- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2012
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- neuer Motor von VW bei KM 93000
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RCD 310+DAB (+) MJ2013?
- Extras
- HA-Sperre, drittes Bremssystem auf dem Beifahrersitz, Xenon, LSH, Zölzer, Primavelo .........
- Umbauten / Tuning
- Goldschmitt 4K-LFW, Niveauregulierung, autom. Nivellierung, 3,5t zGG + 3,5t AHK, 7t GzG, 1950kg HA-Last
- FIN
- WV2ZZZ7HZD-----
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo,HJB - ich habe berufsbedingt gelegentlich mit (Bau)Prozessen zu tun:
1) Ein SV hilft nicht sicher, ein gerechtes oder auch nur juristisch richtiges Urteil zu fällen. Wenn Du wüsstest, was SV so von sich geben und wie groß die Angst der Richter ist, gegen das Gutachten eines ja von ihnen selbst bestimmten SV zu urteilen, dann.................
2) Bei einem Gerichtsprozess kannst Du nur für den Gerichts-SV ab 2.000 € aufwärts rechnen. Zzgl. ggf von einer Seite (mit) zu tragenden Parteigutachtern!
Da gehst Du im Unterliegensfall mit 4 - 5.000 € weniger nach Hause!
Alleine schon aus dem Grund wird ein Richter mit Recht in einem Prozess, in dem es weder um grosse Schadenssummen noch um strafrechtliche Dinge geht, auf einen SV verzichten!
Und wenn Du den Richtern mangelnde Ahnung von der Materie unterstellst, wer von uns (von Dirk und wenigen anderen mal ab) hat dann MEHR Ahnung???
Bloß verstehen die wenigsten von etwas von Jura. Mit Glück höchstens von Moral!
1.) Stimmt leider
2.) Mag sein. Ich meine auch nicht die von einer Partei eingeschalteten Gutachter. Ich habe es schon oft beobachtet, daß Richter mangels Sachkenntnis auch für ein-oder zweistellige Streitwerte Sachverständige einschalten. Und dann kam meist ein ganz vernünftiges Urteil dabei heraus.
Gruß
hjb