Leasing allgemein

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Denkste,
hab im Januar bestellt (Firmenleasing). Habe MV Startline und Trapo durchrechnen lassen. Bei meiner gewünschten Ausstattung war der Listenpreis beim Trapo 300,-- EUR niedriger. Die Leasingrate beim Trapo sollte aber 100,-- EUR netto im Monat höher sein. Angeblich höherer Wertverlust. Hätte gerne auf die lackierten Stoßfänger verzichtet und wollte auch eine Heckflügeltür. Bei 100,-- EUR weniger im Monat habe ich dann aber doch den MV genommen.

Gruß Stephan

Moin,

danke, das ist ja das, was ich mit meiner konkreten Fragerei nach Zahlen hinterfragen will.

"Rabatt beim Leasing" ist so isoliert nicht glaubhaft und zeigt sich nur durch nackte Zahlen. Was hab ich davon, wenn der Neupreis angeblich xx % reduziert wird, aber meine Leasingzinsen dafür eher hoch sind? Oder ein höherer Wertverlust höhere Leasinggebühren erzeugt?

Daher glaubt der Aussage "Rabatte sind von aussen nicht nachvollziehbar" wahrscheinlich nur Lieschen Müller. Ich addiere alle Zahlungen.

Hat man einen so großen Wertverlust wie der Premiumwagen von "Dentmen", lohnt sich externes Leasing demnach möglicherweise. Ich hatte junge gebrauchte Startlines verglichen. 6Monate alt, immer so um 35.000 oder mehr, oder neue Startlines. Kein großer Unterschied im Leasing. Touran war übrigens nur 80 Euro günstiger.

LG
 
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Moin,

@ Tasse Kaffee. Du fragst nach Rabatt und hast dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Wenn du binnen 48 Monaten all in all weniger bezahlt hast, als der Listenneupreis, dann entspricht Dein Rabatt dem was du an Zinsaufwand nun hattest.
Das ist beim leasing immer etwas schwer zu berechne, da kaum ein Leasinggeber seine Zinssätze nennt (oder hat sich das was geändert?) und somit kannst du den Rabatt auch kaum ausrechnen.
Bei der Marke mit dem Löwen hieß es damals 25% Rabatt auf gewerbl. Leasing. Dann muß man aber immer noch aufpassen und mal ein "sale and leaseback" gegenrechnen. Auch wenn man dort evt. "nur" 15% auf den Listenneupreis kann es durchaus sein, dass die Verzinszung um soviel geringer ist, dass man unterm Strich günstiger weg kommt wenn man auf die 9 % Rabatt verzichtet.

Und was wolltest du Claus jetzt vorrechnen :confused::confused::confused:

Claus fährt ein Auto mit LNP von rund 65.000, du fährst ein Auto mit LNP 49.000.- Du zahlst 48.500, Claus rund 43.000 macht bei Dir eine Ersparnis von 500,-, bei Claus von rund 22.000,-
Ergo 21.500,- gespart, dafür das Jemand rund 7000 km oder 1/2 jahr auf den Fahrersitz "gepupst" hat. Das nehm ich gern in Kauf (hab ich bisher auch immer so gemacht :)) Beim MV ist das echt lohnhaft. Wenn man allerdings eine gewerbl. Trapo mit - 25% kaufen/leasen kann, sieht die Welt schon wieder anders aus.

Gruß Tom

@ mein SE-Reimport hat mir stolze 31% Rabatt eingebracht (auf mein neues Wunschfzg
wohlgemerkt). Wäre also eine ähnliche Rechnung. In Summe weniger den VWlern in den
Rachen gestopft :)
 
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Daher glaubt der Aussage "Rabatte sind von aussen nicht nachvollziehbar" wahrscheinlich nur Lieschen Müller. Ich addiere alle Zahlungen.

Bei der Marke mit dem Löwen hieß es damals 25% Rabatt auf gewerbl. Leasing. Dann muß man aber immer noch aufpassen und mal ein "sale and leaseback" gegenrechnen. Auch wenn man dort evt. "nur" 15% auf den Listenneupreis kann es durchaus sein, dass die Verzinszung um soviel geringer ist, dass man unterm Strich günstiger weg kommt wenn man auf die 9 % Rabatt verzichtet.

