Mobilitätsgarantie - Ersatzwagen

Philipp767

Aktiv-Mitglied
Ort
Bergisches Land
Mein Auto
T6 Multivan
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Ich habe gelesen, dass alle Neufahrzeuge von VW eine Mobilitätsgarantie beeinhalten. Warum bekomme ich dann in meiner VW Werkstatt keinen unentgeltlichen Ersatzwagen bei einer Garantiereparatur?

Bin für Antworten dankbar!
 
einfache Antwort: weils so in den Bedingungen steht!

Ersatzfahrzeug gibts nur, wenn man liegen bleibt und nicht mehr weiter / in die Werkstatt kommt.
Werkstattbesuche, egal warum, sind (leider) nicht abgedeckt.
 
Mein T6 steht grad mit Hagelschaden und einer Mängelliste seit 10! Tagen in der Werkstatt. Geplante Fertigestellung war heute, verzögert sich vorerst um weitere 4 Tage. Ersatzwagen gibt es keinen... Meiner Meinung nach sollte eine gute Werkstatt bei jeder Reparatur am Fahrzeug für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Ärgerlich!
 
Sicher ist das ärgerlich, andererseits wenn ich mir vorstelle das grössere Werkstätten so an die 20 30 Fahrzeuge am Tag durchschieben, wie viele Ersatzfahrzeuge in welchen Klassen und Grössen sollen die denn vorhalten??

Habe gerade 2 von drei Autos in der Werkstatt, da wird es langsam eng mit ausweichen.

Gruss
 
Mein T6 steht grad mit Hagelschaden und einer Mängelliste seit 10! Tagen in der Werkstatt. Geplante Fertigestellung war heute, verzögert sich vorerst um weitere 4 Tage. Ersatzwagen gibt es keinen... Meiner Meinung nach sollte eine gute Werkstatt bei jeder Reparatur am Fahrzeug für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Ärgerlich!
Im Nachhinein ist das zwar ärgerlich aber aussichtslos. Ich gehe mal davon aus, dass du kein schriftlich zugesichertes Fertigstellungsdatum hast? Was steht in deinem Versicherungsvertrag bezüglich Ersatzwagen?
 
Sollte man liegen bleiben, sieht das ja anders aus. (siehe oben)

Das hatte ich 2014 und war dankbar, daß ich neben der VW-MobiGarantie noch den Schutzbrief der HUK habe.
VW stellt dir dann einen Leihwagen für max. 3 Tage zur Verfügung. Dummerweise konnten sie mir kein vglb Zugfahrzug für den 1500er Woni besorgen. Waren nur Caddys mit 1200 auf ihrem Hof.
Also bei HUK angefragt, und innerhalb 10 min die Zusage bekommen. Dort gibt es dann einen Leihwagen für bis zu 7 Tage, wobei das nicht an einem Stück sein muß.
Ferner bedienen sie sich der ansässigen Autovetmietungen und sind dadurch flexibeler.
An dem Tag als ich das Fzg zum Bewegen des Wonis brauchte, stand pünktlich ein T5-4motion am Campingplatz. :pro:
Für die Rückgabe bekommt man eine Telefonnummer, mit dem man Zeit und Ort selber abstimmen kann.

Schade daß ich ihn nur einen Tag brauchte. :tongue: Aber bei VW frag ich da nicht nochmal an.

Soviel zu meiner Erfahrung, was aber dem TE wohl nicht hilft - aber anderen, die mal in solch eine Verlegenheit kommen. ;)
 
Tach zusammen,
hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatzmobilität gibt es noch zwei Dinge zu beachten:
  1. Eine Reparatur ist nur dann eine Reparatur im Sinne der Mobilitätsgarantie, wenn diese mindestens 1 Stunde dauert.
  2. Eine Reparatur ist nur dann eine Reparatur im Sinne der Mobilitätsgarantie, wenn auch tatsächlich etwas repariert wurde. Das Laden einer "Batterie" fällt nicht darunter.
Tja, warum weiß ich das?
Unser Multivan wurde mit leerer Batterie am Freitag Mittag zum Händler geschleppt. Heute, am Samstag, kam dann vom Autohaus die Nachricht, dass ein Leihwagen zur Verfügung steht, wir aber u.U. für die Kosten aufzukommen hätten.
Ob und in wieweit eine Reparatur im Sinne der Mobilitätsgarantie vorliegt entscheidet VWN, und dies frühestens am Montag.

Bei dieser Art von Liegenbleiben ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass erstmal nur die Batterie geladen wird (--> keine Reparatur) oder aber die Batterie ausgetauscht wird (auch keine Reparatur, da weniger als 1 Stunde Aufwand).
Nur wenn VWN weitere Dinge reparieren lässt, dann hätten wir Anspruch auf kostenlose Ersatzmobilität.
Für uns hätte dies den angenehmen "Nebeneffekt", dass möglicherweise auch die Ursache für die entladene Batterie ermittelt werden könnte. Aber ich will nicht zu den Sternen greifen. 🥴
Was auffällt, die alleinige Entscheidungskompetenz liegt bei VWN und nicht etwa, auch nicht in Teilen, bei der ausführenden Werkstatt.
Evtl. liegt es daran, dass es sich um eine Garantiereparatur handelt, bei der die Werkstatt keine eigenen Lösungsansätze verfolgen darf. Gegen Bares wäre vielleicht auch eine andere Vorgehensweise möglich gewesen.

Btw: Der Abschlepper hat die Aufgabe zu checken, ob die Anforderungen für die Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie erfüllt sind. Dazu gehört auch ein Check in der MFA ob nicht eine Wartung (Öl oder Inspektion) vielleicht überfällig ist. Soweit, so gut.
Nur war bei unseren hinsichtlich "nächster Ölwechsel" abgesehen von ein paar Strichen nichts zu erkennen. Der Fahrer folgerte daraus, dass der Ölwechsel schon lange überfällig sei und es von daher kein Anspruch auf Ersatzmobilität gäbe. 🤔
Meinen laienhaften Hinweis auf den erst kürzlich (200km) gemachten (nach 11.000km) Ölwechsel als Grund für die noch nicht korrekte Anzeige des nächsten Ölwechels fruchtete leider nicht. 🙄

Mal schauen wie es weitergeht.
Viele Grüße
Michael
 
… Und gaaaaaaaaaanz wichtig, Im Fall der Fälle NIEEEEEEEE versuchen, as eigener Kraft den Hof des Freundlichen zu erreichen, weil dann ist man nicht liegengeblieben und bekommt nix.
Rein zufällig vor dem Tor des Hofes zu stranden geht dagegen.
 
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