HILFE! Brauche EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Gutachten für Sitzbank - Fischer Bonmot

captainc

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Sondermodell
Hallo,

habe einen T5 mit Fischer Bonito Ausbau aus der Schweiz importiert. Leider gibt es für das Fahrzeug keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung und es muss eine Vollabnahme beim TÜV gemacht werden 😒. Was der Prüfer braucht ist vor allem ein Festigkeitsgutachten/Teilegutachten für die Sitzbank (die ist von Fischer und nicht von VW). Fischer konnte uns nicht direkt weiterhelfen.

Frage hat jemand eine Bonito Ausbau von Fischer und kann mal schauen, ob er eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder andere Gutachten zum Innenausbau. hat? Wäre es eventuell auch möglich mir die FIN von dem Fahrzeug zu senden. Damit kann der TÜV die Unterlagen zu dem Fahrzeug raussuchen und auf unser Fahrzeug anwenden.

Habe mal Bilder von dem guten Stück angehängt.

Danke für jede Hilfe.

Gruß
Claus
 

Anhänge

  • IMG_3273.jpeg
    IMG_3273.jpeg
    73,2 KB · Aufrufe: 28
  • DSCF7290.JPG
    DSCF7290.JPG
    430,6 KB · Aufrufe: 30
Hallo Claus und willkommen im Board der Busbekloppten 🤪

Lese dir bitte noch mal die "Nutzungsbedingungen" durch und dann ...


Bis dahin mußt du dich ggf mit der SuFu begnügen, zB mit "Fischer Bonito" - denn dazu gibt es einige Themen.



 
Eine EG-Erklärung wirst Du nicht bekommen, so etwas ist für solche Hersteller voiel zu teuer.
Solche Holzkasten-Sitzbänke waren früher üblich, gelten heutzutage aber als problematisch, da niemand geprüft hat, was der Kasten im Falle eines Crashes macht. In einem ADAC-Test sind sie einfach zusammengebrochen, wie das jeder Hlzkastent macht, der diagonal belastet wird.

Ich verstehe aber nicht, dass Fischer nicht weiterhelfen kann, es sei denn, dass sie die Dinger aus genau den Gründen nicht mehr einbauen. Dann müsstest Du Dich vermutlich nach einer geprüften Sitzbank umsehen, aber auch dabei sollte Fischer helfen können.
Im Prinzip müsstest Du die Abnahme und ggf. einen Umbau für bei denen machen können, dann sollte es kein Problem geben.

Das Ganze wird wohl eine Einzelabnahme nach §21, die Frage ist nur, ob der Prüfer alles neu prüfen muss/soll/darf.

Die Erstzulassung (oder auch Tag der ersten Zulassung) ist der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.

Sollte also keine Probleme mit dem Abgas geben, Erstzulassung ist demnach ????.

Für alle in der Schweiz angebotenen Fahrzeuge gelten seit 1997 die gleichen technischen Standards wie innerhalb der EU. Unterschiede gibt es in den meisten Fällen nur bei der Komfortausstattung. [ADAC]

Da würde ich noch mal nach Vorschriften suchen, ob der TÜV das überhaupt ablehen kann und das nicht so 1:1 durchgehen muss.
 
Zurück
Oben