Bei EURO 5 Umschreibung zu PKW möglich?

geef2k

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
2014
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
wie geht das?
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
RCD 210
Extras
Differential Sperre, Luftstandheizung
Umbauten / Tuning
to do ;-)
Hallo,

für einen T5 mit EURO 5 (4Motion 140PS TDI)ist eine Umschreibung zum PKW nicht mehr möglich, da seit September 2016 alle PKW EURO 6 erfüllen müssen.

Ist das richtig oder mache ich da einen Denkfehler?

Wenn ich mir jetzt einen T5 mit LKW Zulassung hole kann ich dann dennoch eine Sitzbank hinten einbauen? (Zulassung für 5 Pers.)

Worauf muss man bei LKW Zulassung derzeit noch achten, ausser Steuer und Versicherung?
Muss man evtl. mit höheren/früheren Fahrverboten rechnen?
Wird eine Nachrüstung auf EURO 6 unmöglich/weniger wahrscheinlich sein als beim PKW?
 
Das ist korrekt.

Eine Umrüstung wird nicht möglich sein, da das noch ein Motor aus dem T5.2 ist.

Gruß, Marcus
 
Danke!
Hm...sollte man im Moment also eher die Finger von lassen...schade!
Habe zwei super Angebote an der Hand.
So wird man wieder zu neuer Technik gezwungen - die man eigentlich gar nicht haben will.
 
Hallo,

für einen T5 mit EURO 5 (4Motion 140PS TDI)ist eine Umschreibung zum PKW nicht mehr möglich, da seit September 2016 alle PKW EURO 6 erfüllen müssen.

Ist das richtig oder mache ich da einen Denkfehler?

Ist richtig. Ein Euro5 erfüllt keine Euro6. Sonst wär es ja ein Euro6.

Wenn ich mir jetzt einen T5 mit LKW Zulassung hole kann ich dann dennoch eine Sitzbank hinten einbauen? (Zulassung für 5 Pers.)

Kannst Du machen. Dann ist es aber kein LKW mehr.

Warum kaufst Du nicht einfach ein Fahrzeug, was schon alles an benötigten Ausstattungsdetails mitbringt?
Sämtliche bisher erstellten Fäden zum Thema Autokauf hinterlassen einen völlig planlosen Eindruck. Wenn Du Sitze und Heizung hinten, 4motion brauchst, dann bestell das doch einfach so. Was willst Du da noch ewig rumfrickeln? :confused:
 
Kannst Du machen. Dann ist es aber kein LKW mehr.

Was wäre es denn dann wenn PKW nicht mehr geht? ;-)

Sämtliche bisher erstellten Fäden zum Thema Autokauf hinterlassen einen völlig planlosen Eindruck. Wenn Du Sitze und Heizung hinten, 4motion brauchst, dann bestell das doch einfach so. Was willst Du da noch ewig rumfrickeln? :confused:

Tut mir leid wenn das Ganze planlos aussieht.
Ist es eigentlich (auch dank der Hilfe hier) nicht (mehr)
Die Frage ist eben entweder ein neuer T6 4Motion Rockton. Bei diesem ist noch die einzige Frage ob ich einen 8-Sitzer bestellen muss wenn ich Gurtpunkte hinten haben möchte oder ob das beim Kombi (was der Rockotn ja ist) immer der Fall ist.
Oder eben ein gebrauchter T5.2. Dann wäre noch Budget für einen schönen Ausbau ;-)
Da ich diesen nicht bestellen kann wie ich möchte muss ich eben verschiedene Möglichkeiten durchspielen.
Da in diesem Fall aber wie gesagt noch Budget für einen Ausbau da wäre würde ich auf die EVO03 Bank von Summermobil setzen.
Dafür müsste ich aber halt erstmal wissen mit welchem Fahrzeug (Kasten, Kombi, PKW, LKW, ...) das überhaupt Möglich ist.

Im Grunde würde ich immer einen T5.2 nehmen wenn diese ganze Fahrverbotsdebatte nicht über uns schweben würde.
Ist halt auch doof sich jetzt einen T5.2 schön auszubauen und dann nächstes Jahr nicht mehr damit fahren zu dürfen.
Wir nutzen das Auto für alles, sprich täglich.

Daher meine Posts in verschiedene Richtungen.

Cheers!
 
Was wäre es denn dann wenn PKW nicht mehr geht? ;-)

Dann ist der entweder nicht mehr zulssungsfähig, oder verliert seine Zulassung. Je nachdem ob neu oder gebraucht gekauft.
LKW mit 8 Sitzen wird eher nicht möglich, da für eine LKW-Zulassung die Hälfte des Innenraums als Ladefläche nutzbar sein muss.

Danke für die Erklärung. Da musst Du dich nicht für entschuldigen. Vielleicht ist es ja günstiger wenn Du alles in einem Faden sammelst? Bei den ganzen einzelnen Fäden weiß ja niemand mehr welchen Hintergrund die Fragen haben.
 
Dann ist der entweder nicht mehr zulssungsfähig, oder verliert seine Zulassung. Je nachdem ob neu oder gebraucht gekauft.

ok - danke!

