falk204
Top-Mitglied
- Ort
- Unterfranken
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 09/05/2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nie
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- ACC, Climatronic, AHK, ParkPilot+RearView, 7-Sitze, Privacy, DAB+, BM-EffP (-2cm), 16“-Alu
Natürlich wird die Größe der Achslasten bei der Bemessung der Fahrbahn berücksichtigt. Allerdings ist der PKW-Verkehr von untergeordneter Bedeutung. Relevant für die Bemessung ist in der Regel nur der (LKW-)Schwerverkehr.Die Frage mit dem Strassenverschleiss war eigentlich ernst gemeint, ob das jemals irgendwo mit eingerechnet wurde.
Ungefähre Faustregel: Ein LKW (30to) entspricht ca. 15.000 PKW (2to). Vierte-Potenz-Gesetz – Wikipedia
Wenn die E-Mobile künftig etwas mehr wiegen, vielleicht im Mittel 2,5to, wird sich das Verhältnis etwas verändern. Aber auch bei 1:6.144 bleibt der Schwerverkehr maßgebend.
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