Parken auf dem Gehweg

multifun

Aktiv-Mitglied
Ort
Beim Roland mit den Stadtmusikanten
Mein Auto
T6 California - Beach
Erstzulassung
12.2020
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Motortuning
Noch nicht
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Beach
Umbauten / Tuning
Im Winter - Winterreifen
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
M 1:87
Hallo liebe Gemeinde,

in der Familie wird grade ein Führerschein gemacht. Und wie das immer so ist, man lernt immer so ein bischen wieder mit.

Dabei ist mir aufgefallen, das folgender Sachverhalt unser T5´s betrifft:


Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf das zulässige Gesamtgewicht von auf Gehwegen abgestellten Fahrzeugen 2,8 t nicht übersteigen. Die vorgeschriebene Parkstandsanordnung ist der jeweiligen Beschilderung zu entnehmen.
ebo-vz_315-55.jpg




Unsere Bully´s haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,0 t. Es dreht sich ja nicht um das Leergewicht - das währe ja OK. Es dreht sich nach dem Gesetz auch nicht um das tatsächliche, also halb beladen, sondern ausschließlich um das zulässige Gewicht.

Sind wir hier grundsätzlich potenielle Knöllchenempfänger?

Was sagt Ihr dazu?

Gruß
Multifun
 
AW: Parken auf dem Gehweg

Hallo Multifun,

es hat hier dazu schon mal einen Beitrag gegeben, wenn ich mich recht erinner.

Damals ist ganz klar gesagt worden, dass wir mit den Bullis nicht mit den Rädern auf dem Gehweg parken dürfen. Die Aussage ist daher absolut richtig.

Ob die Rennleitung dazu ein Knöllchen schreibt, ist sicher Glücksache. Aber z.B. in München werden ja auch Tickets bei den T5 Calis geschrieben, weil Wohnmobile in der Innenstadt nicht parken dürfen. Die T5.2 Calis sind ja laut Papieren zwingend Wohnmobile.
 
AW: Parken auf dem Gehweg

Interessante Frage.

Zumindest beim T5 hat man einen Vorteil: Nicht alle haben 3T zul.ges.Gew.

Für eine(n) Knöllchenschreiber(in) ist also nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob das Auto wirklich über 2,8T liegt.

Gruß, Marcus
 
AW: Parken auf dem Gehweg

Hallo Marcus

Interessante Frage.

Zumindest beim T5 hat man einen Vorteil: Nicht alle haben 3T zul.ges.Gew.

das ist aber gewagt :). Das sind aber bei den MV´s nur die kleinen Benziner. Die breite Masse hat doch 3to.

Gruß
Multifun
 
AW: Parken auf dem Gehweg

Für eine(n) Knöllchenschreiber(in) ist also nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob das Auto wirklich über 2,8T liegt.

Mit dem ersten Blick vielleicht nicht, aber ausgerüstet mit Funk, nicht zu kurz gewachsen
und den Blick auf die Fahrgestellnummer, sollte sie dies zweifelsfrei erfragen können.
 
AW: Parken auf dem Gehweg

Ob die jetzt wirklich die FGST Nummer abgleichen ? In der Zeit, die sie dafür brauchen können sie schon 5 andere aufschreiben.

Das funktioniert wenn auch nur in der Heimatstadt.

Gruß, Marcus
 
AW: Parken auf dem Gehweg

Ob die jetzt wirklich die FGST Nummer abgleichen ? In der Zeit, die sie dafür brauchen können sie schon 5 andere aufschreiben.

Das funktioniert wenn auch nur in der Heimatstadt.

Gruß, Marcus


Es geht bei denen schon einiges, und wenn die selber nicht weiter kommen, im Falle
einer Städtischen, werden Streifenbeamte heran zitiert. Alles schon selber erlebt.
Mag ja je nach örtlicher Gegegebenheit unterschiedlich gehandhabt werden, zB bei
einsetzendem Regen ... aber sich einfach so in Sicherheit zu wiegen, die wäre doof
wie Brot oder nur Gewinnorientiert veranlagt ... es gibt auch Pflichtbewußte und
Überpflichtbewußte.
 
AW: Parken auf dem Gehweg

Hallo Marcus



das ist aber gewagt :). Das sind aber bei den MV´s nur die kleinen Benziner.

Gruß
Multifun

Juhuu....dann darf ich ja :uuups::uuups::danke::danke::pro:

Wieder mal ein Vorteil.....

duckundwech

Gruss

Frank
 
AW: Parken auf dem Gehweg

Ob die jetzt wirklich die FGST Nummer abgleichen ? In der Zeit, die sie dafür brauchen können sie schon 5 andere aufschreiben.
Teilweise wird auch einfach aufgeschrieben. Man kann ja Einspruch einlegen, wenn es nicht in Ordnung ist. Und da dass nicht alle tun, wird der Gewinn für die Behörde maximiert.

So passiert es teilweise bei meinem angesprochenen Beispiel mit dem Wohnmobilparken. Die T5.1 Cali sind ja laut Papieren teilweise noch PKW. Da wird dann auch einfach aufgeschrieben, weil man den Unterschied nicht beachtet. Und wenn man dann keinen Einspruch einlegt......
 
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