Fernlicht als TFL

rossfelde

Jung-Mitglied
Ort
Ebernhahn
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Motortuning
klar
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Umbauten / Tuning
Optik ( Fahrwerk, Räder, Spoiler )
Hallo,
ich habe jetzt mehrere tage alles hier im forum über TFL gelesen, doch keine antwort auf mein vorhaben gefunden.

mein vorhaben:

ich habe in meinem T5.1 die bi-xenon scheinwerfer drin. da ich TFL (geil) finde, möchte ich welches haben.
meine idee war, vom TFL-pin am lichtschalter ein kabel mit einem widerstand (keine ahnung wie groß) zum fernlichtkabel (lichtschalter?, zentalelektrik?)
der widerstand sollte die die beiden H1 lampen etwas dimmen.
gibt es auch widerstände, an denen man den widerstand einstellen kann?

ist mein vorhaben überhaupt realisierbar? (unabhängig von rennleitung oder tüv)
wo finde ich das kabel (vom fernlicht), an das ich das andere vom TFL anschließen muß?


ich danke schon mal für die antworten.



Gruss
 
AW: Fernlicht als TFL

Hallo,

Du hast nicht richtig gelesen :evil:

Denn Xenon kannst Du nicht per "Widerstand" dimmen ;)

Und auch die anderen Fragen sind doch in den Treads bereits beantwortet - ich habe auch nur nach Anleitung hier nachgerüstet :confused:

Du hast letztlich nur zwei Optionen:
- die Xenon-Brenner eben auch per Trennrelais-Ausgang (Motor läuft) als TFL zu nutzen
- TFL nachrüsten

Bis später,
Henry
 
AW: Fernlicht als TFL

Hallo Henry,
wenn ich den Themenstarter richtig verstanden habe, dann möchte er die inneren Fernlichtbirnen gedimmt als TFL nutzen.


Hallo rossfelde,

das wird m.E. laut STVO nicht erlaubt sein. Du darfst tagsüber entweder mit Abblendlicht fahren oder mit einem speziellen TFL mit R87-Zulassung. Und diese Zulasssung haben die Fernlichtscheinwerfer nicht, egal ob gedimmt oder nicht. Du darfst ja auch mit eingeschaltetem Standlicht tagsüber nicht fahren, das wäre ja sonst die einfachste Möglichkeit.....
 
AW: Fernlicht als TFL

ja, genau so mein ich das.

das das nicht "erlaubt" ist, könnte ich mir schon vorstellen.
doch wäre das irgendwie zu realisieren?


Gruss
 
AW: Fernlicht als TFL

Hallo,

Du möchtest doch hier nicht wirklich offen Tipps für verbotene Schaltungen erhalten, oder?

Warum das denn nicht ???
Ich finde wir sollten hier im Board nicht immer alle "deutschen" Vorschriften so hoch hängen, davon sind 95% für den A......
Wir bringen doch auch unsere T5 zu den zertifizierten :D, obwohl die keine Ahnung haben und das ist normalerweise erst recht verboten =)=)=).

Dimmen mit einem Widerstand dürfte nicht funktionieren, es sei denn du möchtest das Teil gleich als Heizung benutzen, denn der Strom, den du da "verheizt" dürfte einiges an Hitze entwickeln.
Wenn überhaupt könntest du das mit einem Gleichstromdimmer versuchen, den du bei Betrieb als TFL entsprechend mit einem Relais auf niedriger Spannung betreibst.

Gruß
Claus
 
AW: Fernlicht als TFL

Das Dimmer wäre sogar ganz ohne kostspielige Technik möglich, was aber
nicht im geringsten den Zweck erfüllt, ein Fernlicht als Abblend/TFL einsetzen
zu können. Hier geht es nicht um die Lichtmenge, sondern das Strahlverhalten.
Und mit Dimmen läßt sich keine Linse oder Reflektor verbiegen ?(
 
AW: Fernlicht als TFL

Genau das - ein TFL hat eine relativ große Fläche mit kleiner Leuchtleistung. Daher sind das auch üblicherweise mehrere LEDs.

Das Fernlicht dagegen ist eine punktförmige, gerichtete Lichtquelle.

Das ist also in jeder Hinsicht ungeeignet und noch dazu mit einem Blick als solches zu erkennen.

