McFly42
Top-Mitglied
- Ort
- Rheinland
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 12/2014
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline-LR
- Extras
- Viele... :-)
- FIN
- WV2ZZZ7HZFH0xxxxx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Nö, ich wohne neben einer Bahnstrecke, zufällig sogar neben einer der meistbefahrenen. Aber, bin da ja freiwillig hingezogen, so wie die Leute, die neben der AB wohnen. Und ganz zufällig sind wir hier tatsächlich von Autobahnen umgeben. Was stört ist in der Tat nicht der Verkehr, der als Rauschen läuft, sondern Einzelereignisse, wie zum Beispiel gestörte Motorradfahrer, die ihre Joghurtbecher bei 14.000 Touren in den Begrenzer drehen. Von daher: Ja, Lärmschutz ist ein minderwichtiger Grund für ein niedriges Limit da es das Einzelereignisproblem nicht adressiert.mhm... du wohnst nicht in einem solchen Gebiet, stimmt's?