KFZ Kauf, Dreiecksbeziehung

leines

Aktiv-Mitglied
Ort
Wertach
Mein Auto
T6 Caravelle
Erstzulassung
10/16
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Langer Radstand, Kunstledersitze Climatronic,
Umbauten / Tuning
WWZH nachgerüstet
FIN
WV2 ZZZ 7HZ HH06xxxx
Hallo,
ich werde einen seltenen Traktor im Westerwald kaufen (siehe Homepage..). Ich sitze hier im Allgäu, der Verkäufer in Österreich.
Der Schlepper ist so weit ok und auch sein Geld wert.
Jetzt werde ich also da hocheiern, den Schlepper an den Haken nehmen und soll dabei gleich 1500 € aus dem Kaufpreis als Unterstellgebühr an den Einsteller berappen. Auch gut. Den Rest bekommt der Verkäufer dann nächste Woche bei der Übergabe der Papiere.

Soweit der Plan.

Nachdem ich derzeit noch einer niedertächtigen Menschin wegen einer hübschen Summe Geldes für nichtbezahlte Schaffelle nachlaufe, bin ich etwas vorsichtiger geworden.


Einen Kaufvertrag möchte ich noch nicht abschließen. Es kann ja auch sein, dass Beschreibung und Bilder doch trügen. So kann ich im schlimmsten Fall immer noch auf dem Absatz umdrehen, und habe hald die Fahrtkosten in den Sand gesetzt.

Wie würdet Ihr das ganze schriftlich im Vorfeld absichern? (Abtretungserklärung des Verkäufers?, Empfangsbestätigung des Einstellers?)

Grüße Leines
 
Hallo,
ich werde einen seltenen Traktor im Westerwald kaufen (siehe Homepage..). Ich sitze hier im Allgäu, der Verkäufer in Österreich.

Du kaufst von einem Verkäufer im "Ausland" einen Gegenstand, der sich in Deutschland befindet.

Jetzt werde ich also da hocheiern, den Schlepper an den Haken nehmen und soll dabei gleich 1500 € aus dem Kaufpreis als Unterstellgebühr an den Einsteller berappen. Auch gut. Den Rest bekommt der Verkäufer dann nächste Woche bei der Übergabe der Papiere.

Den zu kaufenden Gegenstand musst du "auslösen", weil jemand Lagergebühren für einen Gegenstand verlangt, der jemandem im "Ausland" gehört. Du trittst in eine Zahlungsverpflinchtung ein, die ursächlich zwischen dem Eigentümer (im "Ausland") und dem Besitzer (im Westerwald) besteht. Allein die Übernahme dieser Verpflichtung halte ich für allerhöchst riskant und in keinster Weise in dieser Form erstrebenswert.

Einen Kaufvertrag möchte ich noch nicht abschließen. Es kann ja auch sein, dass Beschreibung und Bilder doch trügen. So kann ich im schlimmsten Fall immer noch auf dem Absatz umdrehen, und habe hald die Fahrtkosten in den Sand gesetzt.

So würde ich es grundsätzlich handhaben. Keinen Kaufvertrag machen. Jedoch ein schriftliches Einverständnis vom Eigentümer (in Österreich) "einfordern", das dich als rechtmäßigen Interessenten bei der Besichtigung des Schleppers im Westerwald ausweist. Nicht mehr! Keine Kaufabsicht bestätigen! Keine Zahlungsbereitschaft (als Teilzahlung oder wie auch immer deklariert) gegenüber dem aktuellen Besitzer (dem "Einsteller") erklären. Die Begleichung der Einstellgebühren ist keinesfalls von dir zu übernehmen! Warum? Wenn der Schlepper nicht OK ist und du findest später einen Mangel, wird der Verkäufer (im Ausland) sagen, dass dies "der Einsteller schuld" ist. Du mögest doch bitte dort deine Forderung stellen. Du hast dann ganz schlechte Karten.

