AHK Jäger E-Satz

Nachdem der Titel passt und mir der Thread-Starter in Anbetracht der verstrichenen Zeit sicher nicht böse ist, kaper ich mal den Thread, um @Alpcrasher und @schmuddel65 mit folgendem Anliegen zu behelligen:

Wollte heute o.g. E-Satz in meinen 2011er Trapo mit langem Lichtschalter (Teilenummer 6Q0941531M Q1M) verbauen, habe beim Studieren der Anleitung aber gelesen, daß ich das Rückfahrsignal unter dem Fahrersitz abgreifen soll. Letzte Woche hätte ich das auch glatt noch getan.

Führerhaus.jpg

Diese Woche aber nicht mehr.

Zweitbatterie.jpg

Unter keinen Umständen werde ich die Konsole nochmal ausbauen. Niemals mehr. Eher steigt die Freundin beim Rückwärtsfahren aus und leuchtet mit der Taschenlampe. Sollte sie sich trennen, fahre ich nur noch vorwärts. Ist mir egal.

Daher folgende Fragen / Gedanken:

  • Kann ich das Signal der Rückfahrleuchte (nachfolgend RFL genannt) andernorts abgreifen und an der vorgesehenen Stelle oder anderswo in den Kabelbaum einspeisen?
  • Muss ich RFL durch das Steuergerät schleifen?
  • Kann ich RFL bspw. von der Rückleuchte oder PDC 'stehlen' und einzeln an die Dose pinnen, mglw. mittels Relais, oder gibts da nen Fehler, ?
Kabelbaum öffnen wäre an sich kein Problem, den bekäme ich mittels Kaltschweißband und Sikaflex schon wieder dicht.

Würde mich über Antworten freuen, vielleicht steh ich auch nur auf dem Schlauch. Zumindest sitz ich schonmal auf dem Heckträger.

Hecksitzer.jpg

Fayba
 
Das Steuergerät des Nachrüst-Kabelsatzes sitzt ja in der Fahrersitzkiste. Dort sind noch mehr Kabel anzuschließen. Warum also die NSL wo anders abgreifen? Vom Prinzip her wäre es ansonsten egal, wo du die Leitung auftrennst.
Einfach anzapfen und zur AHK leiten kannst du nicht, da nur eine NSL leuchten darf. Wenn die am Anhänger leuchtet, muss die am Bus aus sein. Du musst die Leitung über den Microschalter in der Dose umleiten.
 
Einfach anzapfen und zur AHK leiten kannst du nicht, da nur eine NSL leuchten darf. Wenn die am Anhänger leuchtet, muss die am Bus aus sein.
Hallo Andre,

das ist nicht richtig.
In der StVZO § 53d Absatz 6 heißt es ganz klar:

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

StVZO, B5. Fahrzeuge

Demnach muss die NSL am Zugfahrzeug nicht zwangsläufig abgeschaltet werden.

@Fayba

Geht denn die NSL am Anhänger und Zugfahrzeug?

Das Signal vom RFL wird doch nur zum Abschalten der Parksensoren benötigt.

Gruß

Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein TÜVer hat mir damals ´was anderes gesagt. Ist mir auch ein Rätsel, warum das seit 50 Jahren bei jeder AHK so geklemmt ist, wenn die StVO das nicht fordert. Aber gut.

Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass es eigentlich um die RFL ging. Die wird ja nur gedoppelt und bleibt am Fahrzeug aktiv. Die Abschaltung der PDC machen die AHK-Steuergeräte über CAN-Bus. Nach meiner Beschreibung wird der angeschlossene Anhänger durch die elektrische Last beim Betätigen der Bremse erkannt.
 
Die Abschaltung der PDC machen die AHK-Steuergeräte über CAN-Bus. Nach meiner Beschreibung wird der angeschlossene Anhänger durch die elektrische Last beim Betätigen der Bremse erkannt.
Da gibt es meines Wissens aber auch für den 5.2 unterschiedliche Systeme.

Fayba hat auch noch nicht erwähnt welchen Jäger E-Satz er verbaut hat.
Es gibt einmal den Satz von Jäger-Automotive Home - Jaeger Automotive
oder von Erich Jäger Homepage - Website - Erich Jaeger.

Gruß

Peter
 
Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass es eigentlich um die RFL ging. Die wird ja nur gedoppelt und bleibt am Fahrzeug aktiv. Die Abschaltung der PDC machen die AHK-Steuergeräte über CAN-Bus. Nach meiner Beschreibung wird der angeschlossene Anhänger durch die elektrische Last beim Betätigen der Bremse erkannt.
Hallo und danke für Eure Antworten bisher.

Bei meinem E-Satz von Jaeger Automotive (Nr. 21270548, wie der vom Thread-Ersteller) wird nur das Signal der Rückfahrleuchte unter dem Fahrersitz abgezweigt, was ich eben umgehen will.

Denke die Frage ist sehr speziell und vermutlich nur vom Hersteller selbst zu beantworten. Ich klau mir morgen das Signal mal verschiedenenorts und sehe was passiert :)
 
Hallo Fayba,

hab gerade mal einen Blick in die Einbauanleitung geworfen.

Wie kommst du auf die RFL (Rückfahrleuchte)?

Das Kabel, welches unterm Sitz getrennt wird ist für die NSL (Nebelschlussleuchte).
Ein grau/weißes Kabel ist immer für Nebelschlussleuchte.
Findet sich in jedem Schaltplan.

Und wenn dir das Trennen und Umklemmen unterm Sitz zu aufwendig ist kannst du es auch lassen.
Wie schon erwähnt muss die Nebelschlussleuchte laut Gesetzestext am Zugwagen bei Anhängerbetrieb nicht ausgehen.
In der StVZO § 53d Absatz 6 heißt es ganz klar:

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Gruß

Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
@Alpcrasher omg weil ich doof bin. Hab nochmal geguckt: Das ist die NSL unter dem Fahrersitz, nicht der Rückfahrscheinwerfer. kA wo ich mich da verguckt hab :confused:

Ich geb morgen Abend Bescheid was die NSL ohne Anschluss macht. Sollten tatsächlich beide Leuchten und mein aaSoP ist damit zufrieden, dann war dein Verweis auf die gegenständliche Kann-Vorschrift in der StVZO goldwert!
 
Das ist die NSL unter dem Fahrersitz, nicht der Rückfahrscheinwerfer. kA wo ich mich da verguckt hab :confused:
Sag ich dir:

RFL = Rear Fog Light (englisch) = NSL = Nebelschlussleuchte (deutsch)
wink.png


Gruß

Peter
 
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