LKW mit 8 Sitzen wird eher nicht möglich, da für eine LKW-Zulassung die Hälfte des Innenraums als Ladefläche nutzbar sein muss.

8 Sitze brauch ich nicht. Ich rechne immer mit 5. Nur mit verschiedenen Bänken und Positionen.

Das heiß ich könnte theoretisch als LKW mit 5 Sitzen fahren.
Natürlich immer noch mit der Gefahr der Fahrverbote.
Das ist der einzige Punkt der mich zum T6 drängt. Leider ein relativ wichtiger ;-)

Danke für die Erklärung. Da musst Du dich nicht für entschuldigen. Vielleicht ist es ja günstiger wenn Du alles in einem Faden sammelst? Bei den ganzen einzelnen Fäden weiß ja niemand mehr welchen Hintergrund die Fragen haben.

Merke ich mir für nächstes mal.
Oder meintest du ich soll alles nochmal in einem neuen Faden zusammenfassen?
 
Welche Erstzulassung hat denn der im 1.Beitrag angesprochene "T5 LKW"? Allein diese ist für die Umschreibung wichtig. Die Fahrverbote betreffen in D grob Sonn-/ Feiertage und dort auch nur mit Anhänger. Hin und wieder reicht es, wenn man eine private Nutzung incl. Dringlichkeit nachweisen kann. Beim langen Radstand kann es z.B. trotz LKW-Zulassung mit (5-) 6 Sitzplätzen funktionieren. Wie sich die "Abgas-Geschichte" entwickeln wird, läßt sich momentan wohl leider noch nicht richtig abschätzen.
 
Guter Hinweis. Ich war davon ausgegangen, dass die EZ später war, da er September 2016 schrieb.

Bei einem T5 sollte die EZ eigentlich davor sein.

Gruß, Marcus
 
Erstzulassung war 2012.
Wäre eine Umschreibung dann möglich?

Ist ein kurzer Radstand.
 
Ja, dann ist das von den Abgasvorschriften her kein Problem. Es zählt immer die Erstzulassung.

Gruß, Marcus
 
Aha...das klingt gut!

Heißt ich kann einen T5 als PKW zulassen, nicht aber einen T6 (EURO 5) BJ nach 1.9.2016...das macht mal wieder Sinn!

Vielen Dank jedenfalls für die Info!
 
Richtig, dann gibt es keinerlei Probleme bzgl. der Abgasnorm bei der Umschreibung. Wenn das Fahrzeug innen entsprechend umgebaut wird, sollte es für den Prüfer kein Problem darstellen. Ein Fensterbus (zumindest in der 2.Reihe) ist hierbei von Vorteil (keine Fenster nachrüsten, vollwertige Gurtpunkte [oben]). Auch das Geräuschverhalten dürfte keine Hürde sein, auch wenn sich da hin und wieder Prüfer querstellen.

Da gibt es noch weitere sinnige Beispiele: ein T5.1 2.5 TDI 4Motion kostet als PKW mit Erstzulassung bis zum 30.06.09 386€ Steuern. Wäre das identische Fahrzeug am 01.07.09 erstmalig zugelassen, sind es plötzlich 477-503€ (CO2 varriert scheinbar von 240-253g/Km). Da sollte man also schon beim Fahrzeugkauf aufpassen, auch wenn es für das ursprüngliche Thema hier nicht direkt von Bedeutung ist.
 
Hatte heute ein längeres Gespräch mit dem TÜV hier bei mir.
Fazit: Ein T5 kann nicht vom LKW zum PKW umgeschrieben werden. Eine Umschreibung zum WOMO ist möglich wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Ein T5 kann weiterhin als LKW zugelassen sein (auch mit 4 Sitzplätzen) WENN min. 50% der Fläche (inkl. Fahrerhaus) Ladefläche bleiben.

Schade...dann ist der Kasten für mich raus.
Weiter geht die Suche nach einem Kombi :p
 
Hallo Jan,

der vom TÜV schien eigentlich Ahnung zu haben. Er meinte er hätte diesen Fall schon öfters gehabt und es gebe eine Richtlinie die dies eben nicht erlaubt.

Kann ich natürlich nicht weiter beurteilen. Aber wenn mir das so vom TÜV gesagt wird hab ich kein Bock mir jetzt einen Kastenwagen zu kaufen um dann festzustellen dass ich ihn gar nicht als PKW zugelassen bekomme.

Oder kannst du mir nen Tip geben?

Danke,
Chris
 
Ist richtig. Ein Euro5 erfüllt keine Euro6. Sonst wär es ja ein Euro6.
Bei VW erfüllt auch Euro 6 nicht immer Euro 6, ist aber trotzdem Euro 6.
Soweit ich weiss gilt die Euro 6 ab 2015 nur für Neuzulassungen, Umschreibungen sind davon nicht betroffen.
Ich schnack aber mal meinen Tüv Mann an.

mfg

Sven
 
Euro 5 oder 6 ist wohl nicht das Problem bei der Umschreibung eines T5.
Es geht nach Aussage meines TüV Typen hier allgemein nicht.

@jan: Dein Link geht leider nicht.
 
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