Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

tencki

Jung-Mitglied
Ort
bei Köln
Mein Auto
T5 Shuttle
Erstzulassung
04/2007
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
wofür
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
LR, 10-Sitzer, 17 Zoll
FIN
WV2ZZZ7HZ7H1338xx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
Shuttle
Zulassung eines T5 LR Transporter, Caravelle oder Shuttle als Zehn- Sitzer für eine Großfamilie.

Technischer Teil:
Von Seiten der Bestuhlung bietet sich ein Fahrzeug mit langem Radstand (3400mm) und 9 Sitzen auf vier Sitzreihen an. Der hat dann Fahrer- und Beifahrersitz, dahinter zweimal links eine Doppelsitzbank und ganz hinten eine Dreierbank. Wenn man dann den Beifahrersitz durch eine Beifahrerdoppelsitzbank ersetzt und den Beifahrerairbag ebenfalls Wechselt oder abschaltet (siehe mein Bericht unter „Doppelsitzbank Beifahrer Nachrüstung“), hat man einen Zehnsitzer.
Im Fond hat man rechts quasi einen Gang über den man alle Sitze von der Schiebetür aus gut erreichen kann. Man verzichtet allerdings auf einen nennenswerten Kofferraum. Unten bleiben unter 30cm, oben ist die Sitzbanklehne noch gut 5 cm von der Heckscheibe entfernt.

Man könnte versuchen das Fahrzeug so auch direkt bei VW zu bestellen, vielleicht sogar mit der Sonderzulassung. Offiziell kann man das aber wohl nicht.
Wenn’s geht, wäre dann evtl. noch eine Auflastung auf 3,2 t sinnvoll (s.u.).

Rechtlicher Teil:
1. Führerschein (Wenn man nicht D1E (Bus) hat.)
Mit formlosem Antrag bei der mittleren Verkehrsbehörde (Bezirksregierung, Abtlg. Fahrerlaubnisangelegenheiten) bekommt man eine Ausnahmegenehmigung (gemäß §74 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) von §6 Abs. 1 FeV. Kostet so ca. €75 pro beantragtem Fahrer.
Mitschicken musste ich eine Kopie des Führerscheins, alle Seiten, da sich die Genehmigung genau auf den Führerschein bezieht. Hier empfiehlt es sich vorher den EU-Kartenführerschein zu beantragen, denn neuer Führerschein bedeutet neue Ausnahmegenehmigung.
Drin steht sinngemäß bei mir, dass ich ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen führen darf, wenn ich ausschließlich die Ehefrau, die eigenen Kinder und zwei weitere Begleitpersonen befördere. Insgesamt dürfen nicht mehr als 10 Fahrgäste befördert werden. Auch zulässig sind mehr als 2 Begleitpersonen, wenn nicht mehr als 8 Fahrgäste befördert werden.

2. Zulassung
Der T5 kann wohl nicht als M2 Fahrzeug (Kraftomnibus) zugelassen werden.
Notwendig ist eine Ausnahmegenehmigung von § 30 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung), in dem die Beschaffenheit der Fahrzeugklassen festgelegt ist, nach § 70 StVZO (Ausnahmen).
Man benötigt hierfür ein Gutachten (52€), das in den alten Ländern vom TÜV, in den neuen Ländern von der Dekra sein muss. Der TÜV prüft den Einbau des zusätzlichen Sitzes und des Sicherheitsgurtes, guckt, ob alle Sitze gut zugänglich sind und ob das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
Hierzu wird das tatsächliche fahrbereite Leergewicht (Tank voll – Auto sonst leer) erwogen und eingetragen (bei mir 2260 kg). Dann wird nach der Formel: Leergewicht + 75 kg Fahrer + 9 x 68 kg pro Mitfahrer + 9 x 10 bis 15 kg Gepäck geschaut, ob das zul. Gesamtgewicht (3000 kg) reicht (tat’s nicht).
Wenn der Gutachter streng ist, könnte man noch das Ersatzrad durch das Tire-Mobility-Set ersetzen und Dinge wie CD- Wechsler o.ä. ausbauen und neu wiegen, oder eben auflasten auf 3200 kg (teuer).
Meiner sagte nur, die Kinder seien ja eh leichter.
Für die Einhaltung des Gewichts z.B. bei Urlaubsfahrten ist man dann ja selber verantwortlich.

