harley-de
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Wilder Südwesten
- Mein Auto
- T6 California - Ocean
- Erstzulassung
- 7.2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- California-Ocean
- Radio / Navi
- Radio Composition MEDIA touch
@harley-de
....
.....Fraglich ist wie der "Fahrzeugbesitzer" den Eigentumsnachweis gegenüber den deutschen Behörden bei Anmeldung erbracht hat.
Ich empfehle dir tief durchzuatmen dich durch einen guten Anwalt (Vertragsrecht) beraten zu lassen - ev ist dies durch einen Verkehrsrechtsschutz gedeckt. Ich wünsche dir viel Erfolg!
Grüße Migu
Der Besitzanspruch bei der Zulassungsstelle wird durch den Fahrzeugbrief und den Kaufvertrag (natürlich alles im Original) nachgewiesen.....was anscheinend (laut Polizei) erfolgt ist. Voraussetzungen den Besitz dieses Fahrzeug auf seinen Namen umzuschreiben sind: Wohnsitz in D, Meldebescheinigung und Ausweis, sowie deutsche Bankverbindung auf seinen Namen.
Also schon eine ganze Menge!
Einen Rechtsanwalt habe ich eingeschaltet
Durchgeatmet hab ich noch nicht, hab einige schlaflose Nächte hinter mir