ? Gibt es keinen Anspruch. Es gibt einen Anspruch auf Erfüllung, dann Nachbesserung, dann Wandelung. Das ganze übrigens nur innerhalb der gesetzlichen oder sonst weiter vereinbarten GWL. Mindern muss Niemand, macht aber vielleicht Sinn, bevor ich ein paar Zigtausend Autos auf den Hof zurück hole.

Viele Grüße,
Jochen

Hi
Wandlung? Ich erinnere dich daran, dass 2002 das Schuldrecht modernisiert wurde.

Da viele Fahrzeuge gar nicht ausgeliefert worden sind, können wir hier nicht mal von nacherfullung sprechen. Aber selbst dir wird unmöglich oder unverhältnismäßig. Anscheinend haben die etwas versprochen was deren Technik nicht hergeben kann.
Da bleibt nur noch die Minderung. Man kann noch über den Schadensersatz gehen (mehrverbrauch von 0.4L + kfzsteuer)
 
Der Gesetzgeber erlaubt im Realverkehr eine Abweichung von das 2,1 fache des NOX (max 168mg) und hier wollt ihr deswegen wandeln ? Das sind reine Träumereien , auch der Spritverbrauch wird kein Grund sein das Fahrzeug nicht anzunehmen . Beim CO2 wird VW 100€ Sonderrabatt geben oder sagen es gab dafür eine kostenlose Garantieverlängerung . Für die T6 die scho Angemeldet sind wird es ein Update geben und VW zahlt ein Busgeld für die entgangene Kfz Steuer
 
Der Gesetzgeber erlaubt im Realverkehr eine Abweichung von das 2,1 fache des NOX (max 168mg) und hier wollt ihr deswegen wandeln ? Das sind reine Träumereien , auch der Spritverbrauch wird kein Grund sein das Fahrzeug nicht anzunehmen . Beim CO2 wird VW 100€ Sonderrabatt geben oder sagen es gab dafür eine kostenlose Garantieverlängerung . Für die T6 die scho Angemeldet sind wird es ein Update geben und VW zahlt ein Busgeld für die entgangene Kfz Steuer
Dies sehe ich anders. Falls es wirklich stimmen sollte, dass ein neuer Kaufvertrag geschlossen werden muss, dann kann man dem natürlich wiedersprechen. Auch Schadensersatz in Höhe der KFZ Steuer + 200.000 km × 0,4 Mehrverbrauch sollte möglich sein. Die Garantieverlängerung wurde Aufgrund der Verzögerung eingeräumt und hat nichts mit den erhöhten daten zutun. Der Händler will sich nun auch nicht alle T6 auf den Hof stellen. Die realen nox und co2 Werte interessieren die meisten Kunden auch nicht. Da die Fahrverbote und auch Steuern nicht an die realen Werte gekoppelt sind. Mal schauen was die Händler anbieten.
 
Ich habe im Dezember einen neuen X3 bestellt und jetzt ein aktuelles Datenblatt wegen neuer Verbrauchsnorm und der damit verbundenen anderen Verbrauchswerte erhalten. Von Vertrag neu unterschreiben keine Spur
 
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