Das ist doch mal ´ne Service-Frechheit!

Dobbie

Top-Mitglied
Ort
Hückelhoven, süd-westliches NRW, knapp oberhalb de
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
11.2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Motortuning
falsches Öl :-w
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
Black-Magic-Perl. // Leder grau
Felgen: L.A. und MAM 7 Nuvo 16" //
Standheizung // el. Schiebetüre
Umbauten / Tuning
Selbstleuchtendes Kennzeichen->nicht mehr, schlechte Qualität // LED-Kennzeichen- und Innenbeleuchtung // Folia-Tec Bremssattellack
Spritmonitor ID
FIN
WV2ZZZ7HZ6H048***
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
"Bulli! T5-Board Edition"
Hi Leute,

ich schäume gerade etwas und muss an den Tasten versuchen, mir den Puls runter zu fahren.

Auf einer Gehaltsabrechnung fiel mir seit langem ein Posten über VL bei einer hiesigen Bausparkasse auf. Ich wusste zwar, das ich dort mal einen Bausparvertrag hatte, dachte aber eigentlich, dass dieser gänzlich abgewickelt war. Anfang Dezember hatte ich mal wieder eine in der Hand und da ich gerade zu Hause war und den Rechner Abends ohnehin laufen hatte, dachte ich mir, fragst Du doch mal bei diese Kasse an. Sicherlich, man sollte seine Angelegenheiten vielleicht mal besser ordnen und den Überblick behalten, das fällt mir aber in Punkto diesem ganzen Papierkram extrem schwer. Nach ´ner Woche habe ich alle Details irgend einer Versicherung vergessen, die mir mein Vertreter mit Engelsgeduld erläutert hat. Ich glaube, der zieht mich mit dieser vielzitierten Geschwindigkeit über den Tisch, dass ich die Reibung als Nestwärme empfinde.:rolleyes:

Ok, ich suche mir also die Versicherung raus und finde den Mailkontakt. Also die Versicherungsnummer reingepinnt mit einer kurzen Nachfrage, was denn mit diesem Vertrag so los ist.
Nach ´ner guten Woche bekomme ich heute Papierpost von denen mit der Erläuterung und dem Sachstand zum Vertrag. Er wurde wohl vor einigen Jahren ausgezahlt (das war mir sogar noch in Erinnerung) und ist noch nicht komplett abbezahlt. Soweit so gut diese Info. Und jetzt kommt der Kracher: das stellen diese Krippenesel mir 25€ in Rechnung :evil:, um meine aktuelle Adresse zu ermitteln!!!

Ich glaub´ ich steh im Wald! Wer hat denn von denen verlangt, meine Adresse zu ermitteln? Warum sind die nicht einfach in der Lage, mir ´ne kurze Mail zukommen zu lassen? Ok, dass mir die Antwort "läuft noch" gereicht hätte, konnten die ja nicht wissen. Aber man hätte zumindest per Mail nach meiner Adresse fragen können, wenn man mir unbedingt Papier zukommen lassen möchte.

Ich werde mich jetzt gleich erstmal körperlich verausgaben und überlege mir dann im klaren Kopf, wie ich mich sachlich und ohne unverschämt zu werden an irgend einer Stelle beschweren werde.

Oder bin ich da einfach zu penibel?
 
AW: Das ist doch mal ´ne Service-Frechheit!


Hallo Dobbie,

machen die nicht, Bankgeheimnis.

Da hilft nur, warten bis zum Ruhestand, dann gibt es keine vwL mehr.
 
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Hallo Dobbie,
... die Versicherungsnummer reingepinnt mit einer kurzen Nachfrage, was denn mit diesem Vertrag so los ist...
wenn ich Deinen Post richtig verstehe, hast Du Deinem Vertragspartner per Mail geschrieben und dabei die Versicherungsnummer (die IMO der Vertragspartner vergeben hat) mit in der Korrespondenz angegeben?

Damit ist doch dem Vertragspartner letztlich möglich, Deine Daten aus seinem System zu ermitteln :confused:

Unabhängig davon sehe ich vorerst keine Rechtsgrundlage für die Berechnung - es seih denn, hier greift auch hier das *bekloppte* (nein, dafür entschuldige ich mich nicht!) "Bürgerinformationsgesetz", so daß kassiert werden muß . von Amtswegen :evil::evil::evil:

Bis später,
Henry
 
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Hallo,

...also ich würde da die Polizei holen =)=)=).

