Tach zusammen,
hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatzmobilität gibt es noch zwei Dinge zu beachten:
- Eine Reparatur ist nur dann eine Reparatur im Sinne der Mobilitätsgarantie, wenn diese mindestens 1 Stunde dauert.
- Eine Reparatur ist nur dann eine Reparatur im Sinne der Mobilitätsgarantie, wenn auch tatsächlich etwas repariert wurde. Das Laden einer "Batterie" fällt nicht darunter.
Tja, warum weiß ich das?
Unser Multivan wurde mit leerer Batterie am Freitag Mittag zum Händler geschleppt. Heute, am Samstag, kam dann vom Autohaus die Nachricht, dass ein Leihwagen zur Verfügung steht, wir aber u.U. für die Kosten aufzukommen hätten.
Ob und in wieweit eine Reparatur im Sinne der Mobilitätsgarantie vorliegt entscheidet VWN, und dies frühestens am Montag.
Bei dieser Art von Liegenbleiben ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass erstmal nur die Batterie geladen wird (--> keine Reparatur) oder aber die Batterie ausgetauscht wird (auch keine Reparatur, da weniger als 1 Stunde Aufwand).
Nur wenn VWN weitere Dinge reparieren lässt, dann hätten wir Anspruch auf kostenlose Ersatzmobilität.
Für uns hätte dies den angenehmen "Nebeneffekt", dass möglicherweise auch die Ursache für die entladene Batterie ermittelt werden könnte. Aber ich will nicht zu den Sternen greifen.
Was auffällt, die alleinige Entscheidungskompetenz liegt bei VWN und nicht etwa, auch nicht in Teilen, bei der ausführenden Werkstatt.
Evtl. liegt es daran, dass es sich um eine Garantiereparatur handelt, bei der die Werkstatt keine eigenen Lösungsansätze verfolgen darf. Gegen Bares wäre vielleicht auch eine andere Vorgehensweise möglich gewesen.
Btw: Der Abschlepper hat die Aufgabe zu checken, ob die Anforderungen für die Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie erfüllt sind. Dazu gehört auch ein Check in der MFA ob nicht eine Wartung (Öl oder Inspektion) vielleicht überfällig ist. Soweit, so gut.
Nur war bei unseren hinsichtlich "nächster Ölwechsel" abgesehen von ein paar Strichen nichts zu erkennen. Der Fahrer folgerte daraus, dass der Ölwechsel schon lange überfällig sei und es von daher kein Anspruch auf Ersatzmobilität gäbe.
Meinen laienhaften Hinweis auf den erst kürzlich (200km) gemachten (nach 11.000km) Ölwechsel als Grund für die noch nicht korrekte Anzeige des nächsten Ölwechels fruchtete leider nicht.
Mal schauen wie es weitergeht.
Viele Grüße
Michael