Moin,

das hatte ich ja, so in etwa auch schon erwähnt. Gewerbl. Leasing-Rabatt hin oder her, es hilft immer nur die Betrachtung der wirklichen Zahlen und bloßes addieren. Die individuellen Möglicheiten sind vielzu zahlreich. Dem einen ist der Restwert egal, weil er den Bock nach 3 Jahren eh nicht mehr sehen kann, für den zählen also niedrige Raten und kein Restwertrisiko. Der Andere möchte den Bock danach günstig übernehmen, für den zählt der geringe Restwert.

Auch das Beispiel von coole Wampe geht in die Richtung. Der Trapo war in der Leasing 100,- € teurer. Dafür war dann evt. sein Restwert um 3600,- € geringer. Unterm Strich in Summe also wieder gleich.
Ein ganz großes Problem ist immer die fehlende Transparenz, da im Leasing NIE die Verzinsungen genannt werden. Das muß man sich halt mühsam mit dem Taschenrechner ausrechnen.

Gruß Tom
 
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Die Zusammenfassung von Wassermann ist leider nicht vollständig und erlaubt daher keinen Vergleich der Auswirkungen.
Finanzierung
Bildung der sogenannte Investionsrücklage in Höhe von 40% der Nettoanschaffungskosten im Vorjahr = Gewinn - 40%
Im Anschaffungsjahr, Erhöhung des Gewinns um die gebildete Rücklage, Minderung des Gewinns um eine Sonderabschreibung in Höhe von 20% der Nettoanschaffungskosten abzüglich der Investionisrücklage, Minderung um die Absetzung für Abnutzung (Nettokaufpreis - Investionsrücklage und Sonderabschreibung : 72 Monate, Minderung des Gewinns sämtliche laufenden Kosten incl. des Zinsanteils. Die Privatnutzung erhöht den Gewinn, entweder im Wege einer pauschalierten Betrachung oder einer konkreten.
Leasing
Sonderzahlung und Raten sind sofortabzugsfähige Werbungskosten/Aufwand laufende Kosten wie oben
Im Ergebnis kann man keine pauschale Empfehlung geben, sondern muss das rechnen. Hinzukommen solche Erwägungen wie von Dentemann, d.h. Erhöhung der Raten um einen geringen Restwert zu erhalten. Bei dem Verkauf an einen "Dritten" unterhalb des tatsächlichen Wertes, was ein beliebtes Spiel ist, sollte man vorsichtig sein. Das FA rechnet gerne den Gewinn zwangslos dem Leasingnehmer zu.....
Fest steht, dass ich, wenn ich die Kosten nicht über den Betrieb in den beruflichen Bereich verschieben könnte, einen Duster bar bezahlen würde:D
 
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Hallo,

und ich hatte schon befürchtet, dass hier niemand den professionellen Leasing
Schönrednern Einhalt gebietet ...

Gypsy
 
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Hallo,

dass hier niemand den professionellen Leasing
Schönrednern Einhalt gebietet ...

...das hat doch nichts mit "Schönreden" zu tun, für Geschäftsleute ist das ein ganz normaler legaler Weg sich ohne finanzielle Einschränkungen ein vernünftiges Auto
zu organisieren.
Andere Firmen leasen ihre Containerschiffe, wir halt einen Geschäftswagen.

Meine Vorgaben vom Leasing sind mit einem sehr guten Steuerberater abgesprochen und berücksichtigen, das ich ab und zu große Geräte lade und der T5 somit auch innen Spuren hätte, sowie sehr viele KM fahre.

In meinem Fall kommen solche niedrigen Summen lediglich zu Stande, da ich das mit Werkswagen mache.
Würde ich mir einen T5 neu bestellen, sähe diese Rechnung ganz anders aus und der Restwert am Ende wäre praktisch der gleiche, wie der evtl. Händler Einkaufspreis.
So gesehen hat das nichts mit Schönreden zu tun, sonder ein ganz einfaches Rechenspiel.
Ich würde niemals einem Privatmann empfehlen ein Fahrzeug zu leasen.