Grundsätzlich würde ich diesem Verein erst mal die Einzugsermächtigung entziehen, damit man sich mit denen in Ruhe auseinander setzen kann.

Gruß
Claus
 
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@ Claus - Dobbie schreibt von Gehaltsabrechnung. Die buchen nicht ab, die kriegen das direkt von Papa Staat (Dobbies Arbeitgeber) überwiesen.
Ob man das überhaupt abstellen kann - keine Ahnung. Da gibts ja auch vom Cheffe was dazu und vom FiA.

@ Dobbie - i.O. ist das nicht. Klar dürfen die Dir nicht per mail antworten, weil man Absendeadressen usw. fälschen kann -> Phisching.
Aber dann hätten sie Dir eine mail zurückschicken können
Ihre Anfrage können wir nur schriftlich beantworten. Bitte schreiben uns, da wir sonst 25 € berechnen müssten
oder so ähnlich.

Ob Du das Geld allerdings wiedersiehst - naja. Aufstand machen würde ich in jedem Falle. Und in 90 % der Fälle habe ich auch kleine Beträge wiederbekommen.
 
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Danke für die Teilnahme!

Also es sieht so aus, dass der zwar mal ausbezahlt wurde, aber über die VL des Arbeitgebers monatlich mit 6,65€ angefüttert wird. Ich zahle dafür nix, zumindest ist mir von den Kontoauszügen nix bekannt. Daher ist da auch nix mit Einzugsermächtigung, denn die 25€ haben die vom Saldo abgezogen.

Ich nehme mal an, dass die noch über 9 Jahre alte Daten von mir haben könnten und daher die aktuelle Anschrift nicht vorlag. Aber es kann wohl kaum an irgend einer gesetzlichen Regelung scheitern mir per Mail mitzuteilen, dass sie vergeblich versucht haben, mir was zu schicken. Selbst wenn von der Post was zurück kommt, kann das doch keine 25€ Gebühr entstehen lassen. Zumal mal dann immer noch den Kunden per Mail anfragen kann.

Da geht auf jeden Fall ein Beschwerdeschreiben ein. Das ist schon ziemlich krass.
 
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Dobbie,

Du hast PN.
 
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Zum Abschluss der Angelegenheit hier die Stellungnahme des Unternehmens:

...

Sie reklamieren die Gebührenbelastung für die erfolgte Anschriftenermittlung. Erlauben Sie uns hierzu bitte einige Erläuterungen:

Über die Führung Ihres Kontos für das vergangene Jahr informieren wir Sie durch Übersendung des Jahreskontoauszuges.

Damit wir Ihnen diese Unterlagen ordnungsgemäß zustellen konnten, wurde Ihre aktuelle Anschrift ermittelt.

Für diese Bearbeitung wurde die Gebühr von 25,00€ von Ihrem Vertragskonto belastet.

Wir sind jedoch selbstverständlich an einer kundenorientierten Lösung der Angelegenheit interessiert.

Die (...) belastete Gebühr von 25,00€ haben wir nunmehr mit gleicher Wertstellung wieder gutgeschrieben, so dass Ihnen hier kein Nachteil entstanden ist.

...

Ob nun Kundenorientiertheit oder Einsichtsfähigkeit, immerhin haben sie wohl verstanden, was ich meinte.

Fazit: es lohnt sehr häufig, sich sachlich und argumentativ mit den Leuten auseinander zu setzen. Wenn das nicht reicht, nimmt man mehrere unbeteiligte Mitleser in den Mailkontakt auf oder stellt die Einweihung von Verbraucherschutz oder Medien in Aussicht. In den vergangenen Jahren hat mir das bereits gegen Premiere, Vodafone und Arcor einen gerichtlichen Rechtsstreit verhindert.

Als Nächstes steht O2 an, die meiner 12jährigen Tochter auf fragwürdigem Wege ein Online-Abo von 4,19€ wöchentlich angedreht haben. Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass ungeprüft der Rechtsfähigkeit der Partner solche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden können.
Leider haben viele dieser Drecksäcke keine Mailadressen mehr, nur noch irreführende Kontaktformulare. Daher musste ich leider mal wieder Papier durch die Gegend schicken.
Ich bin mal gespannt, wie die sich zu der Sache äußern werden. Meine Tochter versichert jedenfalls glaubhaft, zwar über einen Link auf dem Handy auf die Homepage kommen zu sein, dort aber nichts herunter geladen zu haben. Und Fremdsoftware konnte ich auch keine finden.
 