Ab zur Zulassungsstelle und Papiere ändern (37€)

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wurde folgendes geändert: Feld G (Leergewicht): 2260, Feld 22 (Freitext) ergänzt: Beifahrerairbag deaktiviert*Feld S.1: 10; kein M2 Fahrzeug; Asnahmegen..v. Par.30 StVZO gem. Par.70 StVZO erteilt am dd.mm.jjj durch den XXX-Kreis***

Bei Fragen gern melden!

tencki
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

Hallo tencki,

ich habe im Moment ein ähnliches Problem. Mein Tüvprüfer möchte meinen Opel Vivaro unbedingt zum KOM umschlüsseln was für mich versicherungstechnisch Probleme bedeutet. Wenn ich dich richtig verstanden habe ist dein Wagen weiterhin ein PKW? Oder?

Über einen Kontakt mit dir würde ich mich freuen.

Andreas
 
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

Hallo,
richtig, meiner ist ein PKW. Der Hinweis in den Papieren "Kein M2 Fahrzeug" bedeuted: kein KOM.
Ein KOM würde die Führerscheinklasse D1E erfordern, also den KOM-Führerschein mit den entsprechenden Auflagen wie regelmäßige Gesundheitsprüfungen.
Die Zulassung als KOM wär in der Steuer zwar günstig, aber in der Versicherung sauteuer. Ausserdem sind für KOMs halbjährlich Sicherheitsprüfungen Pflicht.
(Die könnte der TÜV bzw. die Zulassungsstelle Dir natürlich per Ausnahmegenemigung erlassen.)

Wenn Du also wie ich eine Entsprechende Ausnahmegenehmigung für den privaten Gebrauch (>7 eigene Kinder) hast oder brauchst, wirst Du nicht die Führerscheinklasse D1E haben, die Dich berechtigen würde, auch gewerblich mehr als 8 Personen mitzunehmen.
In dem Fall bringt dir die Zulassung als KOM gar nichts, denn den darfst Du gar nicht fahren.

Willst Du allerdings den Bus gewerblich nutzen, z.B. als Taxi o.ä, oder ausserhalb der Kernfamilie (s. meine Ausnahmegenehmigung) mehr als 8 Mitfahrer chauffieren, dann hast du kaum eine Chance, um die FS-Klasse D1E und die KOM-Zulassung herumzukommen.

Kann Dir gerne meine Gutachten/Genehmigungen faxen oder Mailen. Schick mir ne Mail mit Fax-Nr an tencki@web.de

Grüße

David
 
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

...und ich dachte bisher immer, dass wir mit 4 Kids eine Großfamilie sind und in Wirklichkeit sind wir doch nur harmlose Weicheier :D
 
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

Weiß jemand, wo ich jemanden finde, der seine Beifahrerdoppelsitzbank mit meinem Einzelsitz tauschen möchte?
Ich habe eine Caravelle LR, BJ 08/2013, Stoff Anthrazit-Grau. Der Sitz ist noch in einwandfreiem Zustand. Gleiches würde ich natürlich auch gern von der zu tauschenden Doppelsitzbank erwarten.
Ich bin jedoch kein Experte im Ausbau des Sitzes, entweder ich müsste das in der Werkstatt erledigen lassen oder derjenige bringt die Fertigkeiten mit :-)
 
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

Meines wissens ist bei 9 Personen Schluss im PKW. Bei 10 Personen müsstest du einen Kraftomnibus haben,der bei dir auch den Führerschein (Klasse D1) voraussetzt. Frage doch einfach mal deine zuständige Führerschein und Zulassungsstelle nach.
 
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

Hallo hp.svobo

den T5 als Kraftomnibus ist wohl schwierig (Gangbreite bzw. Stehhöhe), aber bis 11-Sitzer gibt es Ausnahmegenehmigungen.

Gruß
Norbert
 
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

Meines wissens ist bei 9 Personen Schluss im PKW. Bei 10 Personen müsstest du einen Kraftomnibus haben,der bei dir auch den Führerschein (Klasse D1) voraussetzt. Frage doch einfach mal deine zuständige Führerschein und Zulassungsstelle nach.

Hallo,

Du hast schon den ersten Post gelesen, oder?

Da steht genau erklärt, wie man sein Fahrzeug für den Familientransport auf 10 Personen eingetragen bekommt.

Gruß
Steven
 
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

Gibt es nun jemand, der meine Frage beantworten kann und mir weiterhelfen würde?
Wir wollen nämlich genau das Gleiche tun wie der Themenstarter (nochmal vielen lieben Dank für die nützlichen Tips). Unser achtes Kind ist unterwegs und wir möchten unseren 9-Sitzer um einen Platz erweitern.
 
AW: Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie

Gibt es nun jemand, der meine Frage beantworten kann und mir weiterhelfen würde?
Wir wollen nämlich genau das Gleiche tun wie der Themenstarter (nochmal vielen lieben Dank für die nützlichen Tips). Unser achtes Kind ist unterwegs und wir möchten unseren 9-Sitzer um einen Platz erweitern.

