Dashcam verboten ?

HJB - ich habe berufsbedingt gelegentlich mit (Bau)Prozessen zu tun:
1) Ein SV hilft nicht sicher, ein gerechtes oder auch nur juristisch richtiges Urteil zu fällen. Wenn Du wüsstest, was SV so von sich geben und wie groß die Angst der Richter ist, gegen das Gutachten eines ja von ihnen selbst bestimmten SV zu urteilen, dann.................

2) Bei einem Gerichtsprozess kannst Du nur für den Gerichts-SV ab 2.000 € aufwärts rechnen. Zzgl. ggf von einer Seite (mit) zu tragenden Parteigutachtern!
Da gehst Du im Unterliegensfall mit 4 - 5.000 € weniger nach Hause!

Alleine schon aus dem Grund wird ein Richter mit Recht in einem Prozess, in dem es weder um grosse Schadenssummen noch um strafrechtliche Dinge geht, auf einen SV verzichten!
Und wenn Du den Richtern mangelnde Ahnung von der Materie unterstellst, wer von uns (von Dirk und wenigen anderen mal ab) hat dann MEHR Ahnung???
Bloß verstehen die wenigsten von etwas von Jura. Mit Glück höchstens von Moral!
Hallo,

1.) Stimmt leider

2.) Mag sein. Ich meine auch nicht die von einer Partei eingeschalteten Gutachter. Ich habe es schon oft beobachtet, daß Richter mangels Sachkenntnis auch für ein-oder zweistellige Streitwerte Sachverständige einschalten. Und dann kam meist ein ganz vernünftiges Urteil dabei heraus.

Gruß

hjb
 
Ein Richter steckt immer irgendwie im Dilemma: Er urteilt nach Kenntnisstand oder nach Gutachtermeinung (was ich in vielen Bereichen für höchst bedenklich halte, wenn ein Gutachter ist nicht fehlerfrei und auch nicht unabhängig oder unvoreingenommen >> klassisches Beispiel: Ein berufsunfähig Gewordener klagt gegen die gutacherlich gestützte Verweigerung der Zahlung des Leistungsträgers).

Und/oder orientiert sich an geltendem Gesetz (soweit dieses eindeutig ist) oder am gesunden Menschenverstand. So weit meine laienhafte Vorstellung.

@ Nic: In dem speziell von Dir angesprochenen Punkt hast Du allerdings mehr als Recht! Bertolt Brecht würde wohl sein berühmtes Zitat rauskramen: "Dann wähle ich mir eben ein anderes Volk!"
 
Ein Richter steckt immer irgendwie im Dilemma: Er urteilt nach Kenntnisstand oder nach Gutachtermeinung (was ich in vielen Bereichen für höchst bedenklich halte, enn ein Gutachter ist nicht fehlerfrei und auch nicht unabhängig oder unvoreingenommen). Und/oder orientiert sich an geltendem Gesetz (soweit dieses eindeutig ist) oder am gesunden Menschenverstand. So weit meine laienhafte Vorstellung.

@ Nic: In dem speziell von Dir angesprochenen Punkt hast Du allerdings mehr als Recht! Bertolt Brecht würde wohl sein berühmtes Zitat rauskramen: "Dann wähle ich mir eben ein anderes Volk!"
Hallo,

leider nur vereinzelt:confused:.

Gruß

hjb
 
Demzufolge ist Lügen vor Gericht rechtlich wohl nicht so schlimm wie das Filmen aus dem Auto.

Nur die Polizei hat dann wohl nen Sonderstatus
 
Hi,

nun ja, das war ein zivilrechtlicher Streit und laut Zusammenfassung sind Aufzeichnungen von Dashcams in solchen zivilrechtlichen Angelegenheiten nicht verwertbar. Wenn der in die Hauptstraße einbiegende Fahrer hier den ersten Anscheinsbeweis nicht widerlegen konnte, dann ist das für ihn vielleicht ärgerlich, aber noch kein persönliches Desaster. Er hätte auch warten können, bis die gesamte Straße frei ist. Eine Mitschuld wäre da sicherlich übrig geblieben.

Ich denke anders sieht es in strafrechtlichen Fragen aus, wenn man seine Unschuld oder die Unschuld Dritter mit so einer Aufnahme beweisen kann. Ich denke nicht, dass ein Richter den Kamerabeweis dann ignorieren wird.

VG

Andreas
 
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Reaktionen: hjb
Wie ist es denn, wenn die Polizei mich bei einem Vergehen filmt? Das ist doch gleichzusetzen mit der Unfallaufnahme. Die haben doch auch keinen richterlichen Beschluss. Hier wird wieder eindeutig mit zweierlei Maß gemessen und der Ehrliche ist - wie so oft - der Dumme. Und ne Geschwindigkeitsüberschreitung ist genau so ein delikt wie das, nen Unfall zu verursachen
 
Hallo,

....gerade heute war passend zu den Gerichtsbeschlüssen wieder ein Bericht dazu.
Generell ist die Nutzung der Dashcams nicht verboten.

In einem vorliegenden Fall wurde einem Dashcam Nutzer vom Richter die Nutzung untersagt, weil er diese dauerhaft hat laufen lassen, um sich dann am Abend daran zu machen und alle Vergehen mit entsprechendem Material an zu zeigen.
Solche Spinner gibt es ja auch.

Genau wegen so einem Spinner, habe ich die Kameras installiert.
Mir wurde etwas angehängt, was ich wirklich nicht begangen habe - zum Glück hat damals der Staatsanwalt selber 1 + 1 zusammen gezählt.
Mit der Kamera wäre es für diesen Spinner auf jeden Fall sehr eng geworden.

