Dashcam verboten ?

olekole

Aktiv-Mitglied
Ort
Braunschweig
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
9/2004
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nein
Motortuning
muss man das ?
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Trendline
Radio / Navi
RNS-2 DVD
Extras
Anhängerkuppung,RNS2-iPodInterface,RNS2-Videointerface,Rückfahrkamera,Funk,APRS,
Umbauten / Tuning
T91, GRA, MFA HighlineTacho
FIN
WV2ZZZ7HZ5H006xxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
Moin,
nun wollte ich auch mal das Thema Dashcam angehen. Und da schaut man in die Zeitung.... :(

Typisch Deutsch !

Das Ansbacher Verwaltungsgericht erklärte, es sei unzulässig mit den Dashcams Aufnahmen zu machen, die später ins Internet gestellt, auf Youtube oder Facebook hochgeladen oder Dritten – etwa der Polizei vermittelt werden-

Toll wenn man nicht mal der Polizei die Aufnahmen geben darf :(

Quelle: http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html
 
Naja, da solltest Du aber den Artikel auch richtig wiedergeben: Es ist verboten Aufnahmen mit der Absicht zu fertigen, diese z.B. ins Internet zu stellen.
Ich würde mich auch bedanken, wenn Du hinter mir herfährst und dann denn Film online stellst.

Es gibt bereits ein früheres Urteil, in dem der DC-Film als Beweismittel nicht zugelassen wurde.

Diese neuerliche Klarstellung trägt Licht und Schatten in sich.

Nic
 
Hallo!

Man darf die Dashcams benutzen, um z.B. Landschafts-/Fahrtaufnahmen für den privaten Gebrauch zu machen und ohne sie zu veröffentlichen (Youtube, Facebook, etc.).
Ob im Falle eines Falles (eigener Unfall oder als Zeuge bei einem Unfall Dritter) das Video als Beweis vor Gericht zugelassen/anerkannt wird entscheidet einzig der Richter.

Gruß,
Klaus
 
Ob im Falle eines Falles (eigener Unfall oder als Zeuge bei einem Unfall Dritter) das Video als Beweis vor Gericht zugelassen/anerkannt wird entscheidet einzig der Richter.

Moin,

das haben die entschieden - mit einem klaren NEIN.

Ansonsten darf jeder mit seiner Dashcam für den privaten Gebrauch anstellen, was er will.

Wenn Du die Dashcam bei einem Unfall als Beweis einsetzen willst, mußt du vermutlich von dem Unfallgegner VOR dem Unfall, per Unterschrift absegnen lassen, dass er gefilmt wird :uuups:
 
Moin,

das haben die entschieden - mit einem klaren NEIN.


Hallo,

ich glaube nicht, dass ein einfaches Amts- bzw. Verwaltungsgericht verbindliche Grundsatzurteile fällen kann. Jeder Richter kann und wird das machen, wie er will.

So wurde einmal eine Klage meines Ex-Vermieters gegen uns vor dem Amtsgericht abgewiesen. In gleicher Sache lief parallel zwei Häuser weiter ein Verfahren zwischen dem gleichen Vermieter und einem weiteren Mieter, selbes Amtsgericht, selber Flur, nur ein anderer Richter. Obwohl mein Urteil zuerst gefällt wurde und der zweiter Richter darüber informiert wurde hat er genau anderst herum entschieden und da den Mieter verurteilt.

Also auf hoher See und vor Gericht ist nix sicher.

Für mich persönlich werde ich das Urteil im eigenen Land ignorieren und bei großen Fahrten weiterhin die Kamera laufen lassen, nicht um andere anzuschwärzen oder Videos zu veröffentlichen, sondern im Falle eines Falles, wenn es z.B. strafrechtlich relevant werden könnte, einen Gegenbeweis auf den Tisch legen zu können.

VG

Andreas
 
Hallo,

......das klare "Nein" bezweifele ich, da es sich um ein ganz normales Gericht handelte.

Wenn die Ursache eines Unfalls damit zu beweisen ist, wäre ein Richter schon äußerst bedenklich, wenn er derartige Beweise nicht zur Grundlage nimmt.
Andererseits ist das mal wieder typisch "Deutsch".

In Österreich ist allein der betriebsbereite Zustand einer Dashcam verboten - die muss noch nicht mal an sein.