Gruß, Marcus
 
AW: Fernlicht als TFL

Das Fernlicht dagegen ist eine punktförmige, gerichtete Lichtquelle.

Hallo Marcus,

mal unabhängig davon, daß ich persönlich das Tagfahrlicht für Blödsinn halte, im T5.2 und anderen neueren VW-Fahrzeugen sitzt im Fernlicht-Scheinwerfer eine Zweifaden-Lampe mit der Bezeichnung H15 und 15/5x W, wobei die 15 W als TFL dienen.

Sicherlich liegt die 15-W-Wendel nicht genau im Brennpunkt, aber sehr dicht daran, streut somit vielleicht etwas stärker.
 
AW: Fernlicht als TFL

Hallo,

nur mal so als Anmerkung am Rande...

Im T5.2 ist das originale TFL über den Fernlichtreflektor mittels 2-Draht Glühlampe realisiert.
Mir ist durchaus bewusst, dass die Scheinwerfer vom 5.1 zum 5.2 komplett überarbeitet worden, aber ich sehe Abends auf dem Parkplatz mit sich gegenüber stehenden Fahrzeugen auch das Problem, dass das TFL die anderen "blendet" (auch wenn es nur 15W sind). Mach ich mein Abblendlicht aus, was schön nach unten ging, geht das TFL an. Das strahlt so in die anderen Autos rein, dass ich schon öfter den Mittelfinger zu sehen bekam - ohne das ich was dafür konnte. Die anderen versuchen dann mit Sonnenblende meckernd auszuparken...

Zurück zur Idee von rossfelde.
Bei JEWUA gibt es eine Anleitung wie man im Rücklicht eine weitere Partie beleuchtet - auch mit Hilfe einer Zwei-Draht-Birne. Das sollte doch auch auf den Fernlichtreflektor im T5.1 übertragbar sein.
Das es eine Bastelei wird, ist ja wohl vorher schon klar - aber realistisch umsetzbar - ohne extra Heizung.

Gruß Tobias
 
AW: Fernlicht als TFL

das Problem, dass das TFL die anderen "blendet

Hallo Tobias,

kennst Du den Beitrag mit dem "schwarzen Loch", vielleicht liegt es daran.
 
AW: Fernlicht als TFL

Hallo Peter,

ja ja, das steht noch auf meiner Liste - da es mein :D einmal als "alles super" abgetan hat und ich immer noch die Baumkronen beleuchte.

Gruß Tobias
 
AW: Fernlicht als TFL

Hallo zusammen,
interessant - ich kannte bisher nur die TFL Lösungen mit LEDs wie z.B. bei Audi oder auch Porsche.

Wieder was dazugelernt.

Gruß, Marcus
 
AW: Fernlicht als TFL

Hallo Tobias,

wenn Du das schwarze Loch einstellen läßt, lade vorsorglich hinten einige Zementsäcke ein, sonst leuchtest Du voll beladen anschließend immer noch zu hoch.
 
AW: Fernlicht als TFL

... Du darfst ja auch mit eingeschaltetem Standlicht tagsüber nicht fahren, ...

Das stimmt ja so nicht !
Wenn keine Pflicht zur Verwendung des Fahrlichts besteht, also tagsüber, darf auch mit Standlicht gefahren werden.

Das Verbot der alleinigen Verwendung des Standlichts bezieht sich ausschließlich auf die Zeit der Beleuchtungspflicht.
 
AW: Fernlicht als TFL

Hi,

wenn Du dazu ein Urteil oder einen Kommentar hättest, dann stell´ ihn bitte zur Verfügung. § 17 StVO ist für mich erst mal eindeutig und sagt, "...mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden..."
Ist natürlich müßig darüber zu diskutieren, obwohl, -es könnte Situationen geben wo jemand Deine Vorfahrt nicht beachtet, weil Du gerade stehst und Dein Gegenüber meint, Du hättest die Zündung aus und deshalb ist nur Dein Standlicht am Tage an. Verkehrsrechtlich eine Einzelfallentscheidung, versicherungstechnisch würde ich als Unfallgegner jedoch meine Versicherung auf diesen Umstand ansetzen und eine 100%ige Übernahme verneinen.

Eigentlich sind die Dinge so einfach: Standlicht ist Licht für beim Stehen, Tagfahrlicht ist für Fahren am Tag. :D Für TFL nachts habe ich schon reichlich Geld genommen, weil die GTI-Franktion meint, es wäre ´ne erlaubte Krücke für die NSW.
 
