rappi98
Jung-Mitglied
- Ort
- Roßwein
- Mein Auto
- T5 Shuttle
- Erstzulassung
- 12/2004
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Extras
- Ursprünglich Polizeiumbau
- FIN
- WV2ZZZ7HZ5H035402
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7H
Hallo, ich habe auf meinem T5 Dachblinker verbaut, ursprünglich war es ein Polizeiauto gewesen. Habe ihn vor geraumer Zeit als Wohnmobil zugelassen, wo es auch keine Probleme bei der Dekra hab.
Als ich nun 6 Monate danach Tüv machen wollte bin ich durchgefallen mit der Begründung- Fahrtrichtungsanzeige- Anzahl unzulässig.
Der Tüv hat mich drauf hingewiesen dass dies nicht für Privatpersonen zulässig sei, nur für Fahrdienste& Behörden.
Ist das so richtig?
ich würde sie gern verbaut lassen wenn es eine Grundlage dafür gibt dass sie doch verbaut werden können.
Als ich nun 6 Monate danach Tüv machen wollte bin ich durchgefallen mit der Begründung- Fahrtrichtungsanzeige- Anzahl unzulässig.
Der Tüv hat mich drauf hingewiesen dass dies nicht für Privatpersonen zulässig sei, nur für Fahrdienste& Behörden.
Ist das so richtig?
ich würde sie gern verbaut lassen wenn es eine Grundlage dafür gibt dass sie doch verbaut werden können.