Fire35
Top-Mitglied
- Ort
- Leer
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 06/2007
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Radio / Navi
- RCD200
- Extras
- Standheizung, Klima, Elektropaket 1, GRA (nachgerüstet) Schlechtwegefahrwerk
- Umbauten / Tuning
- Alutecfelgen, Isolierung, Dekor, Innenbeleuchtung LED, Tagfahrlicht LED, HL-Trittstufen mit Beleuchtung, MV-Türverkleidungen, Umschaltung WWZH mit/ohne Motorerwärmung
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7H
Und wenn sich mit Protokoll eine Verschlechterung der Parameter einstellt, bekommt man keine Entschädigung und muss sich hoch offiziell mit dem Ergebniss zu frieden geben.
Oder die Kiste verkaufen. Mit Abstrichen beim Verkaufspreis.
Was für eine Verar*che vom Hersteller und Behörden.
Wenn ich mir die jüngsten (noch nicht rechtskräftigen ) Urteile so ansehe, könne es für VW problematisch werden, insbesondere dann, wenn Werte mehr als 10 Prozent von den Angaben abweichen.