AW: Leasing allgemein
Es ist schon viel Wahrheit hier zu lesen, ich möchte hier meine versprochene Zusammenstellung darüber, was ich über das Thema weiss, einbringen.
1. Leasing und Finanzierung, die Gemeinsamkeiten
Das Auto geht in das Eigentum des Geldgebers über. Der Kreditnehmer, bzw. Leasingnehmer ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses lediglich Besitzer und unterwirft sich den Einschränkungen des Vertrages. Er kann den Wagen nutzen, jedoch nicht im selben Umfang wie er es könnte, wenn er Eigentümer wäre. Auswahl, Konfiguration und Kauf des Wagens sind vom Finanzierungs- oder Leasingvertrag absolut losgelöste Rechtsgeschäfte. In der Realität wird leider häufig hier ein Zusammenhang hergestellt, der so nicht besteht. Je mehr diese Grenzen verwischen, je gefährlicher kann es für den Käufer und späteren Besitzer des Wagens werden. Provisionen, Gebühren und Nebenkosten fallen ebenfalls bei beiden Modellen an und werden über die Laufzeit anteilig in die Raten eingerechnet. Auch ein „provisionsfreier“ Vertrag enthält Nebenkosten und Gebühren.
2. Leasing und Finanzierung, die Unterschiede
Das Geschäftsmodell eines Leasingvertrages besteht darin, die Abnutzung eines Gegenstandes über monatliche Ratenzahlung abzugelten. Ein Beispiel: Fahrzeugwert 10.000 €, Abnutzung in 3 Jahren 60%, Restwert nach Vertragsablauf 40%. Bei der Finanzierung ist der Restwert egal, die 10.000 € werden vollständig zurückbezahlt plus Zinsen darauf.
3. Leasing und Finanzierung, der steuerliche Aspekt für den Privatmann
Beide Modelle haben für den Privatmann kaum Relevanz. Und wenn, dann in einem so geringen Maße, dass es nicht lohnt, weiter darauf einzugehen.
4. Leasing und Finanzierung, der steuerliche Aspekt für den Unternehmer
Die Finanzierung bringt mehr Nachteile als Vorteile. Lediglich der in der Monatsrate enthaltene Zinsanteil kann steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer kurzen Laufzeit ist dieser Anteil niedrig, bei einer langen Laufzeit ist er höher, die lange Laufzeit schränkt das Unternehmen aber in seiner Flexibilität ein. Zudem wird Liquidität gebunden und der Wagen wird über ein starres Modell 6 Jahre linear oder degressiv abgeschrieben.
Beim Leasing sieht das ganz anders aus. Die Leasingrate kann in die Kosten gebucht werden, ähnlich wie Miete, Strom und Personal. Durch einen geschickte Konfiguration des Leasingvertrages kann ein bedeutender Steuerspareffekt erzielt werden! Wichtig: exakt diese individuelle Ausgestaltungsmöglichkeit macht das Leasing so interessant und erklärt die weite Verbreitung. Speziell jene unter uns, die lieber „bar“ zahlen wollen statt zu leasen, könnten hier positive Argumente für das Leasing finden.
Am interessantesten ist Leasing für Unternehmer, die sich gegenüber dem Finanzamt mit einer Gewinn- und Verlustrechnung erklären (GuV), also nicht bilanzierungspflichtig sind, wie bei einer GmbH. Im Unterschied zum bilanzierenden Unternehmen kann der GuVler eine Sonderzahlung mit der ersten Leasingrate vollständig in die Kosten buchen! Nachfolgend ein Beispiel, passend zum Jahresende:
Ende November stellt der Unternehmer Schlauberger fest, wie hoch in etwa sein zu versteuernder Gewinn im laufenden Geschäftsjahr ausfallen wird. Sagen wir mal es sind 25.000 €, die versteuert werden müssten. Schlauberger will aber den neuesten Cali haben, der steht beim Händler mit allem zipp und zapp auf dem Hof und soll 75.000 € kosten (alle Zahlen sind netto ohne Mwst.)
Wenn er den Cali bar bezahlt und im Dezember zulässt, kann er ein 12. der Jahresabschreibung mitnehmen, das ist so wenig, die Berechnung lohnt nicht. Schlauberger macht seinem Namen aber alle Ehre und konfiguriert mit seiner Leasingbank eine maßgeschneiderte Lösung. Er leistet eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 20% - also 15.000 €, die er noch im Dezember überweist. Jetzt braucht sein Unternehmen nur noch 10.000 € zu versteuern. Desweiteren plant Schlauberger das Leasing so, dass es möglichst hohe Kosten generiert. Faustregel: Minimale Laufzeit und minimaler Restwert. 30 Monate Laufzeit erkennt das FA noch an, darunter wird es kritisch. Ein Restwert von 30% des Kaufpreises wird auch noch durchgewunken.
So sieht dann die Rechnung aus: 75.000 - 15.000 (Sonderzahlung) - 22.500 (Restwert) = 37.500
Diese 37.500 zieht die Leasingbank zur Berechnung der Leasingrate heran. Bei 30 Monaten sind das 1.250 € im Monat. Je nach aktuellem Zinsstand liegt die Monatsrate dann bei rund 1.450 € im Monat, bzw. 17.400 € im Jahr. Läuft es also im Folgejahr genauso gut, müssten nicht 25.000 € versteuert werden, sondern lediglich 7.600 €. Im Vergleich zur linearen Abschreibung (12.500 € im Jahr) senken die Leasingkosten das Betriebsergebnis somit um 4.900 € mehr. Vollkommen legal.
Nach 30 Monaten endet das Leasing und der grade mal 2,5 Jahre junge Cali darf für stolze 22.500 € (zzgl. Mwst) aus dem Eigentum der Leasingbank in glückliche Hände wechseln. Diese Hände können eine andere Firma sein (dann ist die Mwst. optierbar) oder ein glücklicher Verwandter (der die Mwst. verschmerzen muss). Dank Leasing gibt es am Ende nur einen Verlierer: das Finanzamt.