Wenn man sieht was in unserem Staat durch legales Schönrechnen alles möglich ist, sind die Möglichkeiten beim leasen ja wohl eher Peanuts.

Ich warte heute noch auf die immer wieder beschworene Steuererklärung auf dem Bierdecke, dann hätte jegliches Schönrechnen ein Ende und jeder hätte seinen
gerechten Teil für unseren Staat beigetragen.
Gerade zu diesem Thema wurde mir heute angeraten ganz legal ein bestimmtes Geschäft erst 2 Tage nach einem ganz bestimmten Datum ab zu wickeln, mit dem Hintergrund einen 5 stelligen
Betrag für das Geschäftsjahr 2011 ein zu sparen.

Ich glaube bei diesem Thema hier muss man schon ganz klar zwischen Privat und dem ganzen Geschäftsgeplänkel mit seinen abenteuerlichen Möglichkeiten, die eh keine Sau mehr versteht, unterscheiden.

Gruß
Claus
 
Moin Gemeinde,

wir haben unseren MV zu den Konditionen der letzten Winteraktion geleast. Als dann der Leasingvertrag kam standen dann nicht die vereinbarten 482€ sondern 613€ mtl. drin auf meine Rückfrage hin erklärte VW Leasing dann die hätten die Aktion vergessen einzugeben. Also kann man die Rabatte doch erkennen. Die Rahmendaten blieben unverändert.

Am Ende können wir den Wagen für 16400 nach 5 jahren und ca.80000 km kaufen,ist als vertragliche Option gesichert. Und wir mussten nicht die Konten plündern für die 43800€. Die erwirtschaften weiter Zinsen. Also ich würde Privatleasing nicht immer als unsinnig bezeichnen. Und wenn man das Geld nicht hat ist jede Form der Finanzierung absurd.


Gruß sos14
 
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...das hat doch nichts mit "Schönreden" zu tun

Hallo,

ich habe Nichts gegen Leasing ... um das mal klar zu stellen ...
aber hat das Geschriebene nun viel mit Schönreden zu tun ?

Nach meiner Auffassung ...

doch ... hat es ... und zwar in allen Fällen, ob nun Finanzierung,
oder Leasing, oder Barzahlung, wenn versucht wird Pauschalaus-
sagen an den Mann zu bringen ... nicht umsonst werden in Ver-
handlungen zum Flottenmanagement nicht nur die üblichen Ver-
dächtigen wie die Vertreter der Hersteller, der Versicherungen, der
Anbieter von FullService-Lease, Finance-Lease und Operate-Lease
Modellen, sondern auch die Vertrags- und Steuer Spezis und sogar
die WP Gesellschaft gehört ... sorry ... aber es ist alles andere als
in 20 Zeilen Pauschalweisheit darzustellen, noch ist das Ergebnis
passend ...

Besonders ärgert mich dann ... sorry ... wenn dann steuer- und
strafrechtlich zumindest bedenkliche Geschäftspraktiken quasi als
DAS Modell empfohlen werden ... denn nichts anderes ist es, wenn
ein zum Vorsteuer Abzug Berrechtigter Unternehmer/Gewerbe-
treibender/Freiberufler ... Leasingnehmer ein Leasinggut zum
niedrigst möglichen Restwert aus dem Firmenvermögen entnimmt
und dann Privat an wen auch immer teuer verkauft ... oder lau-
fend Fahrzeuge direkt aus dem Anlagevermögen an Dritte veräußert,
ohne diese Tätigkeit auch als Gewerbliche Tätigkeit anzumelden
und steuerlich auch entsprechend zu erklären ...

Diese Vorgehensweise wird auch nicht dadurch besser, dass ein
Berater einem das Modell als vermeintlich unschädlich andient ...


Gypsy
 
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Hallo,

....Moment mal :(.

Mein Fahrzeug wird für den Betrag X mit ausgewiesener Mwst. ( !!!) von der Leasingbank an wen auch immer verkauft.
Hier kann nix mit der Vorsteuer etc. gemauschelt werden, der Staat hat was ihm zusteht.

