TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Mein1VW

Jung-Mitglied
Ort
Erlangen
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
12/2007
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Antrieb
Front
Extras
nackig ;-)
Hallo an alle,

Zur "Vorgeschichte" :bin auf der Suche nach einem Trapo zum ausbauen lassen, soll der 1,9l - 75kW Motor sein. Habe dementsprechend schon einige Probefahrten und Gespräche gehabt.

Dabei haben mehrere Händler behauptet Transporter würden ja eher an Gewerbetreibende verkauft und beim Verkauf an Privatpersonen müssten sie ja umfangreichere Garantien geben:confused:, weshalb die Kosten für eine Inspektion/Überprüfung/TÜV (Formulierungen waren unterschiedlich) und eine Gebrauchtwagengarantie noch auf den inserierten Kaufpreis aufgeschlagen werden müssten. Diese Aufschläge lagen zwischen 450- 800€:eek:

Mir ist klar, dass es für einen vier bis fünf Jahre alten Wagen keine Garantie, sondern nur Gewährleistung gibt. Die ist aber doch für alle Käufer gleich, ob gewerbliche oder private Nutzung.Und ob ich eine extra "Garantie" dazukaufe bleibt doch sicher mir überlassen??

Wie sind eure Erfahrungen und wie kann ich solchen Sprüchen entgegnen? Bis jetzt habe ich mich einfach dankend verabschiedet...

Weitersuchend grüßt

Mein1VW
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Hallo,

bin auch gerade auf der Suche nach einem gebrauchten (nicht T5).
Habe jetzt viele Male die selbe Erfahrung wie du machen müssen.

Mit diesen Gebrauchtwagengarantien umgehen die Händler ganz einfach das gesetzliche Recht. Was ich aber auch irgendwo verstehen kann, weil die an diesen gebrauchten Kisten nicht viel verdienen und dann noch persönlich haften sollen, wenn was kaputt geht.

Habe mich dann ein paar Mal nach den Leistungen dieser Versicherungen erkundigt. Die zahlt wohl nur bei kapitalen Defekten (Motor- Getriebeschaden).

Ölverlust, Kupplung oder sonstiger Kleinkram der auch richtig ins Geld geht, wird nicht übernommen.

Am Besten in den sauren Apfel beißen und die 300-500€ für die tolle Garantie bezahlen und fertig.
Oder einen neuen kaufen - auf das läufts bei mir gerade hinaus.

Am Liebsten wäre mir Privatkauf von Erstbesitzer - da sieht man den Leuten gleich an, wie sie ihr Auto behandelt haben.



Michael
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Hallo,

Mit diesen Gebrauchtwagengarantien umgehen die Händler ganz einfach das gesetzliche Recht. Was ich aber auch irgendwo verstehen kann, weil die an diesen gebrauchten Kisten nicht viel verdienen und dann noch persönlich haften sollen, wenn was kaputt geht.

Habe mich dann ein paar Mal nach den Leistungen dieser Versicherungen erkundigt. Die zahlt wohl nur bei kapitalen Defekten (Motor- Getriebeschaden).

Ölverlust, Kupplung oder sonstiger Kleinkram der auch richtig ins Geld geht, wird nicht übernommen.




Michael

Hallo,

das ist nicht ganz richtig Michael.

Du hast zwar recht, dass die Händler damit versuchen, ihre gesetzl. Gewährleistung zu umgehen. Damit werden sie aber im Schadensfall keinen Erfolg haben.

Wie ihr schon richtig bemerkt habt, versuchen die Händler sich aus der Gewährleistung mit sog. Gebrauchtwagengarantien aus ihrer eigenen rauszuschleichen. Rechtlich gesehen kommen sie damit aber nicht durch, wenn der Kunde einen Schaden hat und davon ausgegangen werden kann, dass dieser bei Kauf schon vorhanden war.

Nur lässt sich so in vielen Fällen der private Käufer ins Boxhorn jagen.

Ein gewerblicher Verkäufer hat einem privaten Käufer auf eine gebrauchte Sache 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Diese kann allerdings auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn das ausdrücklich vertraglich festgehalten wird.Aus diesem Jahr kommt der gewerbliche nicht raus....auch nicht mit einer Gebrauchtwagengarantie. Im Gegenteil: Hat der Kunde einen Schaden, wo die Gebrauchtwagengarantie nicht zahlt, ist der Verkäufer der Ansprechpartner.Dieser hat dann u.U die Kosten zu tragen.Eigentlich müsste die Gebrauchtwagengarantie auch nicht auf den Käufer, sondern auf den Verkäufer laufen.

