Probleme mit neuen Gebrauchten und Händlergarantie

FloHerr

Jung-Mitglied
Ort
Neuburg
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
11.2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nachgerüstet
Motortuning
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
RNS-2 DVD
Umbauten / Tuning
Tieferlegungfedern von H&R Vorne Hinten
18 Zoll Felgen und 255 Reifen
FIN
WV2ZZZ7HZ6H008850
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7H
Hallo TX-Board Community,

dieses Thema ist bestimmt schon mal behandelt worden und doch kommt es leider immer wieder vor,
das man sich einen Gebrauchten holt und nach ein paar Kilometer schon die ersten unangenehmen
Überraschungen auf einen warten.

Ich habe vor drei Wochen einen Bus Multivan Modelljahr 2006 AXE Motor und Highline Ausstattung hinter Hamburg bei einem Händler mit Werkstatt über mobile gekauft.
Bei mir zu Hause ist der Motor nach 40Km ins Notlaufprogramm mit der Ladeluftunterschreitungfehlermeldung gesprungen, die Schiebetür macht zicken und
so manche Verkleidungsteile sind nur noch gelegt und nicht mehr gesteckt. Ich komme nicht mal mehr den kleinsten Berg hinauf,
das müsste der Verkäufer doch gemerkt haben?

Leider wohne ich 650Km vom Händler weg und kann nicht einfach mal zum Händler fahren,
da Zeit und Entfernung es leider nicht zulassen und das Fahrzeug so eigentlich mit dem Ladeluftproblem
keinen Hügel mehr bezwingen kann. Dieser besagte Händler unterbreitete mir doch das Fahrzeug zu ihm zu bringen
damit er das Fahrzeug nachbessern kann. Ich wohne zufällig fast neben einer VW Werkstatt und hab den Bus
da jetzt hingebracht und die suchen seit 2 Tagen schon nach einer Diagnose mit dem Ergebnis, das wahrscheinlich die Zugstange
vom Magnetventil zum Turbolader nicht richtig eingestellt ist. Laut Händler ist der Turbo neu, aber nur das Ventil ist tatsächlich neu gebraucht verbaut.

Schön langsam kristallisiert sich dieses Fahrzeug zum Desaster und ist noch keine 3 Wochen in meinem Besitz.

Ach ja, ich habe laut Kaufvertrag eine Garantie für ein Jahr.

Dieser Verkäufer hat zu guter Letzt auch noch vergessen, mir den Garantiepass auszustellen und meinte,
dass ich den Schaden erst nach einen Monat anzeigen könnte. Hat das vielleicht damit zu tun, das er dafür
haftet, das er mir eine Schrott verkauft hat?

Ist der Händler verpflichtet, das Fahrzeug bei mir abholen zu lassen um seine Nacharbeiten erledigen zu können?

Vielleicht könnt Ihr hier Antworten auf diese Probleme geben, ich wäre euch sehr dankbar!

Viele Grüße und Danke für eure Antworten!

Florian
 
Hallo,

.....sehr ärgerlich !!!
Wie viel KM hast du denn drauf - was hast du bezahlt ???

Ein seriöser Händler verkauft bzw. liefert mit dem Fahrzeug eine Garantieversicherung, die ja nach Kilometerleistung des Fahrzeuges von der fälligen Rechnung alles bezahlt, oder aber nur einen Teil - für den Rest müsste dann der Händler 1 Jahr lang haften.

Ich habe letztes Wochenende meinen Highline auch verkauft und 650KM entfernt dem Käufer angeliefert ( wat ein Service !!! ) - allerdings ist mein T5 noch keine 2 Jahre alt gewesen und hat zusätzlich noch zwei Jahre Vollgarantie - für den Käufer somit immer im grünen Bereich und er kann bei jedem VW Betrieb alle Mängel beseitigen lassen.

Egal wie, würde ich dem Händler eine Fritz setzen um sich zu der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung aus zu kotzen.

Der ADAC schreibt dazu:
Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.


Dein Problem dürfte nun sein:
Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.

Wer in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.


....der Wagen steht jetzt bei einem anderen Händler, der Verkäufer könnte sich somit galant aus der Affäre ziehen.
Du solltest in Erwägung ziehen, den Wagen dem Verkäufer vor die Tür zu stellen und Beseitigung aller Mängel verlangen, oder Rücknahme des Fahrzeuges.

