Schmidt Revolution Gambit 10Jx20H2 ET45

Hallo Thomas
Das bekommst Du beim TÜV normal Eingetragen, die Lauffläche ist ja durch den Kotflügel von oben abgedeckt.
Die anderen hier und Ich haben sie ja auch Eingetragen bekommen und bei uns schaut das nicht anderst aus wie bei Dir und ich fahre auf der Hinterachse noch 12,5mm Spurverbreiterungen pro Seite.

Gruß Martin
 
Hallo Thomas
.... die Lauffläche ist ja durch den Kotflügel ....
Gruß Martin

Servus,
meines Wissens ist das schon seit Jahren überholt und es muss nicht nur die Lauffläche des Reifens sondern die Reifenflanke von oben Mitte in einem bestimmten Gradbereich nach vorne und hinten abgedeckt sein.

Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn ich mich irre.

Wie genau der Prüfer da hinschaut, ist natürlich von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.

VG
 
Da gibt es überhaupt keine Probleme. Thomas, mach dir keinen Kopf. Ich habe dir doch die gesamte Abnahme, Eintragung und Gutachten nach §21 gezeigt.
 
Da gibt es überhaupt keine Probleme. Thomas, mach dir keinen Kopf. Ich habe dir doch die gesamte Abnahme, Eintragung und Gutachten nach §21 gezeigt.

Hallo sash-men,

...das habe ich auch nicht in Abrede gestellt, sondern lediglich auf die „Definition“ von Martin bezüglich „Lauffläche“ reagiert😉
VG
 
Hallo sash-men,

...das habe ich auch nicht in Abrede gestellt, sondern lediglich auf die „Definition“ von Martin bezüglich „Lauffläche“ reagiert😉
VG
Ich wollte nur auf deine Falschaussage hinweisen. Und Martin hat es richtig beschrieben. Halbwissen war schon immer gefährlich ✌️
 
Viel Dank an euch - für eure schnellen Antworten! :danke:
Freue mich schon auf den Frühling

Aufgrund dessen das hier alle die Gambits mit Gewindefahrwerk fahren, hatte ich Zweifel wegen meiner Tieferlegung mit reinen Federn.
Das es sich anders auf die Radabdeckung der Räder auswirkt. 😅
 
Ich wollte nur auf deine Falschaussage hinweisen. Und Martin hat es richtig beschrieben. Halbwissen war schon immer gefährlich ✌

Servus,
immer locker durch die Hose atmen.😜

Das ist eine Aussage des TÜV, die ich mir nicht aus der Nase gezogen habe:

Zitat:
Im Falle der EG-Zulassung richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der hervorgeht:

„In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.

Dies bedeutet in der Praxis, dass entgegen der nationalen Zulassung der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss, in diesem Bereich allerdings weder Reifenflanke noch Felgenrand frei sein dürfen. Von oben betrachtet darf im definierten Bereich also nichts vom Reifen über die Radabdeckung reichen, was klar bedeutet, dass dort überstehende Räder nicht mehr zulässig sind.


EG-Recht bricht nationales Recht.

Noch Fragen?

VG
 
Hallo in die Runde!
Konnte jetzt letztens endlich meine Traum-Räder von einem Board-Mitglied abkaufen und bin voll Zufrieden 😁

Hab diese letzten an meinen Bus montiert und war begeistert 🤩
Anhang anzeigen 322650Anhang anzeigen 322651Anhang anzeigen 322652

Jetzt meine Frage:
Werde ich bei meiner Feder-Tieferlegung Variante und den Rädern evtl. Probleme mit dem Eintragen bekommen (wegen der VA / Radabdeckung)?

Servus,
sieht sehr stimmig aus: Schwarz in Schwarz, und vor allem nicht zu tief👍
VG
 
Servus,
immer locker durch die Hose atmen.😜

Das ist eine Aussage des TÜV, die ich mir nicht aus der Nase gezogen habe:

Zitat:
Im Falle der EG-Zulassung richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der hervorgeht:

„In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.

Dies bedeutet in der Praxis, dass entgegen der nationalen Zulassung der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss, in diesem Bereich allerdings weder Reifenflanke noch Felgenrand frei sein dürfen. Von oben betrachtet darf im definierten Bereich also nichts vom Reifen über die Radabdeckung reichen, was klar bedeutet, dass dort überstehende Räder nicht mehr zulässig sind.


EG-Recht bricht nationales Recht.

Noch Fragen?

VG
Jetzt wäre es von Vorteil, wenn Du noch verstehen würdest, was Du schlau gegoogelt hast.
 
Jetzt wäre es von Vorteil, wenn Du noch verstehen würdest, was Du schlau gegoogelt hast.

Alter, was ist Dein Problem.🙈
Genau diesen Wisch hat mir mal ein TÜV-Prüfer in die Hand gedrückt. Erfahrungen aus unzähligen Einzelabnahmen bei anderen TÜV-Stellen in meiner Region bestätigen diese Ausführungen. Da braucht man jetzt kein Einstein zu sein, um das zu kapieren.
Letztendlich ist es dann aber eine Ermessensfrage, ob der Prüfer nach EG-Recht oder nationalem Recht einen Grenzfall abnimmt.

Ich habe von Anfang an kommuniziert, dass das meine eigenen Erfahrungen sind.
Also musst Du jetzt nicht gleich so dicke Backen machen.

Lassen wir es dabei: Du hast Recht und ich meine Ruhe.😜

Guuude
 
Hier mal ein Update für alle in die Runde und für die, die es in Zukunft interessieren könnte....

Hatte Anfang der Woche den Termin beim TÜV und siehe da, kein Problem 😅

Hab die Räder eingetragen bekommen 🥳

Kein Lenkeinschlag Begrenzer nötig
Keine Kotflügelverbreiterung nötig

Zur Info: Verbaut habe ich aktuell H&R 40mm Tieferlegungsfeden

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Hallo zusammen,
ich interessiere mich auch für die 20 Zoll Gambit mit ET 45 auf meinem T6.1.
Hat vielleicht einer aktuelle Bilder tiefer auf einem einem schwarzen Multivan?
Zu einem blauen habe ich etwas gefunden.
 

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Da hier einige die FELGEN haben. Die Frage ist es ein Problem, ob ich rechts eine elektrische oder eine manuelle Schiebetür habe?
 
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