Hallo Gemeinde,
ich selbst habe zwar keinen T5, aber meine Eltern. Und da beide auf Kriegsfuß mit dem Internet stehen haben die mich gebeten etwas in Erfahrung zu bringen. Ich hoffe, ihr könnt mir und ihnen helfen.
Kurze Geschichte:
Der T5 ist eine Erstzulassung von 11/06. Festgestellt wurde folgendes Problem: die Standheizung lässt sich nicht starten. Vom bekamen meine Eltern die Info, dass sobald die Batterie unter ein bestimmtes Ladelevel fällt die Standheizung nicht mehr zu starten sei selbst wenn die Batterie danach wieder aufgeladen wird. Diese "Sperre" ließe sich nur von einer Werkstatt resetten.
Auf der IAA dieses Jahr fragten meine Eltern bei VW nach und die sagten, dass das "Blödsinn" sei und das Problem ganz woanders läge, nämlich beim zu klein dimensioniertem Stromkabel.
Der wurde von meinen Eltern mit dieser Info versorgt und bot einen Austausch des Kabels an, allerdings gegen reguläre Werkstattgebühren.
Meine Fragen jetzt:
Ist das Problem bekannt?
Wie sieht es da rechtlich aus? Der hat meine Eltern in der Garantiezeit quasi mit einer falschen Diagnose immer wieder weggeschickt und weigert sich jetzt wo die richtige Diagnose vorliegt das auf Garantie/Kulanz zu beheben. Was kann man da tun?
Wäre sehr Dankbar für Tips und eure Meinung
Gruß
monte
ich selbst habe zwar keinen T5, aber meine Eltern. Und da beide auf Kriegsfuß mit dem Internet stehen haben die mich gebeten etwas in Erfahrung zu bringen. Ich hoffe, ihr könnt mir und ihnen helfen.
Kurze Geschichte:
Der T5 ist eine Erstzulassung von 11/06. Festgestellt wurde folgendes Problem: die Standheizung lässt sich nicht starten. Vom bekamen meine Eltern die Info, dass sobald die Batterie unter ein bestimmtes Ladelevel fällt die Standheizung nicht mehr zu starten sei selbst wenn die Batterie danach wieder aufgeladen wird. Diese "Sperre" ließe sich nur von einer Werkstatt resetten.
Auf der IAA dieses Jahr fragten meine Eltern bei VW nach und die sagten, dass das "Blödsinn" sei und das Problem ganz woanders läge, nämlich beim zu klein dimensioniertem Stromkabel.
Der wurde von meinen Eltern mit dieser Info versorgt und bot einen Austausch des Kabels an, allerdings gegen reguläre Werkstattgebühren.
Meine Fragen jetzt:
Ist das Problem bekannt?
Wie sieht es da rechtlich aus? Der hat meine Eltern in der Garantiezeit quasi mit einer falschen Diagnose immer wieder weggeschickt und weigert sich jetzt wo die richtige Diagnose vorliegt das auf Garantie/Kulanz zu beheben. Was kann man da tun?
Wäre sehr Dankbar für Tips und eure Meinung
Gruß
monte