Umbau auf abnehmbare AHK. Unterschiedliche Träger für Kugelkopf?

T5-Traansporter

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
12/2007
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Klima, eFH, elektr. Seitenspiegel
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo,

ich möchte meine starre AHK gegen eine abnehmbare tauschen. Nach Studium der Explosionszeichnungen mit Teilenummern, sollte dies kein Problem sein: Nur der Träger ist anders, 7H0803881B (inkl. starrem Kugelkopf)) vs. 7H0803881C (für abnehmbaren Kugelkopf). So weit, so gut. Neuwertigen Kugelkopf habe ich schon erstanden, bei der Suche nach dem Träger verwirren mich jedoch die Bilder. Manche Träger haben noch solche Flügel aus Winkeleisen dran, andere haben die nicht, obwohl die Nummer beide Male passt. Die "Flügel" wirken wie drangeschweißt und so ganz erschließt sich mir die Funktion auch nicht. Verschraubt wird der Träger schließlich an seinen Längsstreben.

Kann mich jemand aufklären?
 
Die Flügel sollen die Stoßstange abstützen. Da gehören dann noch Füllstücke dazu.

Viel bringt das aber eh nicht - wenn jemand drauf fährt, werden die verbogen und in die Karosserie gedrückt.
 
Danke! Daraus deute ich, dass die Flügel manchmal einfach abgeflext wurden und grundsätzlich nicht benötigt werden, korrekt?

Noch eine andere Frage, weil ich keinen getrennten Thread aufmachen will: Mein Trapo hat werksseitige AHK und das Gespann darf 4,9 bzw. 5,2t "wiegen", und bis 100kmh fahren. Wenn ich jetzt von original starrer auf original abnehmbare umrüste, ändert sich an diesen Zulassungen nichts, oder?
 
Hallo,
Daraus deute ich, dass die Flügel manchmal einfach abgeflext wurden und grundsätzlich nicht benötigt werden, korrekt?
Nein, die wurden nicht abgeflext.
Die AHKen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen selbst vom gleichen Hersteller.
Mein Trapo hat werksseitige AHK und das Gespann darf 4,9 bzw. 5,2t "wiegen", und bis 100kmh fahren. Wenn ich jetzt von original starrer auf original abnehmbare umrüste, ändert sich an diesen Zulassungen nichts, oder?
Egal welche Kupplung oder von welchem Hersteller du unterbaust, es ändert sich nichts an den zulässigen Gewichten.

Gruß

Peter
 
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