Verkehrsstrafen

mhm... du wohnst nicht in einem solchen Gebiet, stimmt's?
Nö, ich wohne neben einer Bahnstrecke, zufällig sogar neben einer der meistbefahrenen. Aber, bin da ja freiwillig hingezogen, so wie die Leute, die neben der AB wohnen. Und ganz zufällig sind wir hier tatsächlich von Autobahnen umgeben. Was stört ist in der Tat nicht der Verkehr, der als Rauschen läuft, sondern Einzelereignisse, wie zum Beispiel gestörte Motorradfahrer, die ihre Joghurtbecher bei 14.000 Touren in den Begrenzer drehen. Von daher: Ja, Lärmschutz ist ein minderwichtiger Grund für ein niedriges Limit da es das Einzelereignisproblem nicht adressiert.
 
Das ist dann auch kein Versehen, sondern Absicht.
Im Rechtsdeutsch - Vorsatz -.

Auch sollte mal die Beschilderung überprüft werden, da gibt es vor und nach dem Ortsschild oft Mini-Strecken, wo man legal auf 200, 300 m
voll Beschleunigen kann, um dann wieder bis auf 50 Km/h abbremsen zu müssen.
 
HAbe ich ja auch kritsich dargestellt, ändert an der Osi-Geschichte aber ncihts.

Zu den 30km/h zu viel:
Ich bin allerdings der Meinung, dass die einfache Definition einer Geschwindigkeitsüberschreit mit x km/h nicht richtig ist.
Das sollte mit mehr Verstand abgestuft und ggf. gewichtet werden.
 
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