AW: Fernlicht als TFL

Sehe ich genauso.

Lediglich Standlich + NSW ist bei entsprechenden Sichtverhältnissen erlaubt.

Gruß, Marcus
 
AW: Fernlicht als TFL

mh...

Hallo Allesamt...

nun bekomme ich aber ein schlechtes Gewissen...

Ich fahre permanent mit Standlicht und Nebelscheinwerfer am Tag und fand das ganz i.O.

Am Tage mit Abblendlicht: da sieht man die Blinker kaum.

Die Nebelscheinwerfer gegen TFL auszutauschen wollte ich auch nicht.

Bin ja mal gepannt ob ich demnächst noch extra einen drauf bekomme - da mich kürzlich ein kurz aufflammendes rotes Licht geweckt hat und mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich etwas fix unterwegs war :evil:. (75 zu 50 am Ende einer Autobahn)

Gruß
Multifun
 
"nur" Standlicht am Tag

Ist ja eigentlich etwas OT hier, wo es in diesem Fred ja um "Fernlicht als TFL" geht, aber vielleicht ja dennoch von Interesse.

Die StVO sagt dazu folgendes:
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]§ 17 Beleuchtung[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. ...[/FONT]


[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif](2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. ...[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Hier wird eindeutig geregelt, dass bei entsprechenden Sichtverhältnissen nicht allen mit Standlicht gefahren werden darf.[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Im Umkehrschluß kann dann sehr wohl nur mit Standlicht allein gefahren werden, wenn die Sichtverhältnisse keine Beleuchtung erfordern.
[/FONT]

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht unter der Tatbestandsnummer [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]117124 [/FONT]ebenfalls nur für den Fall der Beleuchtungspflicht ein entsprechendes Ordnungsgeld vor.
Liegt keine Beleuchtungspflicht vor, dann greift dieser Tatbestand nicht, auch wenn eine Vielzahl der Sheriffs das gerne so hätten.

Einige Amtsgerichte haben sich auch schon mit damit beschäftigt und regelmäßig keine Ordnungswidrigkeit erkannt.
Urteile dazu sind sicherlich zu ergoogeln.
Wenns gewünscht ist, dann kann ich das ja mal machen; kann aber auch jeder selber.

CU, Axel

Edit:
Ich habe jetzt doch mal fix dazu Gockel konsultiert und verschiedene Zitate aus Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr gefunden:

Amtsgericht Merseburg
Bora Forum
Verkehrsportal

...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Fernlicht als TFL

Danke! Interessante Links. Aber mal abgesehen davon, dass es eigentlich keine Sau kratzt, -zumindest aus meinem Dunstkreis-, ist eine Antwort aus dem BMV für mich genau so viel Wert wie eine Frage bei einem anderen Amt oder einer Dienststelle. Wenn bei uns einer auf die Wache kommt und eine Auskunft möchte, fällt die Antwort auch nicht immer gleich aus. "Recht" ist immer eine Sache der Interpretation. Will heißen, dass der Mensch aus dem BMV vermutlich nicht an der Entwicklung des Gesetzes beteiligt war und es auch nur nach seinem Empfinden auslegen kann. Und ein Gericht, welches letztlich über einen solchen Fall entscheiden müsste, ist nicht an Aussagen von Staatssekretären oder was auch immer gebunden. Die Interpretieren ja auch nur den Text, dessen Kommentierungen von Rechtsexperten oder einschlägigen Urteilen. Von daher messe ich solchen Dingen nicht allzu viel Bedeutung bei. Obgleich man §17 so auslegen könnte. Wie ich jedoch sagte interessiert es wohl kaum einen, trotzdem der Hinweis auf den geschilderten konstruierten Fall, wo man ein fahrendes Fahrzeug mit Standlicht mit einem stehenden Fahrzeug verwechseln könnte und darauf hin eine Fehlentscheidung trifft. Und in dem Fall glaube ich, dass man Richter auf seine Seite bringen könnte. Der Verkehrsrichter für unseren Bereich ist ziemlich cool und antiquiert und sieht die Sachverhalte recht realistisch. Kleingedrucktes scheint ihn nicht sehr zu interessieren. Da wird noch mit gesundem Menschenverstand geurteilt.
 
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