Nun geht die gleiche Diskussion wieder los .
Es werden verschiedene Sachverhalte munter vermengt- die Schummelsoftware d.h das bewusste verändern von Motorkennzahlen bei Erkennen einer Prüfungssituation und der erhöhte Ausstoß von Zuviel Stickoxiden bei bestimmten Fahrsituationen- hier scheinbar durch fehlende Einspritzung von Adblue während der Regeneration!
Viele Hersteller haben Probleme bei bestimmten Motorsituationen die Schadstoffgrenzen einzuhalten z.b BMW, Opel , Mercedes-Benz.
Es war doch abzusehen, dass die Software Änderungen, welche beim Auslieferungsstopp 2017/2018 vollzogen wurden auch bei den Bestandsfahrzeugen durchgeführt werden müssen .
Im damaligen Thread „ Auslieferungsstopp „ wurde dies zumindest hinreichend thematisiert und gemutmaßt.
In wie weit dies Auswirkungen auf den Motor hat ? Ist wie Kaffeesatz lesen - können wir aber noch 20 Seiten tun
Da die neue Software vom KBA freigegeben wurde , glaube ich erst einmal dass keine schädlichen Auswirkungen zu befürchten sind !
.... Schadenersatz? Wofür ?
Für einen erhöhten Adblueverauch der nirgends steht und daher keine zugesicherte Eigenschaft ist - wohl kaum !
Für einen erhöhten Dieselverbrauch ?
Dafür müsste der Verbrauch nach NFZ - Zyklus erst einmal höher sein.
Dies muss der Kläger beweisen!
Bei einem angenommen Mehrverbrauch von 0,3l pro 100 Km - Mehrkosten auf 250.000 km von ca 1125€ bei 1,50 € Dieselpreis - lohnt den Aufwand nicht !!
Wertverlust- bis dato nicht feststellbar!!
Es gibt halt zu viel Bekloppte die den Bulli haben wollen - so what ?
.... und es gibt bisher keinen einzigen dokumentierten Fall bei der eine T6 Rückabwicklung aus dem Dieselthema vor Gericht Erfolg hatte !
Vielleicht auch deswegen , weil wir unseren Bulli einfach behalten wollen !
Das ist gut so - und sorgt für stabile Preise !
VG Bebu