Hallo zusammen,
Leider bahnt sich bei mir gerade ein unschönes Thema mit meiner Werkstatt an, nachdem mir von Selbiger in einem Telefonat mitgeteilt worden ist, dass das Werk die Genehmigung einer Gewährleistungsreparatur zurückgenommen hat. Aber eins nach dem Anderen.
Februar 2017: Kauf und Abholung eines ehemaligen Werksdienstwagen mit EZ Juni 2016
April 2017: mir fällt auf, dass sich der Deckel des Kühlschranks nicht schließen lässt und ich fahre in die Werkstatt. Der schriftlich fixierte Reperaturauftrag lautet: Instandsetzen Kühlschrankdeckel. Den Kühlschrank hat bis dato nur der Vorbesitzer benutzt.
Ende April 2017: die Werkstatt merkt, dass der Deckel nicht separat zu tauschen ist und fragt, ob ein Tausch des kompletten Küchenblocks im Rahmen der Gewährleistung für mich in Ordnung geht. Ich stimme telefonisch zu. Die Werkstatt beginnt den Umbau nach Erhalt der Genehmigung vom Werk und ich bekomme mein Auto im Juni wieder.
November 2018 (die Jahreszahlen sind leider kein Witz): die Werkstatt ruft mich an, dass das Werk die Genehmigung zurückgenommen hat und die Werkstatt mit den Kosten belastet hat. Die Werkstatt bittet mich, mit dem Werk in Kontakt zu treten, anderweitig würden mir die nicht unerheblichen Kosten komplett in Rechnung gestellt. Grund für die Rücknahme sei eine festgestellte Gewalteinwirkung, auf was weiß ich nicht genau.
Mir schwant Übles und mich würde interessieren, ob es bei den Foristen ähnlich gelagerte Fälle und Erfahrungen diesbezüglich gibt. Ich weiß aktuell nicht, wie ich mich verhalten soll.
Danke euch fur Tipps!
Leider bahnt sich bei mir gerade ein unschönes Thema mit meiner Werkstatt an, nachdem mir von Selbiger in einem Telefonat mitgeteilt worden ist, dass das Werk die Genehmigung einer Gewährleistungsreparatur zurückgenommen hat. Aber eins nach dem Anderen.
Februar 2017: Kauf und Abholung eines ehemaligen Werksdienstwagen mit EZ Juni 2016
April 2017: mir fällt auf, dass sich der Deckel des Kühlschranks nicht schließen lässt und ich fahre in die Werkstatt. Der schriftlich fixierte Reperaturauftrag lautet: Instandsetzen Kühlschrankdeckel. Den Kühlschrank hat bis dato nur der Vorbesitzer benutzt.
Ende April 2017: die Werkstatt merkt, dass der Deckel nicht separat zu tauschen ist und fragt, ob ein Tausch des kompletten Küchenblocks im Rahmen der Gewährleistung für mich in Ordnung geht. Ich stimme telefonisch zu. Die Werkstatt beginnt den Umbau nach Erhalt der Genehmigung vom Werk und ich bekomme mein Auto im Juni wieder.
November 2018 (die Jahreszahlen sind leider kein Witz): die Werkstatt ruft mich an, dass das Werk die Genehmigung zurückgenommen hat und die Werkstatt mit den Kosten belastet hat. Die Werkstatt bittet mich, mit dem Werk in Kontakt zu treten, anderweitig würden mir die nicht unerheblichen Kosten komplett in Rechnung gestellt. Grund für die Rücknahme sei eine festgestellte Gewalteinwirkung, auf was weiß ich nicht genau.
Mir schwant Übles und mich würde interessieren, ob es bei den Foristen ähnlich gelagerte Fälle und Erfahrungen diesbezüglich gibt. Ich weiß aktuell nicht, wie ich mich verhalten soll.
Danke euch fur Tipps!