Und dann suchst du dir erst mal einen anständigen T5 :rolleyes:

Gruß
Claus
 
Hallo Claus,

Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Sehr ernüchternd

Wenn aber das Fahrzeug nicht im fahrbaren Zustand ist?
Sprich das Notlaufprogramm.
Ich kann ja als Laie davon ausgehen, wenn ich weiter fahre, einen Motorschaden zu riskieren?!?

Wie ist es hier?

Müsste der Verkäufer einen Transport organisieren?

Gruß
Florian
 
Modelljahr 2006 und AXE passt doch auch nicht. Ist er mit Werks-DPF?
 
Hallo Fire35,
das Modelljahr bei VW beginnt immer etwa im Juni des Vorjahres. Modelljahr 2006 begann also im Juni 2005.

Der serienmäßige DPF kam etwa im Dezember 2005. Da war man bei den in Hannover gebauten T5 etwa bei FIN WV2ZZZ7HZ6H080000 - also völlig ok mit Mj. 2006.

Viele Grüße
Jochen
 
Ist der Händler verpflichtet, das Fahrzeug bei mir abholen zu lassen um seine Nacharbeiten erledigen zu können?
Sicherlich nicht. Dann würde ja jeder Händler quer durch die ganze Welt fahren und seine verkauften Fahrzeuge wieder einsammeln bei einem Defekt. Das ist zwar sehr ärgerlich für dich, aber du musst ihm das Fahrzeug vor die Tür stellen, damit er den Fehler beseitigen kann, wozu er scheinbar ja auch bereit ist. Wenn der Bus nicht mehr fahrbar ist, musst du ihn wohl dahin schleppen lassen um die Gewährleistung auf Nachbesserung in Anspruch nehmen zu können. Wer dann zu welchem Anteil die Kosten übernimmt müsste dann geklärt werden.
Fakt ist aber, dass du dem Händler die Möglichkeit geben musst, den Fehler zu beheben. Wenn du das Fahrzeug in eine andere Werkstatt bringst, ohne dass der Verkäufer zustimmt, bleibst du auf den Kosten sitzen. Es sei denn er verweigert die Reparatur, was aber ja offensichtlich nicht der Fall ist.
Wie siehts den mit der abgeschlossenen Garantie aus? Vielleicht beinhaltet die ja eine Reparatur in deiner Nähe...

Gruß Hans
 
Hallo Fire35,
das Modelljahr bei VW beginnt immer etwa im Juni des Vorjahres. Modelljahr 2006 begann also im Juni 2005.

Der serienmäßige DPF kam etwa im Dezember 2005. Da war man bei den in Hannover gebauten T5 etwa bei FIN WV2ZZZ7HZ6H080000 - also völlig ok mit Mj. 2006.

Viele Grüße
Jochen[/QUOTE
Aha, ich dachte, der DPF wäre schon nach den Werksferien 2005 Serie gewesen. Man lernt nie aus!!!!
 
aber du musst ihm das Fahrzeug vor die Tür stellen, damit er den Fehler beseitigen kann, wozu er scheinbar ja auch bereit ist. Wenn der Bus nicht mehr fahrbar ist, musst du ihn wohl dahin schleppen lassen um die Gewährleistung auf Nachbesserung in Anspruch nehmen zu können. Wer dann zu welchem Anteil die Kosten übernimmt müsste dann geklärt werden.

Bei mir war es damals so, dass ich bei hier ansäßigen Werkstätten erstmal "nur" Kostenvoranschläge eingeholt hatte und ihm diese dann hab zukommen lassen. Einmal beim VW-Dealer, einmal bei einer freien Werkstatt.

Dann haben wir uns abgestimmt, wie wir weitermachen.

Ich wäre jetzt nicht so sicher, ob der Händler sich nicht selber und den Transport kümmern muss, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
Wenn du Mitglied bist, ggfs. mal die Rechtsberatung des ADAC kontaktieren; oder eine andere telefonische Rechtsberatung (Advoca** bietet sowas für Mitglieder z.B. an; direkt und ohne Wartezeit - man bekommt je nach Thema direkt einen Fachanwalt für eine erste telef. Beratung ans Telefon).
 
Aha, ich dachte, der DPF wäre schon nach den Werksferien 2005 Serie gewesen. Man lernt nie aus!!!!

Es gibt sogar reichlich Autos mit EZ im 1. Halbjahr 2006 die keinen DPF haben.

Gruß, Marcus
 
Nach aktueller Rechtsprechung ist wohl der Geschäftssitz des Händlers Erfüllungsort (BGH, Urt. v. 13.04.2011 – VIII ZR 220/10).