Meines Erachtens läuft zwischen dem Verkäufer und dem "Einsteller" (Westerwälder – nicht dass ich Vorurteile habe) ein krummer Deal, bei dem du den Kürzeren ziehen wirst.
Deshalb: Der Österreicher kungelt alles mit dem Westerwälder direkt und du hängst da nicht zwischen drin. Und der Kauf läuft ohne Einbeziehung eines Dritten nur zwischen dir und dem Verkäufer ab. Und dann selbstverständlich nach Deutschem Recht! Kaufvertrag in Deutschland schließen und auch unterzeichnen lassen. Alles andere bringt dir viel zu viel Risiko.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo steht das Gefährt. Gibt hier,inkl. meiner Wenigkeit bin vom Fach) einige Österreicher kann man sicher einiges vor Ort klären.
Gruss TOM
 
Den Rest bekommt der Verkäufer dann nächste Woche bei der Übergabe der Papiere.
Das ist mir erst jetzt aufgefallen, was da für eine Nummer laufen soll. Was passiert dann, wenn du die Papiere haben willst? Was ist, wenn der Verkäufer dann plötzlich und aus heiterem Himmel gegen dich Forderungen stellt, die vollkommen aus der Luft gegriffen sind? Wer hat dann die Beweislast? Wer sitzt am längeren Hebel?

Eben. Scheiß was auf deine Geilheit auf den Trecker. Kühlen Kopf bewahren.

Kaufvertrag nach Deutschem Recht. Und die Papiere befinden sich bereits bei einer deutschen Vertrauensperson, die dir erlaubt hat, sie auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Wenn der Restpreis fällig wird, händigt man dir im Gegenzug die Papiere aus.

Hast du die Papiere schon mal gesehen? Du kannst sie auch per Fax ans Straßenverkehrsamt schicken lassen, die prüfen dann gleich nach, ob da was faul ist.
 
Hallo,

.....grundsätzlich ist im Moment sehr vorsichtig mit "günstigen Angeboten" von Landmaschinen oder Baumaschinen um zu gehen.

Aktuelle Masche:
Im www werden offensichtlich sehr günstige Maschinen angeboten - mit Bildern und bester Umschreibung - dazu eine Telefonnummer, bzw. Whatsup Kontakt.

Nimmt man damit Kontakt auf, wird zunächst ein seriöser Eindruck erweckt - bezahlen z.B. über ein Amazon Treuhänderkonto usw.
D.h. man bezahlt da hin und das Geld wird angeblich erst fließen, wenn auch die Ware übergeben wurde.
Und genau hier liegt der Hund begraben, denn das Geld ist bereits vorher weg.

Ich wollte mir vor kurzem einen MiniBagger kaufen - als Standort war Karlsruhe angegeben - da wäre ich logischerweise selber hin gefahren und hätte das Teil geholt und bar bezahlt.
Und genau hier endete das Geschäft, denn laut Verkäufer befand sich das Teil noch im Ausland und müsste dann extra dort hin gebracht werden.

Aktuell stehen täglich mehrere solcher Anzeigen im www - diese werden aber fast immer sofort nach kurzer Zeit gelöscht.

Ob es sich hier um so ein Geschäft handelt - keine Ahnung - aber alles sehr seltsam.
Geld weg, ohne Ware ist immer erst mal Sch..... !!

Westerwald ??
Dann könntest du ja auf ein Käffchen vorbei kommen - das Kaff von uns, liegt am Rand vom WW in der Nähe von Koblenz.

Gruß
Claus
 
Der Österreicher soll dem Westerwälder den Kfz Brief per Einschreiben senden, und dann geht Geld gegen Ware und Brief.
Die andere Nummer stinkt......
 
Einen Kaufvertrag möchte ich noch nicht abschließen

In dem Moment wo Du Geld zahlst, solltest Du eine schriftliche Vereinbarung haben. Andernfalls hast Du keine Basis für Deine Forderung (Rückzahlung Geld, Herausgabe der Sache / Erfüllung (nicht vorhandener) Vertrag).
Die Papiere mit Anzahlung wären mir wichtiger als die Hardware. Vertragspartner in Ö heißt Du brauchst im Streitfall neben dem deutschen Anwalt (den Deine Rechtsschutz zahlt), einen österreichischen, den Du (mindestens zunächst) selbst zahlst. Im Vertrag unbedingt Gerichtsstand D (Kempten ?) vereinbaren sowie deutsches Recht (BGB).
Was sagt der Verkäufer, weshalb er in Ö und der Trekker in D ? Weshalb macht er nicht EUR 200,00 gegen Fahrzeugbrief, und Du darfst erst zulassen nach voller Zahlung ?
Was soll die Unterstellgebühr an den Einsteller sein ? Wenn das der Garagenwart im Westerwald ist, zahlst Du dem das Geld das der Ösi dem schuldet, und hast keinen Cent Anspruch auf den Trekker ... Wie weit ist der Ösi von Dir weg ? Könnt Ihr Euch nicht mal schnell in Innsbruck oder Reutte treffen ? Weshalb kann er die Garagengebühr nicht überweisen ? Das stinkt ...
Der Vorschlag von Multitourer ist der Beste ... muss nur Empfang der Kohle quittiert werden, der Ösi muss Dir schriftlich bestätigen dass er die Abwicklung so will und der Garagist ermächtigt ist die Zahlung in seinem Namen anzunehmen ...
Vor meinem ersten T5 war ein interessanter Viano (jaja, ich weiss ... ) Linkslenker in U.K.; umgezogen, bleibt doch länger, verkauft jetzt das deutsche Auto; ich hatte zufällig in der Nähe zu tun und wollte schnell vorbeikommen ... nie mehr was gehört, hab' ich dann bei Mobile gemeldet ...

Viele Grüße,
Jochen
 
Die Sache wäre mir viel zu schräg.

Hände weg!
 
Hallo Leines,

grundsätzlich ist dein Gedanke, zunächst keinen Vertrag abzuschließen, schonmal gut. So kannst du bei Nichtgefallen tatsächlich wieder umkehren, und hast nur deine Zeit und deine Reisekosten aufgewendet.

Wenn man jetzt aber weiterdenkt, wird es kompliziert. Die Zahlung an den Besitzer (nicht Eigentümer) wäre als Anzahlung auf den Kaufgegenstand zu betrachten. Der Besitzer kann dir aber das fremde Eigentum nicht ohne Einverständniserklärung des Eigentümers übereignen. Der Eigentümer müsste also sein Eigentum an den Besitzer abtreten. Dein Problem ist aber, du kannst die Echtheit dieser Abtretung nicht prüfen. Das Geschäft müsste also eigentlich ähnlich einem Grundstücksgeschäft über einen beglaubigenden Notar ablaufen, was sicherlich zu aufwändig wäre.

Und wenn ich das alles jetzt weiterdenke, gibt es eigentlich nur eine Lösung. Der Eigentümer soll mit den Papieren zum Kaufgegenstand kommen. Alles andere ist Käse.

Sonst zahlst du eine Anzahlung und transportierst den Kaufgegenstand in den Allgäu. Da kommt ihn dann der Eigentümer (mit Polizeigewalt) bei dir abholen. Du hast also die Einstellkosten bezahlt und noch 2/3 des Transport übernommen.

:danke:

Gruß, caravelle
 
Hallo Leines,

mit meiner Nähe zum Westerwald würde ich auch Hilfe anbieten....Besichtigung - Faktenklärung - was du möchtest - gerne

Gruß
Helge
 

... nur wen er dann nicht genommen wird.

bei Nichtgefallen tatsächlich wieder umkehren

Bei Gefallen auch, da er keinen Cent zahlen sollte ohne einen Vertrag zu haben. Und den kann er in dem Moment nicht machen da der Ösi nicht da ist.

nicht ohne Einverständniserklärung des Eigentümers übereignen

Kann er grundsätzlich nicht, das kann nur der Eigentümer. Es sei denn, der Garagist wäre Erfüllungsgehilfe, was er aber auch nicht ist.

über einen beglaubigenden Notar

Auch hier kann der Garagist nichts machen .... was soll der Notar beglaubigen ?


Grüße,
Jochen
 
Hallo,
jetzt bin ich auf höherer Ebene verwirrt.

Also die Geschichte ist tatsächlich zunächst glaubhaft, den Verkäufer, praktizierender Medizinmann gibt es, mit Internet, ich habe auch schon unter der Nummer angerufen, auch den Landiwrt findet man.
Aber das ist ja das was ich an diesem Forum schätze, es kommen Sichtweisen, an die man im ersten Augenblick noch nicht so gedacht hat.
Ich denke mal, am Besten wird es sein der Verkäufer schickt die Papiere in den Westerwald und bevollmächtigt den Landwirt den Schlepper zu verkaufen. (Wie prüfe ich die Echtheit der Vollmacht?) Alles Geld geht an den Einsteller und die rechnen untereinander ab.
Oder ich hole den Schlepper und zahle den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer bei Übergabe der Papiere.
Der Schlepper ist ja auch noch angemeldet.

