Dashcam verboten ?

Hallo,



....mmmmh, wie komm ich aus der Nummer wieder raus :rolleyes:.
Es soll hier in der Nähe von KO ein Studio geben, wo ein Zahnarztstuhl steht, auf der man sich von der Mutti etwas quälen lassen kann - es könnte also sein, das ich da rein beruflich mal gefordert wurde.
Da muss ich dann aber aufpassen, das es mir nicht so geht wie in einem OP - da sollte ich was reparieren - OP war aber belegt.
Darauf hin hat der Doc gesagt ich könne da ruhig rein, der Patient bekommt eh nix mit.

.....es gibt sogar Praxen wo eine Kamera den Eingangsbereich überwacht weil da nicht immer besetzt ist.

Hier in D ist das aber insgesamt mal wieder typisch - für alles wird irgend ein Gesetzestext und eine passende Auslegung gefunden.

Gruß
Claus
Hallo,

mit den branchenüblichen Folterinstrumenten oder den zahnärztlichen Bohrern? Oder gar beidem simultan?

Gruß

hjb
 
Hi,

gerade lese ich die aktuelle Finanztest und sehe einen Artikel zu Dashcams: "Erstmals Video als Beweismittel in Strafverfahren".

Az. 4. Ds 155/14.

Gut zu wissen, dass es auch anders geht.

Falls mir das in einem anderen Fred entgangen sein sollte, dann sorry.

VG

Andreas
 
Hallo,

das filmen als solches ist nicht verboten, auch in Bayern nicht. Was man aber später damit macht, da muss man schon aufpassen. In Bayern soll ja die Weitergabe an die Ermittlungsbehörden schon verboten sein, macht aber nix, kann man umgehen. Es ist nicht verboten den Ermittlungsbehörden mitzuteilen das man zu dem Unfall entscheidendes beitragen kann, aber es nicht freiwillig rausgibt da man sich sonst u.U. strafbar macht. Die Behörden können das Material aber beschlagnahmen und dann ist man aus der Nummer raus.

In diesem Sinne lasse ich meine Dashcam weiter mitlaufen, egal was die Sheriffs und sonst wer sagt.

Klaus
 
Strafrecht und Zivilrecht sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe...:rolleyes:
 
Hallo zusammen,

nachdem ich nun schon das 2te Mal innerhalb 6 Wochen auf der Autobahn
bei Tempo 120
absichtlich zur Vollbremsung genötigt wurde, aber aufgrund dessen ich alleine im
Fahrzeug war und der andere zu dritt, hätte ich eh keine Chance bei einer Anzeige.

Ich würde mir nun gerne eine Front- und Heckkamera einbauen, die mit
einem Recorder verbinden (evtl. auch Monitor).
Das ganze sollte entweder mit der Aufnahme starten, wenn ich
losfahre, oder wenn ich einen Schalter drücke.
Am idealsten wären bei meinem Fahrzeug vermutlich Kameras im Nummernschildhalter oder Kennzeichenbeleuchtung,
da ich schwarz getönte Scheiben habe.
Ein Art Rückfahrkamera hat mein Bus ab Werk verbaut, damit man den Kugelkopf der Anhängerkupplung sieht,
die ist mit dem Rückwärtsgangsignal geschalten. und mittig unterm VW-Zeichen zwischen den Kennzeichenleuchten

Ich will die Kameras aber unabhängig davon betreiben können.


Hat jemand sowas schon realisiert?

Die Rechte interessieren mich momentan nicht, ob und was man darf, mir gehts hier nur ums technische, wie man das ausführen kann oder könnte.

Besten Dank im voraus!
 

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Das nenne ich mal ein ausgewogenes Urteil. :pro:
 
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