multifun
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T6 California - Beach
- Erstzulassung
- 12.2020
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- Noch nicht
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Beach
- Umbauten / Tuning
- Im Winter - Winterreifen
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- M 1:87
Hallo liebe Gemeinde,
in der Familie wird grade ein Führerschein gemacht. Und wie das immer so ist, man lernt immer so ein bischen wieder mit.
Dabei ist mir aufgefallen, das folgender Sachverhalt unser T5´s betrifft:
Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf das zulässige Gesamtgewicht von auf Gehwegen abgestellten Fahrzeugen 2,8 t nicht übersteigen. Die vorgeschriebene Parkstandsanordnung ist der jeweiligen Beschilderung zu entnehmen.
Unsere Bully´s haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,0 t. Es dreht sich ja nicht um das Leergewicht - das währe ja OK. Es dreht sich nach dem Gesetz auch nicht um das tatsächliche, also halb beladen, sondern ausschließlich um das zulässige Gewicht.
Sind wir hier grundsätzlich potenielle Knöllchenempfänger?
Was sagt Ihr dazu?
Gruß
Multifun
in der Familie wird grade ein Führerschein gemacht. Und wie das immer so ist, man lernt immer so ein bischen wieder mit.
Dabei ist mir aufgefallen, das folgender Sachverhalt unser T5´s betrifft:
Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf das zulässige Gesamtgewicht von auf Gehwegen abgestellten Fahrzeugen 2,8 t nicht übersteigen. Die vorgeschriebene Parkstandsanordnung ist der jeweiligen Beschilderung zu entnehmen.
Unsere Bully´s haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,0 t. Es dreht sich ja nicht um das Leergewicht - das währe ja OK. Es dreht sich nach dem Gesetz auch nicht um das tatsächliche, also halb beladen, sondern ausschließlich um das zulässige Gewicht.
Sind wir hier grundsätzlich potenielle Knöllchenempfänger?
Was sagt Ihr dazu?
Gruß
Multifun