Bei EURO 5 Umschreibung zu PKW möglich?

Moin,
mein Tüv mann sagt: Wenn es die gleiche Motorisierung auch als PKW gibt grundsätzlich möglich, jedoch müssen Bank und Gürtverankerungen vom Werk aus drin sein. Mit der Einschränkung das es auch ein bisschen ermessenssache des Tüv Prüfers ist.

Fazit: Lotterie, aber bestimmt machbar.

mfg

Sven
 
Moin,
... jedoch müssen Bank und Gürtverankerungen vom Werk aus drin sein.

Sven

Und da ist dann auch schon der Haken :)

Also ich lass es nicht drauf ankommen.
Hätte eben nur gerne hinten die Seiten geschlossen - schade!

Danke für deine Recherche!!!
 
Laut der Aufbaurichtlinien lassen sich aber z.B. die Halterungen der Bank problemlos und tüv-konform nachrüsten - egal ob Anker für die Bänke oder eben für das Schienensystem. Da kann der Prüfer also nichts gegen sagen bzw. findet sich im Notfall ein anderer, der es einträgt. Bei einem Halbkasten gibt es auch keine Probleme mit der Gurtbefestigung an der C-Säule. Bei einem geschlossenen Kasten nimmt man dann die Verstärkungen oder rüstet das Schienensystem nach. Es ist also möglich (und in meinem Fall auch schon mehrmals erfolgreich umgeschrieben).
 
Laut der Aufbaurichtlinien lassen sich aber z.B. die Halterungen der Bank problemlos und tüv-konform nachrüsten - egal ob Anker für die Bänke oder eben für das Schienensystem. Da kann der Prüfer also nichts gegen sagen bzw. findet sich im Notfall ein anderer, der es einträgt. Bei einem Halbkasten gibt es auch keine Probleme mit der Gurtbefestigung an der C-Säule. Bei einem geschlossenen Kasten nimmt man dann die Verstärkungen oder rüstet das Schienensystem nach. Es ist also möglich (und in meinem Fall auch schon mehrmals erfolgreich umgeschrieben).

Hört sich gut an!
Danke für die Info!

Denke bei mir wird es nun eher ein Kombi. Aber wenn mir ein günstiger Kasten übern Weg läuft überlege ich es mir nochmal ;-)
 
Hi,

da kommt bei den neueren T5.2 dann noch erschwerend hinzu dass die Geräusch dB (in der Zulassungsbescheinigung bei den neueren T5.2 eingetragen)
beim Kasten höher vom Werk angegeben sind als es für eine PKW Zulassung nötig wäre...
Kluger Schritt von VW um die ganzen Kasten Umbauer auf BUS und PKW Zulassung ins Leere laufen zu lassen,
denn die dB Messung Stand u. Fahrgeräusche, zur Werteänderung ist nicht ohne und auch nicht unbedingt zu erfüllen...

bei den älteren T5.1, gab es diese Probleme noch nicht, darum sind hier auch ein paar Antworten von Usern die umgeschrieben haben aber eben noch ältere Autos haben.

die Lösung war für mich ein teilverglaster mit 2er Sitzbank, die haben die Gurtpunkte und meist PKW Zulassung...

Gruß greg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

danke...das könnte der Grund sein.
Ich habe jetzt auch nochmal mit verschiedenen Ausbauern gesprochen und es sagen so gut wie alle dass es nicht geht.

Was aber geht ist die Umschlüsselung zum WoMo wenn man das möchte.
Mit dem Vorteil, dass man dann auch Seitz Fenster einbauen darf.

Für mich kommt ein WoMo nicht in Frage
Daher suche ich jetzt einen Kombi mit PKW Zulassung...sind eben leider gleich einiges teurer ;-(
 
...bei den älteren T5.1, gab es diese Probleme noch nicht, darum sind hier auch ein paar Antworten von Usern die umgeschrieben haben aber eben noch ältere Autos haben...

Das wurde beim 5.1 schon genauso gemacht, aber auch dort gab es scheinbar kein richtiges System, denn teilweise waren auch "LKW" "leise" und identische "PKW" "laut", trotz gleicher Motorisierung (gibt hier auch irgendwo ein Thema im Forum dazu). Für den ein oder anderen Prüfer schon ein Grund abzuwinken. Die Begründungen sind dann teilweise sehr abendteuerlich: andere Software auf dem Steuergerät, kürzeres Getriebe weil "LKW" = "schwere Lasten", angeblich keine Motordämmung unten, keine Dämmmatte für die Motorhaube, innen nicht gedämmt (1. Stand- und Fahrgeräusch werden außen gemessen, 2. Trapos haben auch keine besondere Dämmung) usw. Bei den meisten hilft es dann auch nicht, zu zeigen, dass die Plastewanne unter dem Motor gleich ist, Motor- und Getriebekennbuchstaben gleich sind, eine Dämmmatte verbaut ist und auch der Auspuff identisch ist. Manche wollen lieber eine HU machen, weil das für sie leichter verdientes Geld ist. Auch beim 5.2 wurden solche Umtragungen schon gemacht und das sicher nicht nur aus Gefälligkeit. Zumal es sonst spätestens bei der Änderung Probleme in der Eingabemaske des Programms gegeben hätte.
 
Hi,

da kommt bei den neueren T5.2 dann noch erschwerend hinzu dass die Geräusch dB (in der Zulassungsbescheinigung bei den neueren T5.2 eingetragen)
beim Kasten höher vom Werk angegeben sind als es für eine PKW Zulassung nötig wäre...
Kluger Schritt von VW um die ganzen Kasten Umbauer auf BUS und PKW Zulassung ins Leere laufen zu lassen,
denn die dB Messung Stand u. Fahrgeräusche, zur Werteänderung ist nicht ohne und auch nicht unbedingt zu erfüllen...

bei den älteren T5.1, gab es diese Probleme noch nicht, darum sind hier auch ein paar Antworten von Usern die umgeschrieben haben aber eben noch ältere Autos haben.

die Lösung war für mich ein teilverglaster mit 2er Sitzbank, die haben die Gurtpunkte und meist PKW Zulassung...

Gruß greg
Moin,
kennt noch jemand die Geräuschgrenzen?
Ich könnte günstig einen Kasten übernehmen, brauche aber hinten Sitze.
Grüße
 
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