MVtsi
Top-Mitglied
- Ort
- Berlin
- Mein Auto
- T6.1 Sondermodell
- Erstzulassung
- 13.10.2020
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- bin für entspanntes fahren
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Ex: T5.2 Life TSI 150 KW,
T5.2 Startline TDI 103 KW
Genau....wenn das kommt, mach ich ne bitcoin renderfarm auf und der Vermieter zahlt mir dann schön anteilig die stromkosten oder was?
Selten so gelacht.
Ich glaube inzwischen es geht "nur" um Heizenergieträger, also im wesentlichen Öl und Gas, der Betriebsstrom für Heizungsanlagen sollte vernachlässigbar sein.
Es ist aber trotzdem ein schlechter Taschenspielerwitz von unserer Regierung. Wie soll man als Vermieter denn gegen verschwenderischen Mehrverbrauch bei extremen Wohlfühltemperaturen, fehlendes Bewußtsein für richtiges Lüften oder extrem häufiges Baden sich wehren?
In meinem Haus mit Fernwärme gab es mal ein Problem mit dem Wärmemengenzähler, dachte der Wärmelieferant jedenfalls und wollte dann unseren Verbrauch mit vergleichbaren Häusern im Viertel schätzen. Die Spanne der Vergleichsverbräuche vom niedrigsten zum höchsten Verbrauch war extrem, ich glaube sogar Faktor 2! Und selbst der Durchschnitt war deutlich höher als das was dann doch noch aus dem Wärmemengenzähler beim Hersteller korrekt herausgeholt werden konnte.
Und was zur Hölle ist mit all den kleinen Vermietern, die dann zwischen verschwenderischen Mietern und den Miteigentümern hilflos gefangen sind?
Also was ich sagen will: bei diesem Gesetzt sträuben sich mir alle Haare.