Der Käufer kann logischerweise ein Privatmann oder ein Gewerbetreibender sein.
Im übrigen gibt es einige Unternehmen, die ausschließlich mit Leasing Rückläufern handeln, aber nur, wenn die daran auch etwas verdienen, diese wären also
ganz scharf auf meinen T5.

Ich möchte hier nicht den Eindruck entstehen lassen, das dies ein "illegales Geschäftsmodell" ist.
Leasingbanken sind auch nicht doof und werden mittlerweile je nach Objekt auch in ihre Grenzen gewiesen, bzw. geben die maximal Bedingungen an.
Wie bereits weiter oben beschrieben sind die Rahmenbedingungen bei einem günstigen Werkswagen ganz anders, als bei einem normal gekauften Neuwagen mit ein paar
Prozenten.

Leasing ja nach Nutzung mit einem Restwert von 20 - 30% ist absolut üblich und sollte von jedem seriösen Anbieter grundsätzlich so vorgegeben werden.
Alles andere kann unangenehme Folgen für einen Leasingnehmer haben.

Gruß
Claus
 
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...wenn ein zum Vorsteuer Abzug Berechtigter Unternehmer/Gewerbetreibender/Freiberufler ... Leasingnehmer ein Leasinggut zum niedrigst möglichen Restwert aus dem Firmenvermögen entnimmt....

Das ist leider vollkommen falsch. Ein "Leasinggut" ist zu keinem Sekundenbruchteil Bestandteil des Firmenvermögens des Leasingnehmers. Es kann daher auch nicht aus dem Firmenvermögen entnommen werden.

Richtig ist, dass sich das "Leasinggut" im Anlagevermögen des Leasinggebers befindet. Er schreibt es ganz normal gegenüber dem Heimatfinanzamt ab.

@ Claus:
Deine Leasingbank hat nicht zufälligerweise ihren Hauptsitz in Koblenz und trägt den Buchstaben "M" im Firmennamen? Mit dieser Gesellschaft fahre ich seit 25 Jahren extrem gut.
 
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Hallo,

man darf beim Leasing nicht vergessen, dass man da auch Zinsen zahlt - und das nicht zu knapp.
Das Argument, dass man das angesparte Geld nicht dafür verwenden muss ist richtig. Jedoch bringt dieses gesparte Geld zur Zeit fast keinerlei Zinsen, wenn man es liegen und arbeiten lässt.
Dafür sind die Zinsen beim Leasing immer noch bei 5-7%.

Man sollte also eine Gesamtkostenrechnung machen - zumindest beim Neukauf.
Hatte das vor kurzem bei einem Landrover gemacht.
Ergebnis war, dass ich bei Leasing und anschließender Übernahme 14.000€ mehr zahle, als wenn ich das Auto kaufe und beim Barkauf mit ca. 15-20% Rabatt bekomme. Und das bei Listenpreis um die 40.000€.

Michael
 
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Ergebnis war, dass ich bei Leasing und anschließender Übernahme 14.000€ mehr zahle, als wenn ich das Auto kaufe und beim Barkauf mit ca. 15-20% Rabatt bekomme. Und das bei Listenpreis um die 40.000€.

Hallo Michael, du bist in die klassische Falle getappt und hast Kauf und Abschluss eines Leasingvertrages als verbundenes Geschäft betrachtet. Das ist es aber nicht! Du hättest ohne weiteres die 15 bis 20% beim Händler "mitnehmen" können und kurz vor oder nach der Zulassung eine von dir gewählte Leasinggesellschaft als Zahler einspringen lassen. Eine unabhängige Leasingbank, wohlgemerkt - nicht die, die der Händler dir empfiehlt!

Darüber hinaus gibt es auch Leasingbanken, die mit den großen Herstellern (namentlich VW) ein Flottenabkommen haben und auf Neuwagen rund 20% Rabatt bekommen. Eine gute Leasing gibt diesen Vorteil an den Kunden weiter.
 
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Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das ein externer Verleaser deutlich günstiger ist als die VW-Bank. Ich hatte mir das Szenario "Reimport über Südleasing" ausrechnen lassen und hatte da keine großen Unterschiede feststellen können. Welchen Leasinganbieter wäre denn da aus deiner Sicht empfehlenswert?