Du meinst Deine Frage, ob jemand Einzelbeifahrer gegen Doppelbank tauscht? ich würde da vielleicht ein eigenes Thema machen, da unter dem Titel "Zulassung als Zehn- Sitzer für Großfamilie" niemand ein Tauschgesuch vermutet.

Nur so eine Idee...

Gruß
Steven
 
Hallo zusammen,

ich möchte mich auch mal zu Wort melden, da wir genau den gleichen Fall wie der TE haben. Wir erwarten im Mai unser 8. Kind und somit wird unser T4 (langer Radstand Sitzaufteilung 2-2-2-3) auch zu klein.
Ich bin dann hingegangen und habe, wie der TE erklärt hat, bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu §6 FeV gem. §74 FeV beantragt. Nach zwei Tagen bekam ich Post von der Bezirksregierung, dass sie meinen Antrag an das Landratsamt weitergeleitet haben, da diese dafür zuständig sind. Weitere zwei Tage später bekam ich einen Anruf vom Landratsamt, wo mir der Sachbearbeiter erklärte, dass diese Ausnahmegenehmigung nicht möglich sei. Er hatte sich extra mit seinem Vorgesetzten besprochen, da er so einen Fall auch noch nicht hatte, und der Vorgesetzte meinte dann, dass die FeV genau diesen Fall sogar vorsieht. Es gibt in der FeV die Schlüsselnummer 179 zur Führerscheinklasse D1(E), die besagt, dass diese Klasse nur zum Transport von überwiegend Familienangehörigen erteilt wurde. Ich musste dann die Gesundhaitsnachweise (augenäztliches Gutachten, allgemeines Gesundheitsgutachten) und den großen Erste-Hilf-Kurs wie für den Führerschein D1 nachweisen und habe dann - ohne Prüfung - die Führerscheinklasse D1E eingetragen bekommen, allerdings mit der Schlüsselnummer 179.
Zu der Zulassung unseres T4 als PKW oder KOM (M2) kann ich noch nichts sagen, da das noch aussteht. Sobald ich da mehr weiss, werde ich es berichten.
 
Hallo,
tatsächlich, hab ich nicht gewusst. Bin allerdings mit meiner Ausnahmegenehmigung ganz glücklich.
Wie ist das mit Deiner D1E Fahrerlaubnis, musst Du dann auch alle 2 Jahre zum Gesundheitscheck usw.?
Wenn Du Deinen T4 dann als KOM (M2 Fahrzeug), versuch, ob Du als Ausnahme einen Verzicht auf die jährliche Sicherheitsuntersuchung beim TÜV eingetragen bekommst.
Soweit ich weiss, ist die Haftpflicht für M2 FZG nicht gerade billig.
Insgesamt scheine ich mit meiner Zulassung Glück gehabt zu haben.
 
Ich muss dann alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck, das stimmt. Als ich den neuen Führerschein beantragt habe wollten die bei der Führerscheinstelle sogar ne MPU nachgewiesen haben. aber das konnte ich dann mit dem Dienststellenleiter klären, dass das bei mir nicht erforderlich ist, da ich ja nur privat fahre.
Ich werde auf jeden Fall versuchen meinen T4 trotzdem noch als PKW oder wenigstens Sonder-Kfz zuzulassen, da ich keine Lust habe die horrenden Versicherungsbeiträge für einen KOM zu zahlen. Und wenn er doch als KOM zugelassen wird, dann werde ich auch auf jeden Fall versuchen, dass die Sicherheitsuntersuchungen wie beim PKW nur alle 2 Jahre durchgeführt werden müssen. Und dann werde ich mich auch mit den Versicherungen auseinandersetzen und denen den Sachverhalt erklären, dass ich ja nur privat und nicht gewerblich fahre... da müssen die doch sicherlich nen Sondertarif machen können. Aber das werden wir dann sehen.
Also ich bin mit der Führerscheinlösung so eigentlich sehr zufrieden, da wir eh schon darüber nachgedacht haben den T4 nur als "kleinen" Zweitwagen zu behalten und noch nen Crafter als 16-Sitzer anzuschaffen. Da könnte man dann die letzten beiden Sitzbänke ausbauen, hätte genug Sitzplätze für alle und endlich wieder genug Platz für Gepäck... Denn im Moment geht es nur mit anhänger wenn wir einen mehrtägigen Ausflug machen.
 
