AW: Neue Reifen, aber bereits DOT06!
Hallo! Es gibt eine Regelung unter den "Top Reifenherstellern" die wohl mit dem Gesetz in Einklang ist, dass Reifen bis zu 5 Jahre nach Produktion- ordnungsgemäße Lagerung vorrausgesetzt- als "Neu" verkauft werden dürfen. Die Hersteller geben an, das bis zu diesem Alter die Gummimischungen nicht sonderlich an Effektivität verlieren-sodass dies so verantwortet werden kann.
In Deinem Fall würde ich-sofern in der Auktion von 4 Reifen DOT 08 die Rede war- dem Verkäufer vorschlagen, dass er Dir ei viertel des Preises zurückzahlt- erstens weiss er selber, dass er Mist gebaut hat und zweitens würde eine Rücksendung noch mehr Geld kosten-ausserdem droht ihm ja eine schlechte Bewertung Deinerseits. Ich lese heraus, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt-von daher hast Du gute Chancen, einen Preisnachlass in der Höhe eines Reifens zu bekommen.
Ist natürlich die Frage, ob Du 06er Dot fahren möchtest Herstellerseitig sollte es da keine Bedenken geben.
**EDIT**
Zulässiges Alter von Neureifen
Für Pkw gibt es hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen. Lediglich ein aktuelles Amtsgerichtsurteil, kommt in dem konkreten Fall mit Bezug auf ein BHG-Urteil zu Neuwagen zu dem Ergebnis, dass ein 3 Jahre alter ungebrauchter Reifen auf Grund des Alters mangelbehaftet ist. Inzwischen wird dieser Standpunkt durch weitere Urteile bestätigt.
Die Frage nach dem maximalen Alter von Reifen, die als Neureifen verkauft werden dürfen, wird von der Reifenbranche und Verbraucherschützern kontrovers beantwortet. Seitens der Reifenhersteller gibt es Orientierungsgrößen, nach denen ein Reifen bei optimaler Lagerung bis zum Alter von 5 Jahren als Neureifen zu gelten haben und längsten bis zum ca. 10. Lebensjahr genutzt werden sollten. Dies ergibt unter ungünstigen Bedingungen eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren.
Je nach Fahrgewohnheiten und Jahreskilometerleistungen kann eine maximale Nutzungsdauer von 5 Jahren zu gering sein. Deswegen sollte beim Reifenkauf darauf geachtet werden, dass die Neureifen möglichst jung sind. Neben der Nutzungsdauer des Reifens spielt auch die neueste Reifenweiterentwicklung eine Rolle, von der der Käufer nicht profitieren kann, wenn der Reifen älter als ca. 3 Jahre ist. Dem ADAC erscheint deswegen und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen ein Reifenmaximalalter von 3 Jahren zum Zeitpunkt des Verkaufes als noch angemessen. ADAC-Empfehlung: Wegen der nicht einheitlichen Einschätzung der Bedeutung des Reifenalter zum Verkaufszeitpunkt, sollte bei der Auftragserteilung für Kauf und Neumontage von Reifen auf dem Auftragsformular ausdrücklich der Kundenwunsch vermerkt werden, dass die Reifen nicht älter als 3 Jahre sein dürfen. Damit wird eine verbindliche Vereinbarung zu dem Alter des Neureifens getroffen. Wenn der Reifenhändler darauf verweist, dass selbst 5 Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen, sollte eine geplante individuelle Nutzungsdauer der Reifen von 7 bis 8 Jahren angegeben werden. Bei Beachtung der 10 Jahresgrenze ist dies mit einem Reifen nicht möglich, der beim Verkauf bereits über 3 Jahre alt ist.
Quelle: ADAC.de