Der Privatverkauf hingegen ist Risoko pur. Da zählt die Gewährleistung nicht.Genauso wie der Verkauf : gewerblich /gewerblich

Ich habe selbiges Problem mit Händler schon selbst erfahren dürfen. Jahreswagen gekauft, wo mir der Händler die besagte Gebrauchtwagengarantie mit zugab.Nach wenigen Wochen Probleme...Händler verweist auf Gebrauchtwagengarantie....diese lehnt aber ab, da defektes Teil nicht abgedeckt.

Zum Händler gefahren, ihm das Auto auf den Hof gestellt und um Beseitung auf seine Kosten verwiesen.Zähneknirschend hat er es dann repariert.

Für Händler sicherlich keine zufriedenstellende Sache, aber so ist nunmal die Rechtslage.

Und ein Händler, der versucht, seinen Kunden die Kosten für die Gebrauchtwagengarantie aufs Auge zu drücken, sollte man unmissverständlich mitteilen, dass man darüber im Bilde ist, was er für ein Kappes erzählt. :evil:

Gruss

Kibo
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Hallo,

die Gebrauchtwagenversicherungen betonen ausdrücklich, dass sie für Schäden, die vor Abschluss der Versicherung bestanden, nicht zahlen.

Da gehts ja schon los. Wenn eine Woche nach dem Kauf im schlimmsten Fall der Motor verreckt - wer führt da den Nachweis, wann der Schaden bestand?

Mir wurde ganz einfach immer gesagt, der Wagen geht ohne die zusätzliche Versicherung nicht an mich über.

Michael
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Hallo,

die Gebrauchtwagenversicherungen betonen ausdrücklich, dass sie für Schäden, die vor Abschluss der Versicherung bestanden, nicht zahlen.

Da gehts ja schon los. Wenn eine Woche nach dem Kauf im schlimmsten Fall der Motor verreckt - wer führt da den Nachweis, wann der Schaden bestand?

Mir wurde ganz einfach immer gesagt, der Wagen geht ohne die zusätzliche Versicherung nicht an mich über.

Michael

Hallo Michael,

Die Gebrauchtwagenversicherung würde in dem Fall den Motor bezahlen, wenn er Dir nach einer Woche verreckt.Anders wäre es, wenn Du den Wagen schon mit Motorschaden kaufst.....eine GW Versicherung abschliesst....und dann den Schaden dort geltend machen würdest.

Kaufst Du das Fahrzeug als Privatperson von einem Händler und Dir verreckt der Motor nach einer Woche, steht die GW Versicherung aber eigentlich aussen vor. In diesem Fall wäre nämlich der Händler dein Ansprechpartner und er müsste für die Reparatur sorgen...auch für die Kosten.Er ist eigentlich derjenige, der sich mit der GW Versicherung absichert....nicht der Kunde !!! So hat er auch das Problem, wenn die Versicherung für bestimmte Sachen nicht aufkommt, aber es minimiert sein Risiko.



Gruss

Kibo
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Hallo,

und wer ist dann für den Kunden im Schadensfall der erste Ansprechpartner?

Das wäe ja doppelt genäht - einmal die gesetzliche Gewährleistung von Händler an Privat und zum anderen die Versicherung.
Der Händler kann ja sagen, dass man ja die Versicherung hat. Die Versicherung wird versuchen, die Geschichte dem Händler im Rahmen seiner Gewährleistungsspflicht unter zu schieben.

Möglicherweise denke ich da etwas zu kompliziert..........
Was mich zur Zeit noch beschäftigt: Der Fall dass man den gebrauchten von einem Händler kauft, der weiter entfernt ist. Man muss ja dem Händler das Recht zur Nachbesserung geben.

D.h. der Wagen muss im Schadensfall wieder zum Verkäufer zurück. Wer trägt die Kosten dafür, falls der Wagen möglicherweise gar nicht mehr fahrbereit ist?

Den Gebrauchtwagendealern traue ich mittlerweile gar nicht mehr über den Weg.

Michael
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Hi,

ok....es ist nicht sehr einfach zu verstehen.....und genau das machen sich viele Händler zu gute.

Daher nochmal in vereinfachter Form.

Mit der Gebrauchtwagengarantie hat eigentlich der Kunde, also der Käufer, rein garnix zu tun.

-Der Händler verkauft ein Gebrauchten und muss Gewährleistung geben.
-Er schliesst eine GW Versicherung ab
-Diese GW Versicherung schützt aber nicht den Kunden, denn dieser hat sowieso vom Händler Gewährleistung
-Mit der GW Versicherung schützt der Händler eigentlich sich selber.....und zwar vor dem Fall, dass der Kunde innerhalb der Gewährleistung einen Schaden hat. Dann muss zwar der Händler die Kosten tragen, kann aber diese mit der GW Versicherung abrechnen-sofern die es übernimmt.
-Das minimiert das Risiko, dass der Händler auf den Kosten hängen bleibt.