Hallo nochmal,
was ich nicht gefunden habe:
Ist irgendwo definiert wie der Schlüssel 179 "Transport von überwiegend Familienmitgliedern" zu interpretieren ist? Heisst das, man muss immer mehr Familienmitglieder als "fremde" im mitnehmen, oder reicht es, dass man das Fahrzeug überwiegend für die eigene Familie und ausschließlich privat (also nicht gewerblich) nutzt?
 
Also, die Sachbearbeiter der Zulassungsstelle konnten mir das auch nicht so genau sagen...
Für mich stellten sich da zwei Fragen:
1. Was sind Familienangehörige?
2. Was bedeutet überwiegend?

zu 1.) Nach meinem Verständnis gehören zu den Familienangehörigen auch Großeltern, Tanten, Onkel usw. Nach meinenRecherchen ist der Bergriff der Familienangehörigen nur im Strafgesetzbuch definiert, sonst in keinem anderen deutschen Gesetz...
zu 2.) "überwiegend" bedeutet nach meinem Verständnis, dass mehr Familienangehörige als "Fremde" im Fahrzeug sein müssen. Allerdings nur, wenn mehr als 8 Mitfahrer dabei sind.
Die Sachbearbeiter meinten, dass sie das auch so sehen, aber rechtsverbindlich konnte sich dazu keiner äußern. Ich werde mich darüber auch nochmal mit meinem Vater unterhalten wenn wir uns Ostern sehen, der ist Polizist und sollte dann schon wissen wie das zu definieren ist...
 
Ja, das hatte ich auch schon gefunden. Allerdings widerspricht das dann wieder der Tatsache, dass meine Frau ihren Führerschein erst 2002 gemacht hat und die gleiche Schlüsselzahl bekommt. Und dass das ganze nur national gilt ist aber bei deiner Ausnahmegenehmigung auch nicht anders. Im Gegenteil, eigentlich muss man davon ausgehen, dass im Ausland die Klasse D1(E) dann sogar unbeschränkt gilt.
 
Hallo Großfamilienpapa
erstmal alles Gute zum 8. im Mai und Willkommen im Club.
Und dass das ganze nur national gilt ist aber bei deiner Ausnahmegenehmigung auch nicht anders. Im Gegenteil, eigentlich muss man davon ausgehen, dass im Ausland die Klasse D1(E) dann sogar unbeschränkt gilt.
Wieso soll die Ausnahmegenehmigung denn nicht im Ausland gelten? Dann hätten wir nämlich ein großes Problem.

Gruß
Norbert
 
Hallo Großfamilienpapa
erstmal alles Gute zum 8. im Mai und Willkommen im Club.

Wieso soll die Ausnahmegenehmigung denn nicht im Ausland gelten? Dann hätten wir nämlich ein großes Problem.

Gruß
Norbert
Weil im Ausland die Gepflogenheiten mitunter anders sind. Beispielsweise gilt der in D gültige BF 17 nur in Ö uneingeschränkt, in den anderen Ländern kannst du das vergessen, trotz EU-Gedöns.
Wobei ich bei deiner Variante D1E eher ein besseres Bauchgefühl hätte und es bei einer Kontrolle wahrscheinlich eh´ keine Sau interessiert, im Gegensatz zur Zuladung. Diese komischen neuen Führerscheine sind ja auf EU-Mist gewachsen.

Gruß

hjb
 
Hallo Großfamilienpapa
erstmal alles Gute zum 8. im Mai und Willkommen im Club.
Vielen Dank Mika

Ich sehe das auch so wie hjb. Eine im EU-Führerschein eingetragene Fahrerlaubnis wird, meiner Meinung nach, im EU-Ausland eher akzeptiert als irgendein Schreiben von einer Verwaltungsstelle in Deutschland. Wie hjb schon schrieb sind die neuen Führerscheinklassen ja aus EU-Vorgaben entstanden. Und die Schlüsselnummer 179 ist eine Beschränkung dieses Führerscheins innerhalb Deutschlands. Somit müsste im EU-Ausland meines Verständnisses nach der D1E dann sogar unbeschränkt gelten. Innerhalb der EU sind ja die amtlichen Führerscheinklassen durchweg anerkannt...
Und wie hjb auch schon schrieb, denke ich, dass es bei einer Kontrolle im Ausland weniger Probleme gibt wenn die Klasse D1E zwar mit irgendeiner Schlüsselnummer eingetragen ist als nur eine Ausnahmegenehmigung von der Führerscheinstelle. Denn diese muss keiner ausser den deutschen Behörden anerkennen. Bei der Kontrolle sehen die ja direkt, dass die entsprechende Führerscheinklasse D1E irgendwie, wie auch immer, erteilt wurde und gut ist.
 
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