Allerdings hat er die Kosten für die Verbringung des Fahrzeugs zu tragen (439 (2) BGB)

Gruß, Marcus
 
Es gibt sogar reichlich Autos mit EZ im 1. Halbjahr 2006 die keinen DPF haben.

Falsches Thema! Wir sprachen von Modelljahr! Das es erheblich spätere EZ gibt, liegt auf der Hand!
Mein Freund hat einen T5.1 EZ Ende 2010. Ist dennoch Modeljahr 2009! Aber Modelwechsel finden immer nach den Werkferien statt, dann gab es 2005 wohl einen Modellwechsel ohne Wechsel des Modells!.....Der kam dann später!
 
Ich wäre jetzt nicht so sicher, ob der Händler sich nicht selber und den Transport kümmern muss, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

Das, also der Transport, wäre doch ein Mangelfolgeschaden (§§280 ff BGB). Dafür müsste der Händler dann aufkommen.
 
...
Aber Modelwechsel finden immer nach den Werkferien statt, dann gab es 2005 wohl einen Modellwechsel ohne Wechsel des Modells!.....Der kam dann später!

:confused:
Glücklicherweise gibt es zwar jedes Jahr einen Modelljahrwechsel, aber nicht jedes Jahr einen Modellwechsel - sonst hätten wir ja schon den T67?

Oder habe ich das was valsch ferstanden?

Grüße
Jochen
 
Hallo,

Es gibt Neuigkeiten.
Der Händler hat ihn zurück genommen.
Er wollte keine Neuteile schicken, (Turbolader defekt), noch wollte er den Kostenvoranschlag vom VW übernehmen, oder sonst etwas. Ja keine Kosten, also Ware zum Händler und Geld zurück.
Jetzt steht er wieder in Heide und kostet tatsächlich 1000 Euro mehr. Unglaublich!!! Der nächste fällt wieder auf das Fahrzeug rein!
Könnte ich dem Händler die Überführungskosten in Rechnung stellen lassen? Der Transporteur hätte gemeint, sie würden die Rechnung erstmal dem Händler stellen und schauen, was passiert.
Grüße
Florian
 
Hallo,

Es gibt Neuigkeiten.
Der Händler hat ihn zurück genommen.
Er wollte keine Neuteile schicken, (Turbolader defekt), noch wollte er den Kostenvoranschlag vom VW übernehmen, oder sonst etwas. Ja keine Kosten, also Ware zum Händler und Geld zurück.
Jetzt steht er wieder in Heide und kostet tatsächlich 1000 Euro mehr. Unglaublich!!! Der nächste fällt wieder auf das Fahrzeug rein!
Könnte ich dem Händler die Überführungskosten in Rechnung stellen lassen? Der Transporteur hätte gemeint, sie würden die Rechnung erstmal dem Händler stellen und schauen, was passiert.
Grüße
Florian


Am besten wäre es gewesen dem Verkäufer VOR der Rückgabe auf seine Pflichten hinzuweisen und somit die Rückabwicklung „auszuhandeln“. Bis dahin lagen die Vorteile eindeutig auf deiner Seite.

Nach § 439 BGB Nacherfüllung hat der Verkäufer den Bus zu Reparieren. Weiterhin ist klar geregelt, dass er alle Kosten hierfür trägt, dazu gehört auch der Transport zu einer/seiner Werkstatt:

Absatz 2:„Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen“

Wenn er sich entscheidet nicht bei dir vor Ort, bei einer Fremdwerkstatt reparieren zu lassen, sondern bei sich, hat der die Transportkosten auch zu tragen.

Jetzt gibt es 2 unbekannt:

  • Wer hat Rückabgewickelt?
    Du und der Verkäufer hat „freiwillig“ zurückgenommen oder
    der Verkäufer nach Absatz3 (glaube nicht das er den gelten machen könnte)


  • Wer trägt die Kosten der Rückabwicklung. Das ist leider nicht klar geregelt und sicherlich abhängig von Punkt 1
Nach §325 ist der Verkäufer grundsätzlich auch bei Rücktritt zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schaden lässt sich in diesem Fall ja wunderbar nachweisen (Fremd-Rechnung). Die Durchsetzung von Schadensersatz ist aber immer so eine Sache.

Hast du ein Rechtschutz, würde ich es probieren. Wenn nicht, würde ich mir überlegen ob sich der Aufwand/Risiko lohn im Verhältnis zu dem was es gekostet hat.
 
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