Reparatur-Vorgaben nach Öl-Verbrauch lt VW?

T5.2Probleme

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2011
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
NEIN
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Hallo zusammen,

ich benötige einmal Eure hilfe.

Kurz zu uns.
Wir haben uns letztes Jahr Februar einen gebrauchten Multivan T5.2 aus 12/2011 gekauft. Er hatte damals ca. 128000 km auf der Uhr.
Auf der Heimfahrt ging bereits die Öl-Lampe an. Verkaufender Händler und uns trennen ca. 600k. Es wurde hier als eine Öl-Verbrauchsmessung vorgenommen, die bei 650 km abgebrochen wurde, da kein Öl mehr vorhanden. Rechnerisch wurde dann auf 1000 km ein Verbrauch von 3,13 Liter errechnet.
Der Händler hat das Fahrzeug zurück bekommen und hat einen neuen Block eingebaut, der Rest wie Zylinderkopf usw sind alt. Der Block ist keiner von VW, sondern ein Motor aus einer Motorenfabrik (erkennbar an der Teilenummer)
Das Fahrzeug konnten wir dann nach fast 3 Monaten Standzeit beim Händler abholen. 10 Tage später Kühlmittelverlust - Undichtigkeit am Ölkühler. Dieser wurde dann hier getauscht.
Das Fahrzeug hatte bei 133000 den neuen Motor bekommen. Nun habe ich 149.000 weg und er hat einen erneuten Kühlmittelverlust über 1 Liter auf 200-300km.
Vermutung = Zylinderkopf. Meine Frage daher.

Gibt es eine TPI, die auf Grund der Vorgeschichte vorschreibt, was alles bei dem Ölverbrauch, BJ usw getauscht werden muss.?
Der DPF, Lamdasonde und Differentialdrucksensor wurden bereits vor 400 km ersetzt, da kaputt.

Fahrzeug ist nun 1Jahr und 2 Monate in meinem Besitz.... Ich bräuchte hal die Info, ob die Arbeiten (Lediglich den Block zu wechseln) den VW Vorgaben entsprach.

PS: Ich weiß, dieses Thema gibt's es hier zu genüge, nur leider sind die Einträge etwas älter und dazu kommt auch, dass dieser Fall so explizit nicht vorhanden war.
Wir sind leider mittlerweile Ratlos. Wir haben zwar eine 24 monatige Garantie, aber nach Rücksprache weigert die sich den Zylinderkopf zu erstatten, da angeblich der Motor nicht lt TPI-Vorgaben repariert wurde....
Stimmt das?

Bitte um hilfe.
 
Vielen Dank.
Die Frage die sich mir stellt. Wie lautet die TPI und was ist Pflicht , was getauscht werden muss, seitens Vertragshändler wenn es vorliegt
Was kann ich tuen wenn der Händler nicht lt TPI gewechselt hat
 
Ich zitiere:

Ersatz der folgenden Bauteile

  • Rumpfmotor für Fahrzeuge bis Motornummer CFCA 123576 (also inkl. Zylinderkopf)

  • Teilmotor ab Motornummer CFCA 123577 (Einsatzfahrgestellnummer: WV2ZZZ7HZFH011833) -- also ohne Zylinderkopf

  • Katalysator und Dieselpartikelfilter

  • Lambdasonde
Auf Deutsch: Bitte Fahrgestellnummer und Motornummer hier posten, bzw. ermitteln!

Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte der Kopf mitgemacht werden müssen -also Rumpfmotor. Das wird nur nicht gemacht, wenn die Historie ergibt, dass der Kopf bereits erneuert wurde.

Gruß
 
Ist der Verkäufer denn ein VW-Partner und welche Garantie-Versicherung ist es, fordern die Garantiebedingungen überhaupt eine Reparatur durch eine VW-anerkannte Werkstatt (so wie es ja z.B. die VW-Garantien regelmäßig tun)? Im Zweifel ist es ratsam, hier schnellstmöglich einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen und das dem Händler auch umgehend mitzuteilen.Wenn der Händler hier auf die Garantieversicherung verweist, und die ggf. ablehnt, können immer noch Rechtsansprüche gegenüber dem Verkäufer selbst bestehen (1-jährige Gewährleistungspflicht). Es muss nicht zwangsläufig so sein, dass z.B. eine FREIE Werkstatt sich bei Reparaturen an die VW-Regelungen halten muss, aber die Arbeiten müssen natürlich "fachgerecht" durchgeführt worden sein - was das genau heißt, wird u.U. vor Gericht zu klären sein.
Wenn du Glück hast, wird es die Werkstatt aber erst gar nicht auf ein Verfahren ankommen lassen.
 