Mein Bus (Startline DSG) hatte einen Listenpreis von 49.000. Bei 15% Rabatt -und mehr halte ich (ausser evtl. Reimport) für Otto Normalos wie mich für eher unwahrscheinlich - wären es dann um die 41650, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Nun zahle ich also bei meinem VW Leasing nach 48 Monaten insges. 48500 (ausgerechnet), das entspricht 4% p.a. Verzinsung auf den 15%ig rabattierten Preis von 41650.
Wenn ein externer Verleaser günstiger sein will, müßte er für deutlich unter 4% p.a Leasingzins - bei 0 Anzahlung - anbieten.

Wenn du mir einen externen Verleaser empfehlen kannst, der mir einen Bus für deutlich unter 4% p.a. auf 4 Jahre mit 0 Anzahlung verleast, dann her damit. Der nächste Reimport ist meiner.

*Ich hoffe, ich habe keinen Rechenfehler eingebaut:rolleyes:*

LG
 
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Auch die Behauptung das der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht aktivieren kann, ist fehlerhaft.
Wir unterschieden, ein sog. Vollamortisationsleasing = Aktivierung des Wirtschaftgutes beim Leasingnehmer und Teilamortisationleasing = Aktivierung beim Leasinggeber. Unterschied ist schlicht das das Wirtschaftsgut für Nüsse oder für Geld in das Eigentum übergehen kann. Einzelheiten kann der geneigte Leser den entsprechenden Erlassen entnehmen. Im KFZ-Gewerbe gibt es fast ausschließlich Teilamortisationsleasing.

Auch ist die steurlichgünstige Gestaltung keine Steuerhinterziehung oder ungerecht oder unbillig oder gar böse zu Lasten des Steuerzahlers! Ich verdiene mein Geld schließlich u.a. damit das ich mobil bin, dafür trage ich auch das volle wirtschaftliche Risiko wenn es schief geht. Im Gegensatz zum abhängig Beschäftigten.
Mein alter Mentor hat das immer so ausgedrückt:
Hören Sie auf zu jammern, das was Sie verdienen, zahle ich an Steuern......
 
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hmm, lange aufsätze hier....
meine meinung dazu :
erstens nachrechnen, wie auch viele hier schon gesagt haben, realistisch addieren inklusive des wahrscheinlichen 'nachkoberns`des leasinggebers (beschädigungen, mehr kilometer etc.).
zweitens : alle kreditangebote / leasingangebote sind nicht kriminell, sondern normale angebote im geschäftsverkehr, wozu immer ZWEI parteien gehören, eine die anbietet, eine die annimmt und beide sind frei in ihrer entscheidung.
drittens : wir interessieren uns hier für ein fahrzeug, welches seit jahren (jahrzehnten eher) einen (sehr) guten wiederverkaufswert auf dem gebrauchtmarkt hat, in fast allen alters- und benutzungsstufen. diese tatsache wird von den leasinggebern gerne etwas heruntergerechnet, ist aber natürlich auch legal.

für mich logische folgerung : wenn nicht massive steuertechnische vorteile entgegenstehen (d.h. (sehr) hohes gewerbliches oder freiberufliches einkommen) privat kaufen (und eventuell normal über hausbank finanzieren) natürlich mit entsprechendem rabatt, und am ende der nutzung privat verkaufen. berufliche fahrleistung über die km-pauschalen abrechnen (vorsicht : wenn berufliche nutzung > 50% eventuell sog. gewillkürtes betriebsvermögen !! ) und gut ist.

und viertens : NICHT DIE FREUDE AM T5 FAHREN VERGESSEN !!!!!

viel spass an unserem liebling

alfred
 
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Mal ne kurze OT-Frage bitte, da ja hier gerade ein paar Firmenleaser mitleasen, äh lesen :rolleyes::

Wer kann mir was zu Folgendem sagen:

Wenn ich den Bus (Firmenwagen) nicht über 1% Reglung für Privatnutzung laufen lasse, sondern über Fahrtenbuch, was zahle ich denn dann für die privat gefahrenen KM eigentlich?

- Wie und in welcher Höhe und von wem werden die privaten KM berechnet? Von der Firma? Vom Finanzamt? Wieviel pro km?

