tencki
Jung-Mitglied
- Ort
- bei Köln
- Mein Auto
- T5 Shuttle
- Erstzulassung
- 04/2007
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- wofür
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Extras
- LR, 10-Sitzer, 17 Zoll
- FIN
- WV2ZZZ7HZ7H1338xx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- Shuttle
Zulassung eines T5 LR Transporter, Caravelle oder Shuttle als Zehn- Sitzer für eine Großfamilie.
Technischer Teil:
Von Seiten der Bestuhlung bietet sich ein Fahrzeug mit langem Radstand (3400mm) und 9 Sitzen auf vier Sitzreihen an. Der hat dann Fahrer- und Beifahrersitz, dahinter zweimal links eine Doppelsitzbank und ganz hinten eine Dreierbank. Wenn man dann den Beifahrersitz durch eine Beifahrerdoppelsitzbank ersetzt und den Beifahrerairbag ebenfalls Wechselt oder abschaltet (siehe mein Bericht unter „Doppelsitzbank Beifahrer Nachrüstung“), hat man einen Zehnsitzer.
Im Fond hat man rechts quasi einen Gang über den man alle Sitze von der Schiebetür aus gut erreichen kann. Man verzichtet allerdings auf einen nennenswerten Kofferraum. Unten bleiben unter 30cm, oben ist die Sitzbanklehne noch gut 5 cm von der Heckscheibe entfernt.
Man könnte versuchen das Fahrzeug so auch direkt bei VW zu bestellen, vielleicht sogar mit der Sonderzulassung. Offiziell kann man das aber wohl nicht.
Wenn’s geht, wäre dann evtl. noch eine Auflastung auf 3,2 t sinnvoll (s.u.).
Rechtlicher Teil:
1. Führerschein (Wenn man nicht D1E (Bus) hat.)
Mit formlosem Antrag bei der mittleren Verkehrsbehörde (Bezirksregierung, Abtlg. Fahrerlaubnisangelegenheiten) bekommt man eine Ausnahmegenehmigung (gemäß §74 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) von §6 Abs. 1 FeV. Kostet so ca. €75 pro beantragtem Fahrer.
Mitschicken musste ich eine Kopie des Führerscheins, alle Seiten, da sich die Genehmigung genau auf den Führerschein bezieht. Hier empfiehlt es sich vorher den EU-Kartenführerschein zu beantragen, denn neuer Führerschein bedeutet neue Ausnahmegenehmigung.
Drin steht sinngemäß bei mir, dass ich ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen führen darf, wenn ich ausschließlich die Ehefrau, die eigenen Kinder und zwei weitere Begleitpersonen befördere. Insgesamt dürfen nicht mehr als 10 Fahrgäste befördert werden. Auch zulässig sind mehr als 2 Begleitpersonen, wenn nicht mehr als 8 Fahrgäste befördert werden.
2. Zulassung
Der T5 kann wohl nicht als M2 Fahrzeug (Kraftomnibus) zugelassen werden.
Notwendig ist eine Ausnahmegenehmigung von § 30 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung), in dem die Beschaffenheit der Fahrzeugklassen festgelegt ist, nach § 70 StVZO (Ausnahmen).
Man benötigt hierfür ein Gutachten (52€), das in den alten Ländern vom TÜV, in den neuen Ländern von der Dekra sein muss. Der TÜV prüft den Einbau des zusätzlichen Sitzes und des Sicherheitsgurtes, guckt, ob alle Sitze gut zugänglich sind und ob das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
Hierzu wird das tatsächliche fahrbereite Leergewicht (Tank voll – Auto sonst leer) erwogen und eingetragen (bei mir 2260 kg). Dann wird nach der Formel: Leergewicht + 75 kg Fahrer + 9 x 68 kg pro Mitfahrer + 9 x 10 bis 15 kg Gepäck geschaut, ob das zul. Gesamtgewicht (3000 kg) reicht (tat’s nicht).
Wenn der Gutachter streng ist, könnte man noch das Ersatzrad durch das Tire-Mobility-Set ersetzen und Dinge wie CD- Wechsler o.ä. ausbauen und neu wiegen, oder eben auflasten auf 3200 kg (teuer).
Meiner sagte nur, die Kinder seien ja eh leichter.
Für die Einhaltung des Gewichts z.B. bei Urlaubsfahrten ist man dann ja selber verantwortlich.
