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Gelöscht 129107
Guest
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat am 26. 2. 18 entschieden, dass:
das Software Update eines VW Amorak nicht erzwungen werden darf.
So hat der Besitzer dieses Amoraks geklagt gegen einen Stilllegungsbescheid des zuständigen LRA Rhein-Neckar-Kreis.
Er bekam Recht !
Für den Amorak und seinen Besitzer bedeutet das:
Bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung zu diesem Thema darf das Auto ohne Update weiter fahren.
Das LRA RNK musste die Verfahrenskosten tragen.
Das trifft natürlich auch auf die Besitzer des VW T6 zu.
Niemand kann demnach gezwungen werden ein entsprechendes fragwürdiges Update aufspielen zu lassen, dessen Auswirkungen auf den Motor und das gesamte Fahrzeug unklar ist.
Man hatte ja bisher schon eine 18 monatige Umrüstungsfrist, nun kommt noch hinzu, dass es noch einige Zeit dauern dürfte, bis es zu diesem Thema zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt.
Das Thema Update rückt somit für diejenigen T6 Fahrer in weite Ferne, die ihr Fahrzeug mit der neuen Software nicht beglücken wollen.
das Software Update eines VW Amorak nicht erzwungen werden darf.
So hat der Besitzer dieses Amoraks geklagt gegen einen Stilllegungsbescheid des zuständigen LRA Rhein-Neckar-Kreis.
Er bekam Recht !
Für den Amorak und seinen Besitzer bedeutet das:
Bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung zu diesem Thema darf das Auto ohne Update weiter fahren.
Das LRA RNK musste die Verfahrenskosten tragen.
Das trifft natürlich auch auf die Besitzer des VW T6 zu.
Niemand kann demnach gezwungen werden ein entsprechendes fragwürdiges Update aufspielen zu lassen, dessen Auswirkungen auf den Motor und das gesamte Fahrzeug unklar ist.
Man hatte ja bisher schon eine 18 monatige Umrüstungsfrist, nun kommt noch hinzu, dass es noch einige Zeit dauern dürfte, bis es zu diesem Thema zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt.
Das Thema Update rückt somit für diejenigen T6 Fahrer in weite Ferne, die ihr Fahrzeug mit der neuen Software nicht beglücken wollen.