Hallo

Der Verkäufer ist ein VW/Skoda usw Partner.
Es läuft bereits alles über einen RA.

Habe mir von TIP gehört und wollt halt kontrollieren ob die hätten mehr reparieren müssen als Sie getan haben.

Die Garantieversicherung die ich abgeschlossen habe hat gesagt , nur ein zertifizierter VW Partner.
Gleichzeitig aber mitgeteilt , dass der Motor ja nicht mehr lt Abschluss bestand und somit keine Freigabe der Reparatur erfolgen würde .
Top also....

Ich werde berichten sobald die Versicherung abgelehnt hat
 
Eingetragener Servcepartner für Skoda/Seat/VW

Ja... die Vorgeschichte ist länger.
Da er die Kosten alleine tragen muss, hat er sich den Block halt aus einer Motorenfabrik besorgt. Erkennt man schön Anhand der Historie , dass dort eine andere Teilenummer hinterlegt ist....


Daher die Vermutung halt Zylinderkopf oder Dichtung... da der Block überarbeitet ist, passt lt Recherchen keine originale Dichtung von Vw.
Vllt hat er auch die alte genommen. Lt System ist keine neue bestellt oder verbaut....

Aber das es intern abgerechnet wurde steht mir und der Anwältin keine Rechnug zu.
 
Selbst wenn in der TPI der Rumpfmotor steht, bedeutet das nicht, dass der Händler in der Gewährleistungszeit verpflichtet ist, so zu reparieren. - Leider. Da gibt es auch juristisch keine Zweifel.

Er wird sicher nicht die alte ZKD verwendet haben - das funktioniert überhaupt nicht.

Der ZK wird einen Riss haben. Leider steht das nicht in Zusammenhang mit dem ersten Schaden.

Gruß, Marcus
 
Die Garantieversicherung die ich abgeschlossen habe hat gesagt ,
Was die "sagt" ist vollends unerheblich, es muss geschrieben stehen, und zwar in den Versicherungsbedigungen, die du bei Vertragsabschluss unterschrieben ist. Das würde ich mal als Erstes kontrollieren.
Was will die Versicherung denn damit sagen, dass der Motor "ja nicht mehr lt. Abschluss bestand"? Du wirst doch dein Auto wohl noch reparieren lassen dürfen, ohne dass du den Versicherungsschutz verlierst, oder?
Wenn ich dich richtig verstehe, empfindest du das gerade als Vorteil, wenn die Versicherung hier ablehnt, weil du damit dann etwas gegen den Händler in der Hand hast. Aber Vorsicht: Das könnte auch nach hinten losgehen - halte dir unbedingt beide Wege offen, Garantie und Ansprüche gegen den Händler. Die coolste Variante wäre doch, wenn die Garantieversicherung dir erst mal den neuen Motor spendiert, und die sich dann mit dem Händler kloppen würde.
 
Vielen Dank.
Die Frage die sich mir stellt. Wie lautet die TPI und was ist Pflicht , was getauscht werden muss, seitens Vertragshändler wenn es vorliegt
Was kann ich tuen wenn der Händler nicht lt TPI gewechselt hat

Was VW empfiehlt, hat nicht unbedingt mit dem Gewährleistungsrecht zu tun. Es darf auf Gewährleistung mit gebrauchten oder überholten Teilen repariert werden. Das empfiehlt VW natürlich nicht.
 
Es kann ja vielleicht helfen, mal bei VWN nachzufragen, was die davon halten, wenn ihr Partnerbetrieb die TPIs ggf. ohne Grund in den Wind schlägt. M.E. sollten die TPIs ja nicht nur zum Wohl der Kopiergerätehersteller erstellt worden sein, sondern bestimmt eher, um eine gleichmäßige Servicequatität bei allen Vertragspartnern sicher zu stellen.
So würde es zumindest Sinn machen. Ob VW etwas tut, was Sinn macht, weiß ich freilich nicht.
:rolleyes:
 
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