Ab zur Zulassungsstelle und Papiere ändern (37€)
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wurde folgendes geändert: Feld G (Leergewicht): 2260, Feld 22 (Freitext) ergänzt: Beifahrerairbag deaktiviert*Feld S.1: 10; kein M2 Fahrzeug; Asnahmegen..v. Par.30 StVZO gem. Par.70 StVZO erteilt am dd.mm.jjj durch den XXX-Kreis***
Bei Fragen gern melden!
tencki
Technischer Teil:
Von Seiten der Bestuhlung bietet sich ein Fahrzeug mit langem Radstand (3400mm) und 9 Sitzen auf vier Sitzreihen an. Der hat dann Fahrer- und Beifahrersitz, dahinter zweimal links eine Doppelsitzbank und ganz hinten eine Dreierbank. Wenn man dann den Beifahrersitz durch eine Beifahrerdoppelsitzbank ersetzt und den Beifahrerairbag ebenfalls Wechselt oder abschaltet (siehe mein Bericht unter „Doppelsitzbank Beifahrer Nachrüstung“), hat man einen Zehnsitzer.
Im Fond hat man rechts quasi einen Gang über den man alle Sitze von der Schiebetür aus gut erreichen kann. Man verzichtet allerdings auf einen nennenswerten Kofferraum. Unten bleiben unter 30cm, oben ist die Sitzbanklehne noch gut 5 cm von der Heckscheibe entfernt.
Man könnte versuchen das Fahrzeug so auch direkt bei VW zu bestellen, vielleicht sogar mit der Sonderzulassung. Offiziell kann man das aber wohl nicht.
Wenn’s geht, wäre dann evtl. noch eine Auflastung auf 3,2 t sinnvoll (s.u.).
Rechtlicher Teil:
1. Führerschein (Wenn man nicht D1E (Bus) hat.)
Mit formlosem Antrag bei der mittleren Verkehrsbehörde (Bezirksregierung, Abtlg. Fahrerlaubnisangelegenheiten) bekommt man eine Ausnahmegenehmigung (gemäß §74 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) von §6 Abs. 1 FeV. Kostet so ca. €75 pro beantragtem Fahrer.
Mitschicken musste ich eine Kopie des Führerscheins, alle Seiten, da sich die Genehmigung genau auf den Führerschein bezieht. Hier empfiehlt es sich vorher den EU-Kartenführerschein zu beantragen, denn neuer Führerschein bedeutet neue Ausnahmegenehmigung.
Drin steht sinngemäß bei mir, dass ich ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen führen darf, wenn ich ausschließlich die Ehefrau, die eigenen Kinder und zwei weitere Begleitpersonen befördere. Insgesamt dürfen nicht mehr als 10 Fahrgäste befördert werden. Auch zulässig sind mehr als 2 Begleitpersonen, wenn nicht mehr als 8 Fahrgäste befördert werden.
2. Zulassung
Der T5 kann wohl nicht als M2 Fahrzeug (Kraftomnibus) zugelassen werden.
Notwendig ist eine Ausnahmegenehmigung von § 30 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung), in dem die Beschaffenheit der Fahrzeugklassen festgelegt ist, nach § 70 StVZO (Ausnahmen).
Man benötigt hierfür ein Gutachten (52€), das in den alten Ländern vom TÜV, in den neuen Ländern von der Dekra sein muss. Der TÜV prüft den Einbau des zusätzlichen Sitzes und des Sicherheitsgurtes, guckt, ob alle Sitze gut zugänglich sind und ob das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
Hierzu wird das tatsächliche fahrbereite Leergewicht (Tank voll – Auto sonst leer) erwogen und eingetragen (bei mir 2260 kg). Dann wird nach der Formel: Leergewicht + 75 kg Fahrer + 9 x 68 kg pro Mitfahrer + 9 x 10 bis 15 kg Gepäck geschaut, ob das zul. Gesamtgewicht (3000 kg) reicht (tat’s nicht).
Wenn der Gutachter streng ist, könnte man noch das Ersatzrad durch das Tire-Mobility-Set ersetzen und Dinge wie CD- Wechsler o.ä. ausbauen und neu wiegen, oder eben auflasten auf 3200 kg (teuer).
Meiner sagte nur, die Kinder seien ja eh leichter.
Für die Einhaltung des Gewichts z.B. bei Urlaubsfahrten ist man dann ja selber verantwortlich.
Ab zur Zulassungsstelle und Papiere ändern (37€)
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wurde folgendes geändert: Feld G (Leergewicht): 2260, Feld 22 (Freitext) ergänzt: Beifahrerairbag deaktiviert*Feld S.1: 10; kein M2 Fahrzeug; Asnahmegen..v. Par.30 StVZO gem. Par.70 StVZO erteilt am dd.mm.jjj durch den XXX-Kreis***
Bei Fragen gern melden!
tencki
Zuletzt bearbeitet: