Jefferson-HH
Jung-Mitglied
- Ort
- Halstenbek
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 2005
- Motor
- TDI® 96 KW
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Extras
- Standheizung, Sitzheizung
- Umbauten / Tuning
- WoMo
Moin,
ich habe eine 18 Zoll Felge von Advanti mit 255/45/R18 Reifen drauf.
ABE 47214, Gutachtenanhang extra für VW: 760384.
T5 Mulltivan aufgeführt mit richtiger ET(45) und dieser Reifenkombi.
Text in der ABE: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Diese Nummer ist nicht aufgeführt:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Aber diese:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Musste trotzdem ne Sonderabnahme von 80 Euro bezahlen. Hab jetzt mit dem TÜV Nord Regionalleiter telefoniert und er sieht es genauso wie ich und will sich kümmern , oder mir Gründe nennen, falls es doch begründet sein sollte.
T03 und T99 mit zuläss. Gewicht kamen auch hin.
Ich mein, wozu machen die ne ABE, wenn ich trotzdem ne Einzelabnahme machen muss?
ich habe eine 18 Zoll Felge von Advanti mit 255/45/R18 Reifen drauf.
ABE 47214, Gutachtenanhang extra für VW: 760384.
T5 Mulltivan aufgeführt mit richtiger ET(45) und dieser Reifenkombi.
Text in der ABE: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Diese Nummer ist nicht aufgeführt:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Aber diese:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Musste trotzdem ne Sonderabnahme von 80 Euro bezahlen. Hab jetzt mit dem TÜV Nord Regionalleiter telefoniert und er sieht es genauso wie ich und will sich kümmern , oder mir Gründe nennen, falls es doch begründet sein sollte.
T03 und T99 mit zuläss. Gewicht kamen auch hin.
Ich mein, wozu machen die ne ABE, wenn ich trotzdem ne Einzelabnahme machen muss?