CHaase
Jung-Mitglied
- Ort
- Kiel
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 13.11.2006
- Motor
- TDI® 75 KW Euro 4 BRS
- DPF
- nein
- Motortuning
- keins
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- Aftermarket
- Extras
- Fahrradträger von Thule, Zweitbatterie nachgerüstet.
- Umbauten / Tuning
- Bett und Schränke eingebaut, Kompressor-Kühlbox
- FIN
- WV1ZZZ7HZ7H051930
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HK
Liebes Forum,
seit Kurzem bin ich Besitzer eines T5 (Trapo, Baujahr 2006, 75 kW) mit vielen Kilometern, ca. 292000 km.
Im Januar war ich mit dem Auto beim TÜV, der u.a. eine eingerissene Staubmanschette rechts (Lenkung) bemängelt hat. Dann habe ich den T5 in eine freie Werkstatt gegeben und die Rückmeldung war, dass der TÜV sich getäuscht hat und nicht die Staubmanschette eingerissen ist, sondern die Achsmanschette an der Antriebswelle rechts). Dafür hat die Werkstatt einen KV erstellt: Austausch der Antriebswelle und der Flanschwelle rechts. Kosten der Teile ca. 600€ inkl. MwSt. + eine Arbeitsstunde (ca. 80€).
Nun bin ich doch etwas verwundert, dass 1. der TÜV sich getäuscht haben soll und 2. bei einem Einriss der Manschette gleich die ganze Antriebswelle ausgetauscht werden muss. Bisher habe ich beim Fahren nichts von einem Defekt der Antriebswelle gemerkt. Kann es sein, dass die Werkstatt die Antriebswelle tauschen möchte, da sie nicht weiss, wie lange der Defekt schon besteht und daher davon ausgeht, dass die Antriebswelle defekt ist?
Könntet ihr mir zu dem Tausch der Manschette sagen, ob die Reparatur auch ohne neue Antriebswelle möglich ist?
Habt ihr schon erlebt, dass die Werkstatt andere Sachen als der TÜV bemängelt? Würdet ihr in dem Fall die Werkstatt darum bitten, dass dem Kunden dies gezeigt wird?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe. Ich würde mich sehr darüber freuen, da ich mich mit dem T5 noch nicht so gut auskenne.
Viele Grüße aus Kiel
Christoph
seit Kurzem bin ich Besitzer eines T5 (Trapo, Baujahr 2006, 75 kW) mit vielen Kilometern, ca. 292000 km.
Im Januar war ich mit dem Auto beim TÜV, der u.a. eine eingerissene Staubmanschette rechts (Lenkung) bemängelt hat. Dann habe ich den T5 in eine freie Werkstatt gegeben und die Rückmeldung war, dass der TÜV sich getäuscht hat und nicht die Staubmanschette eingerissen ist, sondern die Achsmanschette an der Antriebswelle rechts). Dafür hat die Werkstatt einen KV erstellt: Austausch der Antriebswelle und der Flanschwelle rechts. Kosten der Teile ca. 600€ inkl. MwSt. + eine Arbeitsstunde (ca. 80€).
Nun bin ich doch etwas verwundert, dass 1. der TÜV sich getäuscht haben soll und 2. bei einem Einriss der Manschette gleich die ganze Antriebswelle ausgetauscht werden muss. Bisher habe ich beim Fahren nichts von einem Defekt der Antriebswelle gemerkt. Kann es sein, dass die Werkstatt die Antriebswelle tauschen möchte, da sie nicht weiss, wie lange der Defekt schon besteht und daher davon ausgeht, dass die Antriebswelle defekt ist?
Könntet ihr mir zu dem Tausch der Manschette sagen, ob die Reparatur auch ohne neue Antriebswelle möglich ist?
Habt ihr schon erlebt, dass die Werkstatt andere Sachen als der TÜV bemängelt? Würdet ihr in dem Fall die Werkstatt darum bitten, dass dem Kunden dies gezeigt wird?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe. Ich würde mich sehr darüber freuen, da ich mich mit dem T5 noch nicht so gut auskenne.
Viele Grüße aus Kiel
Christoph