Und so sieht die tägl. Realität aus:

-Händler verkauft Kunden Fahrzeug und versucht Kunden klar zu machen, wie nett er ist, weil er dem Kunden eine GW Garantie dazugibt.
-Kunde hat innerhalb der Gewährleistungszeit Schaden....
-Händler versucht den Kunden klarzumachen, dass er sich an die GW Garantie wenden soll, da er diese dem Kunden ja dazu gegeben hat
-Wenn GW Versicherung Schaden ablehnt, meckert Händler über Versicherung und versucht Kunden den Schaden in Rechnung zu stellen...

Leider ist es so, wie Du schreibst.Du musst Dich im Schadensfall immer zuerst an den Händler wenden, wo Du gekauft hast.Dumm, wenn dieser mehrere hundert KM entfernt ist.Manche Händler gewähren aber, zu einem Händler in der Nähe zu fahren-Schadenbegutachtung durchzuführen-und bei Rep. die die GW Versicherung übernimmt, dort reparieren zu lassen.Damit geht ihm zwar ein Rep-Auftrag flöten, aber die Versicherung zahlt jaden Schaden, den sonst eigentlich er hätte tragen müssen.

Im Schadensfall ist immer der erste Ansprechpartner der Händler. Er gibt ja auch im VW online Formular die Daten bei Inanspruchnahme für die GW Versicherung ein.
Doppelt genäht ist das auch nicht. Wie bereits geschrieben...Du als Kunde hast Gewährleistung vom Händler. Dieser kann sich für den fall mit der GW Versicherung absichern, damit er nicht für die Kosten aufkommen muss.Zahlt diese nicht, muss er auf seine Rechnung reparieren.

Das ist doch der springende Punkt an der ganzen Sache.

Die Händler versuchen den Käufer weiss zu machen, dass die GW Versicherung zu IHREM Schutz wäre.....sie schützt aber in Wirklichkeit den Händler gegen Kosten in der Gewährleistungszeit.

Vielzuoft knöpfen Händler bei Ablehnung durch die GW Versicherung dem Kunden Kohle für Schäden ab, die rechtlich gesehen der Händler wegen seiner Gewährleistung hätte tragen müssen....:evil:
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Hallo kibo und wuefu,

vielen Dank für eure ausführlichen Antworten! Bestätigt was ich mir dachte, bin aber froh es jetzt eben genau zu wissen...:danke:Jetzt kann ich ganz anders antworten:p

Das man Gebrauchtwagenhändlern nicht so ganz traut ist ja leider normal... ein bischen Schmu geht ja auch meiner Meinung nach in Ordnung, aber was man sich da so anhören muss...Bei Privatverkauf gehen Risiken auf Käufers Kappe, aber man denkt, man hätte es besser im Griff dank Menschenkenntnis/Bauchgefühl. Bisher ist bei meinen Autokäufen alles soweit gut gegangen und die waren teils vom Händler, teils von Privatverkäufern.
Manche Händler schreiben ja auch explizit,dass sie nicht an Privatpersonen verkaufen. Damit ist ja dann wirklich jede Gewährleistung umgangen.
Nach Reimporten habe ich auch schon geschaut, aber das wäre schon eine massive Budgetüberschreitung.

Morgen schau ich wieder einen an...

Liebe Grüße,
Mein1VW
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Schon einen T5 gefunden?
Wir haben einen schönen 4 Jahren alten T5 mit wenig Km.Der wäre im Feb.2013 verfügbar.
Bei Interesse/Näheres dann per PN.
 
AW: TRAPO Suche- Frage zum Thema Garantie??

Hi,

wie von meinen Vorrednern geschrieben, der Händler muss beim Verkauf an Privtapersonen volle Gewährleistung geben. Und zwar auf alle Teile, ausser auf Verschleissteile.

Verkauft er an Gewerbliche, kann er die Gewährleistung ausschliessen. Bei PRivaten gilt dies nicht, selbst wenn es im Vertrag drinsteht.

Es gab erst kürzlich eine Reportage über diese Masche; ein Schaden wurde der Versicherung gemeldet, der Händler hat repariert, die Versicherung hat abgelehnt - wer zahlt ? Genau, der Kunde, weil er dem Händler den Schaden formal gar nicht als Gewährleistung angemeldet hat. Der Händler verdient doppelt, einmal die PRovision mit der Versicherung und nachher noch an der Reparatur die er eigentlich vollständig übernehmen müsste.

Ich würde schauen dass ich einen privat bekomme der gerade noch eben verlängerte Bauteilgarantie hat, die man dann selber nochmals verlängern kann. Damit sind die großen Brocken drin; mein 1,9L hatte im 6. Jahr bei TKM 70 einen Gehäuseriss ... :mad: und ich zum Glück noch die Bauteilgarantie



Gruß,
Jochen
 
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