T2-Fahrer
Top-Mitglied
- Ort
- Nähe Nürnberg
- Mein Auto
- T6 California - Ocean
- Erstzulassung
- Januar 2022
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nöööö
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell California T6 (Edition)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- AHK, verstärkte Stabis, Multifunktionslenkrad, Ersatzrad, Markise, PDC, ACC 210, Dachbalg blau
- FIN
- WV2ZZZ7HZNH0xxxxx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HMA
Zunächst bin noch immer ich der Eigentümer des Fahrzeugs und entscheide nach Vorliegen des Gutachtens dann in aller Ruhe was ich mit meinem Eigentum machen will:
a.) beschädigt verkaufen
b.) selber reparieren
c.) teilreparieren (also z.B. Kratzer mal Kratzer sein lassen)
d.) in der freien Werkstatt/Karosseriebetrieb reparieren lassen
e.) in der markengebundenen Werksatt reparieren lassen
Falls ich einen Vertrag mit Werkstattbindung habe, heißt das noch lange nicht dass ich reparieren lassen muss.
Auch würde ich den Wiederbeschaffungswert im Gutachten sehr genau am Markt (Internetbörsen) überprüfen.
Lest mal in eueren Kasko-Verträgen, da steht immer was im Falle der Totalentwendung und im Falle des Wiederauffindens bezahlt werden muss. (z.B. Schäden durch den Dieb, also Unfall mit Gartenzaun etc.)
Und immer daran denken, auch wenn es die Versicherungen anders erzählen wollen: ersetzt werden die Reparaturkosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert, also solange kein echter Totalschaden vorliegt ist nix mit Regulierung "WBW minus Restwert"
Gruß T2-Fahrer
a.) beschädigt verkaufen
b.) selber reparieren
c.) teilreparieren (also z.B. Kratzer mal Kratzer sein lassen)
d.) in der freien Werkstatt/Karosseriebetrieb reparieren lassen
e.) in der markengebundenen Werksatt reparieren lassen
Falls ich einen Vertrag mit Werkstattbindung habe, heißt das noch lange nicht dass ich reparieren lassen muss.
Auch würde ich den Wiederbeschaffungswert im Gutachten sehr genau am Markt (Internetbörsen) überprüfen.
Lest mal in eueren Kasko-Verträgen, da steht immer was im Falle der Totalentwendung und im Falle des Wiederauffindens bezahlt werden muss. (z.B. Schäden durch den Dieb, also Unfall mit Gartenzaun etc.)
Und immer daran denken, auch wenn es die Versicherungen anders erzählen wollen: ersetzt werden die Reparaturkosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert, also solange kein echter Totalschaden vorliegt ist nix mit Regulierung "WBW minus Restwert"
Gruß T2-Fahrer