Ich filme auf jeden Fall vorne und hinten fröhlich in einer 8GB Endlosschleife weiter !!!!! - für den privaten Gebrauch natürlich :rolleyes:

Gruß
Claus
 
... nunja in dem "Bericht" steht ja auch "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung gegen das Urteil schon zugelassen. Über eine Berufung hätte dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden"

und das werden die Bestimmt machen aber wie ja auch schon immer JEDE Verhandlung ist eigen ;)
 
Hallo,

im WDR war die Darstellung, dass ich filmen darf, es aber nicht via Internet oder zur Polizei weitergeben darf (da sind sich hier alle einig). Diese darf es aber verwenden und hierfür gibt es auch schon mindestens einen konkreten Fall. Sollte es krachen, kann ich also mindestens mit dem Beweis winken und abwarten, ob die Polizei das beschlagnahmt oder der Gegner klein beigibt. Falls beides nicht passiert, kann ich den Beweis der Polizei/Staatsanwaltschaft geben, die ihn nicht ignorieren kann. Gerichtsverwertbar ist er auch, nur habe ich dann im Gegenzug eine Ordnungswidrigkeit am Hals. Das kann aber das kleinere Übel sein.

So zumindest habe ich den Beitrag interpretiert, bin aber kein Jurist.

raven
 
Hallo,

ich bin privat - unfreiwillig - mit einem Richter bekannt, Präsident eines Oberlandesgerichtesupload_2014-8-13_20-59-3.jpeg.

Ich muss ihn hin und wieder sehen und Smalltalk betreiben. Dabei lasse ich keine Gelegenheit aus, ihm, stellvertretend für seine Zunft unverblümt trotz allen Respektes vor seinem anstrengendem Studium den progressiven Status seines aktuellen Realitätsverlustes nahezubringen.
Ich muss es ihm oft zweimal oder dreimal wiederholen, bis er kapiert, was ich meine.
Er schaut dann immer leicht pikiert und fängt an, sich zu rechtfertigen, aber besser werden die blödsinnigen Urteile dadurch auch nicht.

Meine Dash-Cam bleibt dran, und im Falle eines Falles werden wir mal sehen.

Gruß

hjb
 
Halllo zusammen,

ganz aktuelle wurde mit einer Bus-DC ein Fahrradrüpel überführt, dessen Verhalten zum Tod eines 70-jährigen Mannes geführt hat, siehe http://www.tagesspiegel.de/berlin/b...adler-nach-zwei-monaten-gefasst/10357288.html und http://www.tagesspiegel.de/berlin/p...ld-nach-gefluechtetem-radfahrer/10171496.html.

Ich finde es super, dass man den Täter geschnappt hat, aber legt man das Ansbacher Urteil hier an, dann war es illegal die Aufnahmen der Bus-Kamera zu verwenden und erst recht sie zu veröffentlichen.

Tja, kann mir mal jemand den Unterschied erklären zwischen meiner DC und der in dem Bus der Berliner Verkehrsbetriebe?

Viele Grüße

Andreas
 
Datenschutz wird immer mehr ad absurdum geführt. Er wird einerseits auf die Spitze getrieben, andererseits grotesk mit Füßen getreten. Zwischen Facebook-Leutseligkeit und Dashcam-Verbot spannt sich ein riesiges Feld der Verwirrung und Nichtnachvollziehbarkeit auf.

Ich werde meine jedenfalls weiterhin einsetzen. Die Vorteile überwiegen m.E. die Nachteile ganz gewaltig.

LG

Dirk
 
Hallo,

....ich filme mittlerweile vorne und hinten =).

Vor längerer Zeit hätte mich eine unberechtigte Online Anzeige eines Hamburger Erdenbürgers beinahe den Führerschein gekostet.
Zum Glück war der Staatsanwalt sehr helle und hat sich den Blödsinn dieses Spinners nicht lange angetan, obwohl dieser nach der Einstellung des
Verfahrens in Berufung gegangen ist.
Hätte ich damals bereits meine Dashcams gehabt, wäre sein Führerschein definitiv weg.

Datenschutz finde ich schon lange ein Scheinheilige Argumentation, wenn ich sehe, welche Daten im WWW frei über jeden Verfügbar sind und wie insbesondere Behörden mit unseren Daten umgehen - siehe Rundfunk Zwangsgebühr.

Gruß
Claus
 
Hallo Claus,

danke für Deine wahren Worte! Scheinheiligkeit ist das Schlüsselwort. Der Ansbacher Richter war sicher von guten Motiven getrieben, hat aber offensichtlich jeden Bezug zur lebensnahen Praxis verloren.

LG

Dirk

P.S.: Claus, wie kommt Deine hintere Kamera mit der (ich vermute) doch recht dunklen Heckscheibe klar? Vor allem nachts?
 
