T5 Dachblinker in Deutschland unzulässig?

rappi98

Jung-Mitglied
Ort
Roßwein
Mein Auto
T5 Shuttle
Erstzulassung
12/2004
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Extras
Ursprünglich Polizeiumbau
FIN
WV2ZZZ7HZ5H035402
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7H
Hallo, ich habe auf meinem T5 Dachblinker verbaut, ursprünglich war es ein Polizeiauto gewesen. Habe ihn vor geraumer Zeit als Wohnmobil zugelassen, wo es auch keine Probleme bei der Dekra hab.

Als ich nun 6 Monate danach Tüv machen wollte bin ich durchgefallen mit der Begründung- Fahrtrichtungsanzeige- Anzahl unzulässig.
Der Tüv hat mich drauf hingewiesen dass dies nicht für Privatpersonen zulässig sei, nur für Fahrdienste& Behörden.
Ist das so richtig?

ich würde sie gern verbaut lassen wenn es eine Grundlage dafür gibt dass sie doch verbaut werden können.
 
Die Blinker sind aus meiner Sicht gesetzeskomform. Würd den Prüfer mal fragen auf welcher Gesetzlicher Grundlage er dies entscheidet. Ich hatte mal einen alten 80er Audi (vermutlich Zivilfahrzeug der Polizei) in dem hatte ich Blaulicht eingetragen. Bei einer Polizeikontolle bekam ich eine Mängelanzeige. Bei der Zulassungsstelle erführ ich, das Fahrzeug ist damit eingetragen, ich dürfte sogar eins montieren solang ich es nicht einschalte. Was Zulassung hat ist zugelassen. 👍 .
 
dass dies nicht für Privatpersonen zulässig sei,
Das halte ich mal für ein Gerücht.
War das ein Prüfer in Ausbildung??
Ich Berlin fahren zuhauf Private mit den Dachblinkern rum.
Anders wird ein Schuh draus: Wenn die in den Papieren stehen, müssen diese auch vorhanden sein und funktionieren!

Mir wollte ein Prüfer auch erzählen, dass die Rundumleuchten an meinem Robur (hinten re/li) runter müssen.
Da das Fahrzeug mit diesen Leuchten eine Betriebserlaubnis hat... blieben die drauf!
10.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmmh, im LTE Heftchen steht zu Fahrtrichtungsanzeiger "Die Anzahl weiterer paarweiser FRA ist nicht begrenzt."
Ich lese das so das du eine ganze Reihe Fahrtrichtungsanzeiger anbringen darfst.
Aktuelles LRE Heft Seite 218. Da kann der Herr vom TüV auch drauf zugreifen.
Ob die Anbaumaße passen habe ich jetzt nicht geschaut.
Bitte nicht noch über gelbe oder blaue Rundumleuchten diskutieren, ersteres ist bestimmten Fahrzeugen vorbehalten und Eintragungspflichtig. Zweiteres ist bestimmten Behörden vorbehalten und muß mindestens Abgedeckt werden, das es in den FZ-Papieren verblieben ist war nicht korrekt.
Gruss
 
Vielen Dank für die Antworten!
Mit dem Prüfer selbst war leider nicht viel zu reden, und er konnte es mir auch auf sachlicher Ebene nicht erklären. Er meinte nur dass es den Behördenfahrzeugen vorenthalten ist. Auf welcher Grundlage er das behauptet konnte er mir nicht erwähnen.
In Ausbildung ist er auch nicht, aber bekannt dafür dass es Probleme gibt.

Kann mir jemand vielleicht den Auszug aus dem LTE Heftchen schicken, wo dies explizit benannt ist?

Mail: djrappi@gmx.de

Hab am Samstag Nachprüfung, bei einem anderen Prüfer, da darf ich es ihm bestimmt nochmal erklären.
Müssen die Zusatzblinker denn eingetragen sein in den Papieren?
 
Hab am Samstag Nachprüfung, bei einem anderen Prüfer,
Dann ist doch alles gut 🤔
Meistens klappt das dann.
Hatte ich 2 Fälle:
-Einem Prüfer gefielen meine reflektierenden Streifen am T4 nicht,
Nachprüfung in einer anderen Werkstatt und gut war
(der wollte nicht mal Geld dafür, hat sich wohl für seinen Koll geschämt)
-An meinem Anhänger wollte ein Prüfer eine verzogene Achse gesehen haben,
der Nächste hat darüber nur gelacht.

LTE-PDF
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay Danke!
Dann heißt es wohl abwarten& Tee trinken😬
Bin gespannt was der Prüfer Samstag dazu meint.

Danke für die PDF, leider ist das aber nicht für KFZ bis 3,5t :(
 
Dann laß dir doch seinen Fachvorgesetzten geben, dabei bitte ganz freundlich und sachlich bleiben.
Die Seite aus dem LTE Heft ist wie gesagt aus dem aktuellen Heft, dort möge der Prüfer bitte nachsehen (nicht vergessen auf die Fußnote hinzuweisen). Auf das Heft haben die Prüforganisationen lokal auf dem Arbeitsrechner Zugriff.
Gruss
 
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