@Caus Dentman: wenn es soweit ist melde ich mich gerne, eine Tasse Kaffee mehr kann bei der magical mystery tour sicherlich nicht schaden!
@ smartcdi: einfach so vom Haken lassen weill ich den Fang nicht, dafür ist der Schlepper zu selten und zu gut im Zustand. Das ist seit langer Zeit der einzige der hier in D mit deutscher Zulassung angeboten wird.
@ Caravelle: Du hast natürlich recht, ohne Brief hab ich nichts in der Hand und meine Anzahlung ist auch weg. Guter Gedanke mit dem Gerichsstand in Kempten.
@Helge235: Das ist ja mal ein super Vorschlag, auf den ich gerne zurückkomme. Der Verkäufer wohnt ausgerechnet in einem Ort der Ehrlich heisst. Ist das für Dich machbar?
@ Tom : das Gefährt steht von uns aus gefühlt kurz vor der Packeisgrenze, bei Koblenz, trotzdem Danke
Grüße Leines
 
Kann er grundsätzlich nicht, das kann nur der Eigentümer. Es sei denn, der Garagist wäre Erfüllungsgehilfe, was er aber auch nicht ist.



Auch hier kann der Garagist nichts machen .... was soll der Notar beglaubigen ?


Grüße,
Jochen

Das der Eigentümer beim Notar (in Österreich) die Papiere zum Kaufgegenstand hinterlegt hat und der Besitzer eben nun "Erfüllungsgehilfe" ist. Er beglaubigt die Unterschrift des Eigentümers.

Prinzipiell funktioniert das aber nur mit einem zweiten Notar am Standort des Kaufgegenstand, welchem die Unterlagen des ersten Notar direkt durch diesen zugeleitet werden. Der zweite Notar beglaubigt dann den Kaufvertrag zwischen Besitzer als "Erfüllungsgehilfe" des Eigentümers und dem Käufer und nimmt den Kaufpreis entgegen. Er zahlt dann die Einstellgebühren und überweist den Rest an den Eigentümer. So dann weist der zweite Notar den ersten Notar an, die Papiere an den Käufer zu überstellen.

So funktioniert es sinngemäß wenn eine Immobilie im Ausland verkauft wird, und eine der Vertragsparteien sich nicht am Immobilienstandort aufhält.

Gruß, caravelle
 
Hallo Leines,

ist keine 30 km von meiner Lagerhalle weg...ich habe auch einen Deutz/Eicher/Fendt Sammler hier im Bekanntenkreis,der sich gut mit der Materie auskennt. Die Basissachen kann ich als Oldtimerfahrer auch selbst erkennen. Also keine Hemmung: schreib mir per Nachricht was zu tun ist. Und zur Abholung kannst Du hier auch gerne übernachten.

Gruß
Helge
 
Moin,
heute war ich beim Reifenmann zum Radwechsel, da fiel mir ein Exemplar der "Schlepper-Post" in die Hände.

In dem Heft wurde ebenfalls auf die Risiken von scheinbar günstigen Schlepper-Schnäppchen hingewiesen...
Die Masche ist Mode & hat Methode und setzt voll auf den "haben wollen" Effekt solcher Offerten.
Das Problem ist dort auch schon angekommen... und von daher ist weiterhin Vorsicht geboten
 
Hallo,

....und genau deswegen habe ich auch noch keinen Bagger ;(.
Evtl. muss ich mir doch einen für drei Tage mieten :rolleyes:
Andererseits würde es ungemein beruhigen zu wissen das man immer und überall einen Bagger zur Verfügung hätte - falls mal was zu baggern wäre.

Übung habe ich ja - es ist nur immer sehr lästig, die kleinen Pänz von der Baustelle fern zu halten - und bei 1€ für 7 Minuten geht das auch richtig ins Geld;(

20170505_120631.jpg

.....da habe ich bei den letzten Bulli Days einen 2-stelligen Betrag verjubelt !!!!

Gruß
Claus
 
Hi Claus,


ich hätte da einen upgrade für Dich, Ravensburger Spieleland, Tageskarte irgendwas um die EUR 25,00 ... + Käffsche bei mir ...

DSC_8448.jpg


Grüße,
Jochen
 
Hallo,

ch hätte da einen upgrade für Dich, Ravensburger Spieleland, Tageskarte irgendwas um die EUR 25,00 ... + Käffsche bei mir ...

....wie geil ist das denn ?
Die Kinder müssten halt irgendwie vertrieben werden - das ist ja viel zu gefährlich.:rolleyes:

Zur Info - ich suche wirklich einen kleinen Bagger !!

Gruß
Claus
 
Wer organisiert dort für uns Bekloppte mal ein Treffen? Ich wäre dabei. Das würde ja sogar bei schlechtem Wetter Spaß machen. Fände ich besser als in der Halle mit dem GoKart im Kreis zu fahren.
 
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