Naja - wie schon ein paarmal gesagt, ist "nur" die Weitergabe der Aufnahmen ohne Zustimmung der gefilmten Person(en) unzulässig.
1) Könnte man also einen Anwalt anspitzen, mit geschickten Fragen (Mein Mandant hat das ja gefilmt. Wenn die Gegenseite zustimmt, könnten wir die Aufnahme ja ansehen, um die Version der Gegenseite zu stützen :D ) die Verwendung möglich zu machen.
2) Kann man die Aufnahmen auf jeden Fall für eine genaue Rekonstruktion des Geschehens nutzen - schriftlich. Also quasi Drehbuch rückwärts. Wenn der SV eine detailierte Schilderung hat, kann er die Spuren ggf. besser deuten.

Das veröffentlichen von Falschparkern mit lesbarem Kennzeichen z.B. ist erlaubt, so lange ein ggf. im Auto sitzender Mensch unkenntlich gemacht wird.
Haben wir mal mit den dreisten Eltern vor der Grundschule gemacht. Da lief eine Diashow von Parksündern auf dem Mensabildschirm.
Muss gut gekommen sein, wenn Max oder Aysche ins Auto stiegen und sagten:
Papa/Mama, unser Auto war heute auf dem Bildschirm Es dauerte nicht lange und das Parkverhalten wurde deutlich besser.
:uuups:

Ausserdem ist die Basis dieses Verbots steinalt. Es war früher schon lange vor ISDN möglich, Telefonate mitzuschneiden. Dafür gab es sogar von grossen deutschen Büromaschinenherstellern Module, die ohne Steckverbindung und Eingriff ins Telefon funzten.
War aber verboten. Nannte sich Diebstahl des gesprochenen Worts und war, wenn der andere das mitbekam, sogar strafbewehrt.
Von daher also nix neues aus dem I-Net-Zeitalter.
Gilt übrigens heute noch.
Mein Energieversorger hat eine Ansage laufen:
Zu Ausbildungszwecken können einzelne Gespräche aufgezeichnet werden. Wenn Sie das nicht wünschen, sagen dies bitte zu Beginn des Gesprächs.
Bisher mussten die bei jedem Gespräch abschalten.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt 8o.

Ich habe mal überlegt, denen schriftlich zu geben, dass ich grundsätzlich keine Aufzeichnung wünsche. Was die dann wohl machen :D

So könnte man aj auch ein Schild in die Heckscheibe kleben - ich untersage Filmaufnahmen dieses Fahrzeugs. 8o
 
Hallo,

also ich sehe das relativ locker. Wenn es drauf ankommt gibt es sicherlich Mittel und Wege Beweismittel oder entlastende Aufzeichungen zu verwenden.

Ich persönlich hatte schon den Fall, daß ich auf dem Fahrrad sitzend harmlos vor mich hinradelnd mich unverhofft in einer Fahrzzeugfront wiederfand, welche aus diesem Anlass unschön anzuschauende Kaltverformungen erfuhr.
Deshalb geriet der Verursacher = Vorfahrtsdieb derart in Rage, daß er mich für meine Untat auch noch verkloppen wollte, was ihm aber jämmerlich in die Hose ging:D.

Meine Helmkamera hatte den Vorgang aufgezeichnet, auch den Angriffsversuch, seitdem geht der Heini wieder zu Fuss, in der JVA
gefaengnis-smilies-0001.gif
, weil anderweitig wohl noch eine Bewährung offen war:].

Gruß

hjb
 
Hallo,

Claus, wie kommt Deine hintere Kamera mit der (ich vermute) doch recht dunklen Heckscheibe klar? Vor allem nachts?

....die Verdunklung ist ja nur von aussen nach innen deutlich wahrnehmbar.
Die Aufnahmen sind relativ normal, da die Kamera ja selber die optimale Belichtung einstellt.
Größere Probleme habe ich, wenn hinten nicht ab und zu mal der Scheibenwischer läuft.:rolleyes:

Was so ein Schutz der Persönlichkeitsrechte betrifft, verstößt jede Behörde im Prinzip dagegen - in der JVA Koblenz und Diez wird rund herum alles gefilmt und in der
Regel vor jedem Behörden Gebäude.

Evtl. sollten wir einen Aufkleber an unserer Autos machen " .........Achtung hier werden Sie gefilmt - wenn Sie das nicht möchten verschwinden Sie aus dem Aufnahmebereich !!!!"

Ich glaube aber genauso bescheuert verhält sich unsere Rechtsprechung, wenn man z.B. einen Einbrecher niederschlägt.
Normalerweise macht man sich da im Prinzip auch Strafbar wegen schwerer Körperverletzung, egal was der Typ angestellt hat - wenn man die Mische jedoch vorher ankündigt und kurz erläutert, sind das als mildernde Umstände.