AW: Das ist doch mal ´ne Service-Frechheit!

Als Nächstes steht O2 an, die meiner 12jährigen Tochter auf fragwürdigem Wege ein Online-Abo von 4,19€ wöchentlich angedreht haben. Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass ungeprüft der Rechtsfähigkeit der Partner solche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden können.
Leider haben viele dieser Drecksäcke keine Mailadressen mehr, nur noch irreführende Kontaktformulare. Daher musste ich leider mal wieder Papier durch die Gegend schicken.

Das ist relativ einfach - Deine Tochter ist nur eingeschränkt geschäftsfähig. Damit sind solche Geschäfte (die nach geltender Rechtssprechung nicht unter den Taschengeldparagrafen fallen) nach Wiederspruch durch den Erziehungsberechtigten unwirksam.

Gruß, Marcus
 
AW: Das ist doch mal ´ne Service-Frechheit!

Das ist relativ einfach - Deine Tochter ist nur eingeschränkt geschäftsfähig. Damit sind solche Geschäfte (die nach geltender Rechtssprechung nicht unter den Taschengeldparagrafen fallen) nach Wiederspruch durch den Erziehungsberechtigten unwirksam.

Gruß, Marcus

Wirklich, so einfach ? Auf wessen Namen läuft denn der Handyvertrag ?
Wer hat wann den Knopf gedrückt und seine "Zustimmung" gegeben.

Wenn das alles so einfach wäre, würden solchen Praktiken nicht Gewinnbringend
arbeiten.
 
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Diese Praxis funktioniert weil sich die meisten Leute einschüchtern lassen.

Die Abzocker mit solchen Angeboten (und das ist nicht O2!) lassen es nie auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen da sie genau wissen, dass sie die verlieren.

Es hat bisher nur ein paar Fälle nach negativen Feststellungsklagen gegeben und die sind alle zu Gunsten der Verbraucher ausgegangen.

Gruß, Marcus
 
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Hallo Ihr,


doch, es ist O2; nennt sich O2-active und läuft im Vertrag über Alice. Dachte zuerst auch, dass das von Alice kommt, weil es auf deren Rechnung auftauchte und nur "Premium-Service-Dienste" nannte. Habe die per Mail angekackt. Es kam zwar keine Antwort, allerdings stand dann auf der nächsten Rechnung explizit dieses O2-active.

Ich sehe das ziemlich entspannt. Sie kann ja keinen eigenen Vertrag abschließen, daher muss es ja über die Eltern laufen. Verboten ist es aber auch nicht, dass Kinder/Jugendliche mobil Telefonieren. Und eine ständige Überwachung ist nicht möglich. Dass man als Erz.-Berechtigter dann immer am Fliegenfänger hängt, kann es nicht sein.
Ich denke, dass die Anbieter wirklich das Risiko eingehen und Widersprüche in Kauf nehmen. Da bleibt immer noch genug übrig. Auf der sicheren Seite wären sie, wenn sie den Vertragsabschluss schriftlich-ordentlich bestätigen lassen würden. Das tun sie nicht und nehmen damit das Risiko in Kauf, dass Rechtsunfähige kostenpflichtige Dinge buchen.
Ich glaube, spätestens mit sanftem öffentlichem Druck wird sich die Sache auf den richtigen Weg bringen.
 
AW: Das ist doch mal ´ne Service-Frechheit!

Der Dobbie...kann einfach nicht stillhalten (wenn man ihn abzocken will)..tztztz
Das ist doch die ganz gr. Masche, viele Leute mit möglichst Begehrlichem anfüttern (Kinder mit Handy-Gimmicks o.ä.) oder einschüchtern (sie haben am xx.xx. um xx Uhr xx 13 Musiktitel mit der IP-Nr. xx.xxx.xxx.xxx illegal runtergeladen) und das ganze mit geringen Beträgen (gewisse Gratwanderung zwischen Klagen & Einschüchtern) & möglichst monatliche (wiederkehrende) Zahlungen belegen.
Es gibt bei mir auch so´n Standardspruch, wenn ich bei Brandschutztüren-Prüfungen (mein Job) welche durchlassen soll: "..gegen eine geringe monatliche Gebühr machen wir vieles möglich!.." ;):D
 
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