LKW Zulassung trotz Campingausbau

TriggerT5

Jung-Mitglied
Hallo zusammen,
ich würde gerne meinen T5 langer Radstand mit einem mobilen Campingausbau versehen, so dass ich das Fahrzeug für Urlaub und Arbeit nutzen kann.
Das wichtigste aktuell ist, dass der Status beim Finanzamt immer noch auf LKW läuft, da ansonsten die 1% Versteuerung auf mich wartet.

Folgende Ausbauten sind geplant:
- Einbau Aufstelldach
- Einbau Aufstellfenster Schiebetür
- Ausbau Trennwand (nur noch halbhoch)
- Einbau Drehsitz Beifahrersitzbank

Wer kann eine Einschätzung geben, bei welchem Umbau das Finanzamt den Status LKW beibehält und bei welchen es umgestuft wird?

Vielen Dank schon mal für die Unterstützung.
Ingmar
 
Hej Ingmar,
alles, was Du ohne Werkzeug rausheben kannst ist Ladung. Und Ladung ist typisch für nen LKW, oder?
Eine Ladungssicherung auch, oder? Also sind verschraubte Zurrösen normal.
Und zum Tüv hebst Du den ganzen Kärschel raus, machst dahinter mal wieder Sauber, reparierst, was am Inventar dessen bedarf und hebst dannach alles wieder rein.
Zwei oder vier Bodenplatten, die an den Zurrösen im Boden festgemacht sind, daran kannst Du alles fixieren. Ich habe das so gemacht. Denn ich brauche manchmal auch alle Sitze, dann muß eben der Seitenschrank mal raus. Das kostet 5 Minuten.
Im Urlaub brauche ich die eine Rücksitzbank. Die bleibt halt auch drin.

Alles andere ist werkzeugfrei ausbaubar, wobei ich "Kabelbinder kappen" nun nicht als Werkzeugeinsatz sehe.
 
Also wenn Du das 1% Privatenutzung meinst, die fällt auch bei einem LKW an, wenn Du nicht Fahrtenbuch führst und deine Fahrten ausschließlich geschäftlich sind, sonst musst Du die Privaten km wie eine Privatennahme versteuern. Also wenn privat deinen Firmenwagen nutzt und das mehr als nur mal 2km würde ich immer die 1% Regel veranschlagen. Ist egal ob er als PKW, LKW oder Womo steuerlich behandelt wird. Nur wird ein Steuerprüfer natürlich immer hinterfragen ob ein Womo ein Geschäftswagen ist (hatte letztes Jahr eine Buchprüfung, man glaubt nicht was die alles hinterfragen).

Ob da Regale im Bus sind ist dem Finanzamt (Zoll) völlig egal, denn fast jeder Handwerkerbus hat Regale in der Kiste (verschraubt) und ist weiterhin ein LKW. Lkw muss der Laderaum größer sei als der Fahrgastraum (leider habe ich auch noch keine Auskunft dazu gefunden, wie es sich mit der Bordwand verhält). Die LKW Zulassung ist nicht eindeutig geregelt und konnte von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ausfallen (gerade die Pickup Fahrer) haben da immer Probleme. Das spätestens der Einbau des Hochdaches eine neue Abnahme beim Tüv erforderlich macht, kann es dir gut passieren, dass Du den LKW Status verlierst.
 
Das spätestens der Einbau des Hochdaches eine neue Abnahme beim Tüv erforderlich macht, kann es dir gut passieren, dass Du den LKW Status verlierst.

Moin. Die sind manchmal komisch beim TÜV, aber dass die ungefragt deine Zulassung umschlüsseln, glaube ich nicht.
Mein komplett leerer T5 (früher LKW, dann WoMo, ich hatte alles ausgebaut), war beim TÜV.
Sollten die jetzt wieder ungefragt mein Auto umschlüsseln?
Das ist doch dem TÜV egal.
Eventuell macht das FA mit dir einen Termin zur Besichtigung ;)

Gruß, M.
 
Also mein T5 kurzer Radstand hatte ab Werk eine Lkw Zulassung und das komplett "ohne Trennwand" hinten mit normaler Heckscheibe.Es gibt ihn auch ab Werk mit Fenster in der Schiebetür damit der Schulterblick besser ist, sieht man bei vielen Sprinten mittlerweile auch.
Die einzige Frage ist mit dem Faltdach? Aber warum nicht?
tja und als Ladung hatte ich vor dem Ausbau nen Bett und ne Kühlbox zu transportieren.
Gruß Stevie
 
Der ein oder andere Handwerker / "LKW-Fahrer" muß zwingend im Auto arbeiten und braucht deshalb das Hochdach, für die Stehhöhe. Alles eine Frage der Auslegung. :)
 
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