Gruß
Claus
 
Die inzwischen hunderttausendfach gekauften und installierten Frontscheibenkameras (neudeutsch: Dashcams) werden wohl kaum alle wieder demontiert werden nach diesem isolierten Urteil irgendeines Gerichts. Die gängige Praxis ist das, wonach sich auch die Judikative richten muss. Das sopll jetzt kein Freibrief zur Legalisierung jedweder gesellschaftlich-technischer Strömung sein. Doch sollten Richter und andere Organe erkennen, dass die Menschen ein hohes Sicherheits- und Beweisführungsbedürfnis haben. Wer heute von kriminellen Dränglern und Rasern (wobei das eine immer zum anderen führt) in akute Lebensgefahr gebracht wird, hatte bisher keine Chance sich dagegen zu wehren, wenn dieser Tat keine unmittelbaren Folgen entsprangen: Sprich: "Ist ja nichts passiert - was regen Sie sich so auf?"

Ich bin da keineswegs unvoreingenommen respektive objektiv: Für mich sind solche Täter hinterm Lenkrad "Kriminelle der Situatuon", denen das Handwerk gelegt gehört. Hier vertrete ich aggressiv eine Null-Toleranz. Die immer noch fast viertausend Toten und hunderttausende Verletzte in Deutschland (europaweit übrigens knapp 35.000 Tote jährlich) kommen, nachdem technische Gründe immer mehr in den Hintergrund treten, fast ausschleißlich aus den Gebieten 'Menschliches Versagen' wie Unachtsamkeit, Abgelenktheit, Unkonzentriertheit, Unbekümmertheit in ihren Erscheinungen wie Handytelefonieren, Rauchen, Essen, Lesen, SMSVersenden, Radiobedienen, Schminken, angeregtes Unterhalten, Streiten, Müdigkeit usw., aber auch Draufgängertum, Selbstdarstellung, Imponiergehabe, Macht-Zurschaustellung, Aggressions-Auslebung.

Fahrschulen, Elternhaus, Gesellschaft und Regierung versagen seit Generationen mehr oder weniger komplett, was fahrerische Erziehung anbetrifft.

Solange das nicht besser wird (und das Gegenteil ist der Fall, weil die meisten Täter ja lernen, dass sie für ihre Taten nicht bestraft werden > Belohnungsprinzip), setze ich auf die Taktik: Ich filme Dich bei dem, was Du mir antust. Dabei nehme ich in Kauf, dass Dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung teilweise verletzt wird. Doch das ist immer noch besser als wenn mein Körper verletzt wird.

LG

Dirk (zugegebenermaßen etwas engagiert in dieser Sache. Ich nehme übrigens diese Woche am Donnerstag und Freitag an einem Symposium des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) in Bonn teil und berichte gerne später vom Ergebnis der Diskussion)
 
Die gängige Praxis ist das, wonach sich auch die Judikative richten muss.

Schön geschrieben Dirk. Bezüglich der zitierten Passage befindest Du Dich aus meiner Sicht im Irrtum.
Die Judikative hat sich an kodifiziertes Recht zu halten und kann es dort, wo Lücken erkennbar sind, vorsichtig durch Rechtsprechung weiterentwickeln (sog. Richterrecht).

Wenn sich Richter an der - meiner Meinung nach unterdurchschnittlich begabten - Mehrheit in diesem Lande orientieren würden, sähe es noch ärmer aus als ohnehin schon.

Grüße ;)

Nic
 
Hallo,

solange Richter Urteile über Vorgänge fällen, von denen sie nichts verstehen und trotzdem wider den gesunden Menschenverstand auf die Hinzuziehung von Sachverständigen verzichten sollten wir unsere Cams ruhig weiterlaufen lassen.

Gruß

hjb
 
HJB - ich habe berufsbedingt gelegentlich mit (Bau)Prozessen zu tun:
1) Ein SV hilft nicht sicher, ein gerechtes oder auch nur juristisch richtiges Urteil zu fällen. Wenn Du wüsstest, was SV so von sich geben und wie groß die Angst der Richter ist, gegen das Gutachten eines ja von ihnen selbst bestimmten SV zu urteilen, dann.................

2) Bei einem Gerichtsprozess kannst Du nur für den Gerichts-SV ab 2.000 € aufwärts rechnen. Zzgl. ggf von einer Seite (mit) zu tragenden Parteigutachtern!
Da gehst Du im Unterliegensfall mit 4 - 5.000 € weniger nach Hause!

Alleine schon aus dem Grund wird ein Richter mit Recht in einem Prozess, in dem es weder um grosse Schadenssummen noch um strafrechtliche Dinge geht, auf einen SV verzichten!
Und wenn Du den Richtern mangelnde Ahnung von der Materie unterstellst, wer von uns (von Dirk und wenigen anderen mal ab) hat dann MEHR Ahnung???
Bloß verstehen die wenigsten von etwas von Jura. Mit Glück höchstens von Moral!
 
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