Meine Kameras bleiben auf jeden Fall aktiv - und wenn ich mir diese versteckt einbaue - die hintere sieht man sowieso nicht.

Gruß
Claus
 
Hallo Claus,
Woher hast du für die Frontkamera das zündungsplus genommen.

Danke

Grüße a.
 
Hallo Anton,

ich bin zwar nicht Claus, antworte aber trotzdem mal. ;)

Ich hab die Dachcam an das RNS510 angeschlossen. Dadurch wacht sie beim Einschalten des Radios auf, also mit Einschalten der Zündung, und schaltet sich mit dem Einschlafen des Radios wieder ein.

Falls diese Schaltung gewünscht ist, müsste Claus allerdings das Kabel dafür nennen, da ich die Schaltung von jemand anderem gemacht bekommen habe.
 
Hallo,
gibts da auch eine Lösung ohne ein Kabel zu verlegen?
Eventuell beim regensensor oder so?

Danke!

LG a.
 
Hallo,

....die Bayern wieder =)=)=)=)=)=)=)

....diese (insbesondere) Bayrischen Datenschützer sollten erst mal dafür sorgen, das meine Daten z.B. vom Einwohnermeldeamt nicht einfach so jedem Ar.... übermittelt werden - so z.B. der GEZ und anderen Verbrechern.
So etwas diskutiere ich mit diesen Spinnern gerne mal aus.

Und wenn ich mit meiner Dashcam, ein Verbrechen, oder zumindest einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, bei dem ich oder mein Hab und Gut zu Schaden kommt, aufnehme, dann wird das ganz sicher auch vor Gericht zum tragen kommen.

Aber wartet mal ab - unsere Konjunktur geht gerade den Bach runter, dann haben die ganzen Idioten auch wieder andere Sorgen und können sich um die richtig wichtigen Dinge im Leben kümmern und nicht um so einen rechtlichen Schwachsinn !!!!!!

Bei solchen Paragraphen Ar....löööööchäääärn bekomme ich Blutdruck !!!!

Gruß
Claus
 
Hallo,

da sieht man mal wieder, wie von der Allgemeinheit alimentierte überflüssige Fachidioten in bestens geschützter Stellung hirnrissige Handlungen vollbringen.

Wie heilt man solche Leute? Ihnen in die Eier treten, das Trauerspiel filmen, die Videodatei übergeben und wenn sie´s dann als Beweismittel gebrauchen wollen selbst mit einem horrenden Bussgeld belegen? Aber dann kapieren die es wahrscheinlich immer noch nicht.
Seelig sind die geistig Armen.....

Gruß

hjb
 
Moin,

wenn ich etwas entsprechendes aufgenommen habe und es relevant ist zur Aufklärung, dann muss man das ja nicht der Polizei zur Verfügung stellen sondern denen nur sagen das man entsprechende Aufnahmen hat. Die Polizei wird dann die Aufnahmen beschlagnahmen und so habe ich nichts weitergegeben. Dann soll doch mal der Datenschützer gegen die Beschlagnahme vorgehen.
Ich bin selber gerade in Bayern und meine Dashcam läuft mit.
Die Mehrheit der Dashcam Besitzer will doch die Aufnahmen nicht ins Internet stellen und an Dritte weitergeben, also haben die doch erstmal keine Handhabe, denn die Aufnahmen für meinen eigenen Zweck werden ja von den Datenschützern auch nicht angeprangert.

Vielleicht wird ja demnächst eine Dashcam in jedem neuen Auto Pflicht.

Man siehst sich auf der Dashcam

Klaus
 
Hallo,

....in jedem Puff und jedem Bahnhof läuft eine Überwachungskamera um evtl. Probleme auf zu zeichnen.

In fast jeder Stadt werden ganze Straßenzüge Verkehrsüberwacht, bestimmte Strecken können sogar Live im WWW eingesehen werden um sich selber ein Bild von der Verkehrssituation zu machen.

Was ist da der Unterschied ?????

Vollmeise kann ich da nur sagen !!!!!

Gruß
Claus
 
Hallo,

....in jedem Puff und jedem Bahnhof läuft eine Überwachungskamera um evtl. Probleme auf zu zeichnen.

In fast jeder Stadt werden ganze Straßenzüge Verkehrsüberwacht, bestimmte Strecken können sogar Live im WWW eingesehen werden um sich selber ein Bild von der Verkehrssituation zu machen.

Was ist da der Unterschied ?????

Vollmeise kann ich da nur sagen !!!!!

Gruß
Claus
Wirklich? Woher weißt du das:D?

Gruß

hjb
 
Hallo,

Wirklich? Woher weißt du das:D?

....mmmmh, wie komm ich aus der Nummer wieder raus :rolleyes:.
Es soll hier in der Nähe von KO ein Studio geben, wo ein Zahnarztstuhl steht, auf der man sich von der Mutti etwas quälen lassen kann - es könnte also sein, das ich da rein beruflich mal gefordert wurde.
Da muss ich dann aber aufpassen, das es mir nicht so geht wie in einem OP - da sollte ich was reparieren - OP war aber belegt.
Darauf hin hat der Doc gesagt ich könne da ruhig rein, der Patient bekommt eh nix mit.

.....es gibt sogar Praxen wo eine Kamera den Eingangsbereich überwacht weil da nicht immer besetzt ist.

Hier in D ist das aber insgesamt mal wieder typisch - für alles wird irgend ein Gesetzestext und eine passende Auslegung gefunden.

Gruß
Claus
 
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