- Und wie kann ich ausrechnen, ob sich Fahrtenbuch eher lohnt als 1%?

Das würde mich mal sehr interessieren, da steh ich leider auf dem Schlauch.

Vielen Dank.
 
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Hallo,

....ich glaube für die Möglichkeiten bei der steuerlichen Gestaltung bei Privatnutzung sollte man einen neuen Beitrag auf machen.

Grob ist es jedoch so, das wenn ein ganz pfiffiger Finanzprüfer auch nur eine kleinste Unregelmäßigkeit findet, deine ganze Mühe für den Ar.... war, das bedeutet dann löhnen.
Wir hatten mal eine Prüfer in der GmbH, da habe ich gedacht, der hängt sich in meinen Waren Einkauf bis ihm der Kopf qualmt .......nix, der hat da mal einen groben Blick drüber geworfen und sich dann alle Unterlagen von den Fahrzeugen geben lassen und dafür hat er sich 2 Tage Zeit genommen.

Mein Steuerberater hat mir am Freitag noch den Tipp gegeben, sich zu überlegen, ob einem diese Arbeit es Wert ist ......denn der Prüfer darf einem ein Fahrtenbuch nachträglich für mehrere Jahre verwerfen, was das bedeutet, kannst du dir vorstellen.
Dann lieber 1% ....und ruhiger schlafen.

Gruß
Claus
 
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Danke, aber jetzt weiß ich immer noch nicht, was man bei Firmenwagen / Fahrtenbuchführung je Privat - KM bezahlen würde.
Kann mir das jemand sagen?:confused::confused:

LG
 
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Das ist leider vollkommen falsch. Ein "Leasinggut" ist zu keinem Sekundenbruchteil Bestandteil des Firmenvermögens des Leasingnehmers. Es kann daher auch nicht aus dem Firmenvermögen entnommen werden.
Richtig ist, dass sich das "Leasinggut" im Anlagevermögen des Leasinggebers befindet. Er schreibt es ganz normal gegenüber dem Heimatfinanzamt ab.

Hallo,

in den hier besprochenen Standard Kfz-Leasing Verträgen absolut richtig (nahezu), aber ... sorry ...
da hab ich doch glatt und ausdnahmsweise mal nicht vollständig ausformuliert ... das Modell funzt
doch erst so richtig, wenn erst der Leasingnehmer (als juristische Person), oder viel besser z.B. erst
der Geneigte Geschäftsführer (als natürliche Person) das Fahrzeug übernimmt und dann teuer und
mit unversteuertem Gewinn veräußert ... es hat ja nicht jeder genug und inniglich geliebte und
Sponsoring würdige Verwandschaft in der Familie und Freunde um laufend Fahrzeuge unter Wert
zu verticken ...

Der Leasinggeber verhält sich in diesem Fall natürlich zu 100% korrekt. Dies ist dann (beim
Leasinggeber) nicht zwingend der Fall, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug direkt an einen
vom Leasingnehmer benannten Käufer zu einem Wert deutlich unter dem realen Marktwert
veräußert. Das ist dann aber weder für unseren ursprünglichen Leasingnehmer noch für den
Erwerber ein problem ... dass mus der Leasinggeber/Leasinggesellschaft mit Ihrem WP und
Ihrem Finanzamt ausfechten.


Gypsy
 
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Gut gehen wir mal davon aus, dass du in der Lage bist ein Fahrtebuch zu führen, dass dem FA gefällt. Das hat was mit dem Ausscheiden von getrockneten Weintrauben zu tun. Geht aber, wenn du Pedant bist.
Du buchst alle PKW-Kosten in den Aufwand und ziehst als Privatanteil den Prozentsatz ab, den dein Fahrtenbuch als Privat ergibt. Die gezogene Vorsteuer muss um diesen Prozentsatz berichtigt werden.
Das lohnt sich (Daumenpeilung), wenn du viel beruflich unterwegs bist. Bei dem überwiegen von Privatnutzung, 1%-Regelung.
Es gilt aber der Spruch beim FA, Lüge, Grobe Lüge, Fahrtenbuch:D
 
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